Deleted member 96132
Gast
@Chrono
Über Google / Suche findet man genau das Gegenteil deiner Aussage...
Was genau wird da ausgesagt und wer trifft diese Aussage? Wichtig ist doch, was in den Garantiebedingungen von Apple steht.
Ich habe gerade mal darin geblättert und folgendes gefunden:
1. d. "Apple kann jederzeit die Vorlage der Kaufbelege verlangen, um Ihre Berechtigung zur Inanspruchnahme von Serviceleistungen gemäß Plan zu prüfen."
Die Frage, ob man einen Pappkarton aufbewahren muss, sollte damit beantwortet sein. Nachlesen kann es jeder selbst, die Garantiebedingungen sind bei Apple als PDF verfügbar, die exakte Quelle ist hier genannt.