- Registriert
- 18.11.07
- Beiträge
- 359
Also Copy und Paste kann "mein" Finder jetzt schon..
Wirklich? Wie haste das gemacht?
Also Copy und Paste kann "mein" Finder jetzt schon..
Du verwechselst da glaube ich was.. Copy & Paste = Kopieren und Einfügen = Apfel + C und Apfel + V. Das sollte dein Finder hoffentlich auch draufhaben.Wirklich? Wie haste das gemacht?
Du verwechselst da glaube ich was.. Copy & Paste = Kopieren und Einfügen = Apfel + C und Apfel + V. Das sollte dein Finder hoffentlich auch draufhaben.
Du verwechselst da glaube ich was.. Copy & Paste = Kopieren und Einfügen = Apfel + C und Apfel + V. Das sollte dein Finder hoffentlich auch draufhaben.
Beim starten soll dieser hässliche blaue Screen verschwinden (Man denkt immer man würde Windows starten wenn man den mac anmacht).
Also ich würde mir wünschen, dass 10.6 noch auf PPC Prozessoren läuft, habe nämlich mal gehört dass es nicht mehr auf PPC laufen soll. Aber gerüchte gibt es viele.
Also ich würde mir wünschen, dass 10.6 noch auf PPC Prozessoren läuft, habe nämlich mal gehört dass es nicht mehr auf PPC laufen soll. Aber gerüchte gibt es viele.
Also ich denke die nächste Version läuft noch. Immerhin kann Apple ja nicht sagen dass ein G5 Dual zu schwach sein wird.
Wir verwenden essentielle Cookies, damit diese Website funktioniert, und optionale Cookies, um den Komfort bei der Nutzung zu verbessern.
Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Geräte-Kennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.
Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.
Durch das Klicken des Buttons "Zustimmen" willigen Sie gem. Art. 49 Abs. 1 DSGVO ein, dass auch Anbieter in den USA Ihre Daten verarbeiten. In diesem Fall ist es möglich, dass die übermittelten Daten durch lokale Behörden verarbeitet werden.