Kralle205
Weißer Winterglockenapfel
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Nein tue ich nicht. Du hast ihn nur nicht verstanden. Ich kann mich nur wiederholen: In Dubio Pro Reo beschreibt die so genannte "UnschuldsVERMUTUNG", dass heißt, dass der Angeklagte bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung so lange als unschuldig GILT, bis er schuldig gesprochen wird.
Der ganze Klimbim hat aber nichts damit zu tun, ob jemand tatsächlich schuldig ist oder war...
Nein da hast du recht, du scheinst nur nicht zu verstehen, dass man der PP somit keinen Vorwurf machen kann.
Oder willst du dir vor dem Richterspruch ein Urteil über seine Schuldigkeit anmaßen?