Doesbaddel
Meraner
- Registriert
- 26.07.14
- Beiträge
- 224
Ich habe eben mit Apple Pay gezahlt. In der Wallet App steht die Buchung drin, es kam auch die Mitteilung. Aber bei N26 hat sich nichts getan. Keine Mitteilung, keine Buchung.
Schon mal gehabt? Habe ich jetzt "umsonst" eingekauft?
Ach, das ist noch gar nicht alles.Ah, verstehe. Einen solchen Verdacht hatte ich auch.
Du jonglierst ja ordentlich mit den Karten und Apple Pay.
Jetzt sind bei mir die Benachrichtigungen eingegangen.Ah, verstehe. Einen solchen Verdacht hatte ich auch.
Das ist bei N26 bekannt und sie sind dran.Ich habe eben mit Apple Pay gezahlt. In der Wallet App steht die Buchung drin, es kam auch die Mitteilung. Aber bei N26 hat sich nichts getan. Keine Mitteilung, keine Buchung.
Schon mal gehabt? Habe ich jetzt "umsonst" eingekauft?
In den NL kannst du bis auf wenige Ausnahmen fast nur mit Maestro zahlen. Kein MC, Kein Visa. GK gesteckt ging dann bei dir, weil sie vermutlich maestro co-branded ist und das passende scheme anbot.
Weil sich die Karte per nfc (im Moment) nur als GiroCard identifizieren kann.Eine Idee wieso, dann mit der Sparkassen Giro trotzdem auch kein Kontaktlos am Terminal ging? Ist ja, wie du sagst, eine Maestro.
Zahlung per Watch: Vorgang nicht möglich, Zahlung per iPhone ohne Probleme.
Schon mal gehabt? Grund dafür?
Wir verwenden essentielle Cookies, damit diese Website funktioniert, und optionale Cookies, um den Komfort bei der Nutzung zu verbessern.
Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Geräte-Kennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.
Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.
Durch das Klicken des Buttons "Zustimmen" willigen Sie gem. Art. 49 Abs. 1 DSGVO ein, dass auch Anbieter in den USA Ihre Daten verarbeiten. In diesem Fall ist es möglich, dass die übermittelten Daten durch lokale Behörden verarbeitet werden.