"Beschränkt geschäftsfähig sind Minderjährige vom vollendeten 7. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr (§ 106 BGB). Die meisten Rechtsgeschäfte, die beschränkt Geschäftsfähige schließen, sind schwebend unwirksam, wenn sie nicht mit Einwilligung des gesetzlichen Vertreters (in der Regel die Eltern) geschlossen werden. Die Eltern können dem Rechtsgeschäft jedoch auch nachträglich zustimmen, d. h. genehmigen (§ 183, § 184 BGB)."
Werde ich, wie DesignerGay meint, nochmal beraten lassen, und meine Firma gründen, sodass ich im Januar nächstes Jahr loslegen kann.
Wen es interessiert: Ich werde sie wahrscheinlich <div id="jw"> nennen. Auf dem Papier aber div id=jw.
Die Gründung einer GmbH bedarf eines Mindeststartguthabens von 20.000€, bei eine Ltd. 10.000€, allerdings muss man seine Abrechnugen dann auf englisch machen.
Wie hast dus denn gemacht kwoth?
Also ich weiß ja nicht wieviel Geld du zu verdienen planst. Aber es reicht bis 7000-8000€ völlig, wenn du dich einfach als Gewerbetreibender registrieren lässt.
Ich?
20€ eingesteckt, Perso habe ich eh immer dabei. Dann zum Ordnungsamt, Abteilung für Gewerbe. Dort füllt man mit einem netten Mitarbeiter einen A4 Zettel aus und gibt den ab.
Dann heißt es: In 2 Wochen bekommen sie bescheid. Gemeint sind rund 2 Monate. Naja, dann hast du so einen Haufen Zettel zugeschickt bekommen. Da trägst du 4000 Mal das Gleiche ein und schickst es dem Finanzamt.
Dann bekommst du wieder Post mit einer Steuernummer. Und das war's.
Da hätte ich gesagt: "Ich kündige!" *"Arthur Spooner"-Stil*Meine Eltern haben früher immer gesagt:" Dein Beruf ist Schüler."
Ne wollt nur wissen, ob du die als Gewerbebetreibender angemeldet hast oder ob du noch en Partner hast.
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