Zumindest im normalen Edu-Store sind die kleinen MBPs auch reduziert, um bis zu sagenhafte 20€ beim kleinsten. Also stimmt der Spruch dort wenigstens.
Man kann grundsätzlich immer klagen. Ist nur die Frage ob was dabei rumkommt und wie lächerlich man sich gerne machen möchte.dann müssten Sie's eigentlich im aoc rausnehmen - is ja vorsätzliche Irreführung - kann man da klagen?
… und wie lächerlich man sich gerne machen möchte.
Schon wieder wird ein neues Thema gestartet, obwohl es bereits eins gab. Geht es hier um Umsatzbeteiligung?
@apple-byte: Also, die konkreten Rabatte als News zu posten ist doch in Ordnung, oder?
http://clk.tradedoubler.com/click?blablabla
glaub mir wenn du ein bestimmtes alter erreicht hast , dann wirst du feststellen das " frau " auch mal ganz froh ist wenn " mann " nicht im weg steht oder bei einer " frauenserie " rumnervt und stattdessen ruhig vor seinem neuen spielzeug sitzt ..... sowas nennt sich " silent agreement " , denn mann denkt wenn ich sie einlade dann fuehlt sie sich gut und ich kann mir das neue toy kaufen ...... frau denkt gut wenn er das kauft hab ich endlich meine ruhe und ein nettes essen springt dabei auch noch raus ...... dinge koennen manchmal so einfach sein .
Hier anscheinend ziemlich lächerlich
dann müssten Sie's eigentlich im aoc rausnehmen - is ja vorsätzliche Irreführung - kann man da klagen?
daß der Käufer nicht auf einem in der Webseite gedruckten Preis oder einer Produkteigenschaft bestehen kann, da die Webseite Irrtumsbehaftet sein kann.
Da eine Webseite lediglich eine sog. Invitatio ad offerendum darstellt, aus der ein potentieller Kunde keinen Preis- oder Lieferanspruch ableiten kann.
Bei der Auftragsbestätigung sieht es ganz anders aus:
Mit Deiner Bestellung hast Du dem Verkäufer ein Angebot unterbreitet, zu den Bedingungen der Webseite einen Vertrag abzuschließen. Dieses Angebot nimmt der Verkäufer mit der Auftragsbestätigung an und diese Annahme ist für beide Seiten bindend - auch der darin vom Verkäufer genannte Preis.
Schon wieder wird ein neues Thema gestartet, obwohl es bereits eins gab. Geht es hier um Umsatzbeteiligung?
(Deutsches Gesetz)
Ich habe mir gerade iWork bestellt :-D und da finde ich die Ersparnis doch recht beachtlich.
Schon wieder jemand, der den Unterschied zwischen Forum und Redaktion nicht versteht.
Nochmal: Weil das Forum nur technisch mit der Redaktion zusammenhängt. Wir haben inhaltlich aber erstmal nichts mit dem Forum zu tun. Auch hat Apfeltalk zwei verschiedene Nutzergruppen, wovon eine die Community ist, und die andere Gäste, welche die Startseite www.apfeltalk.de vorrangig aufrufen und Threads im Forum niemals finden würden.
Ich dachte 2010 gibt es iWork 2010 und iLife 2010 - Der hohe Nachlass wird wohl mit dem "Auslaufen" der Software zu tun haben.
... weil jener Thread eine Gerüchte-News war und dieser hier eine Fakten-News?Nun ja, aber warum wurde dann dieser Thread geschlossen, obwohl er mit 20 Seiten ja auch schon ein wenig Potential hatte und auch redaktioneller Herkunft war. Genauer gesagt sogar vom selben Autor!
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