In Deutschland oder Europa wäre das anders ausgegangen, wenn man bedenkt das Microsoft von der EU ne Milliardenstrafe bekommt, weil sie angeblich ihren Internetbrowser bevorzugen und vorinstallieren...Eigentlich dürfte dann auf nem Mac auch kein Safari mehr drauf sein, aber naja...
Das mit dem Safari mag stimmen, nur denke ich nicht, dass diese Entscheidung hierzulande anders ausgegangen wäre, immerhin geht es hier um die "unberechtigte" Nutzung eines Apple Produkts, b.z.w haben die einfach das System "gestohlen" und dann auf anderen Plattformen verkauft, im gewerblichen Stil... bei Microsoft war das sowas wie Wettbewerbs - Verzerrung, das kann man nicht vergleichen!
Du kannst es noch so drehen wie du möchtest, aber es ist vergleichbar und bleibt es auch.Ihr könnte den Safari der mit MacOSX kommt nicht mit dem IE in Windows vergleichen. M$ musste Strafe zahlen, weil sie die Verbreitung ihres OS nutzen wollten, um auch die Verbreitung ihres Browsers zu fördern. Selbst wenn Apple das will (wovon man ausgehen kann), ist das eine komplett andere Situation - denn der Markanteil von OSX liegt bei gut 5% oder so? Kein Vergleich mit Windows ... (leider )
Du kannst es noch so drehen wie du möchtest, aber es ist vergleichbar und bleibt es auch.
Ich würde gerne mal erleben, wenn Microsoft Win an eigene Computer bindet. Keine 3 Monate und Microsoft wird vom Kartellamt zerschlagen und aufgeteilt.
Inet Explorer an Win und Safari an Mac ist das eine, aber Apple bindet ja zusätzlich noch das OS an eigene Systeme.
Fair und objektiv ist anders ...
Aber wo kein Kläger ...
In Deutschland hat es ein Urteil gegeben welches besagt dass du beim Kauf eines Datenträgers Besitzer der darauf befindlichen Software bist...anscheinend kann man so auch MS auf die Füsse treten (diese liefern auf jedem Datenträger eine Ultimate Version aus und der Key entscheidet dann)....Da ist einmal das Argument Pystars, man besæsse, wenn man OS X legal kauft eine Kopie des Systems. Apple vertritt dagegen die Meinung, man besæsse nur eine Lizenz. Der Unterschied dabei ist, dass man als Besitzer einer Kopie, diese weiterverkaufen kann (was Pystar ja tat) als Lizenznehmer aber nicht.
Hier geht das Gericht dann noch einen Schritt weiter und legt fest, dass Pystar die Kopien auch dann nicht hætte weiterverkaufen duerfen, wenn die Firma sie "besæssen" hætte, da diese Regelung nur fuer legal erstellte Kopien gilt, was die von Pystar vertriebenen (die wohl von einem Mac Mini stammen) nicht sind. Dieses Argument beruht uebrigens auf einem frueheren Urteil zugunsten von Microsoft
Jeder muss selber wissen was er kauft. Mir persönlich ist ein Apple Produkt lieber, schon mal wegen der Qualität und gutem Service.
ja da bin ich froh!! Max OS gehoert nur auf einen richtgen APPLE!!!
Wenns einer unbedingt machen will. Aber wo da der Sinn ist frage ich mich halt schon.
Darum kaufe ich lieber alles aus einer Hand. Entweder so oder gleich garnicht!
Ach und weil hier ein Haufen Leute, es nicht zustande gebracht haben Windows einigermaßen Fehlerfrei laufen zu lassen, ist es durchaus gerechtfertigt Windows zu flamen, da es ja ständig BSOD hatte.
Gibt es den Safari für Windows?
Apple verkauft fertige Computer, die aus bestimmten Hardwarekomponenten bestehen, inklusive dem darauf installierten Betriebssystem; das OS gibt es alleine nicht zu kaufen.
Apple muss in einem Apple drinnenstecken, sonst funktioniert es eh nicht wirklich. Alles andere funktioniert meistens nicht wirklich fehlerfrei.
Der Richter hat mal wieder recht.
Nein, er hat vollkommen recht!Du kannst es noch so drehen wie du möchtest, aber es ist vergleichbar und bleibt es auch.
Im Grunde genommen ist dein Beitrag sogar falsch.
Ich meinte es auch so, das in den wenigsten Fällen ein Hackintosh nicht wirklich fehlerfrei läuft.
Wir verwenden essentielle Cookies, damit diese Website funktioniert, und optionale Cookies, um den Komfort bei der Nutzung zu verbessern.
Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Geräte-Kennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.
Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.
Durch das Klicken des Buttons "Zustimmen" willigen Sie gem. Art. 49 Abs. 1 DSGVO ein, dass auch Anbieter in den USA Ihre Daten verarbeiten. In diesem Fall ist es möglich, dass die übermittelten Daten durch lokale Behörden verarbeitet werden.