James Grieve
Holländischer Prinz
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Ne, Architektur-Studenten (oder auch Architekten) wissen sowas nicht =) Ingenieurstudent...
Ne, Architektur-Studenten (oder auch Architekten) wissen sowas nicht =) Ingenieurstudent...
Wie hoch stehen denn die Chancen dass das Macbook einen größeren Bildschirm bekommt? 14 oder vielleicht sogar 15 Zoll?
Nene, die grösse soll so bleiben, passt besser in die Rucksäcke
wie ist das eigentlich mit dem rückgaberecht bei ladenkauf ?
Das ist völlig falsch, für DE genau so wie für AT. (Hast Du aber auch selbst schon berichtigt, wollte ich nur noch mal konstatieren.)Wenn du jetzt in einem Apple Store München ein MBP kaufst, hast du das Recht es innerhalb von 2 Wochen zurückzubringen und so den Kaufvertrag rückgänig zu machen.
weis wer wie das mit dem rückgabe recht in österreich is? bin nämlich österreicher^^
(1) Der Verbraucher kann von einem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag oder einer im Fernabsatz abgegebenen Vertragserklärung bis zum Ablauf der in Abs. 2 und 3 genannten Fristen zurücktreten. Es genügt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird.
(2) Die Rücktrittsfrist beträgt sieben Werktage, wobei der Samstag nicht als Werktag zählt. Sie beginnt bei Verträgen über die Lieferung von Waren mit dem Tag ihres Eingangs beim Verbraucher, bei Verträgen über die Erbringung von Dienstleistungen mit dem Tag des Vertragsabschlusses.
(3) Ist der Unternehmer seinen Informationspflichten nach § 5d Abs. 1 und 2 nicht nachgekommen, so beträgt die Rücktrittsfrist drei Monate ab den in Abs. 2 genannten Zeitpunkten. Kommt der Unternehmer seinen Informationspflichten innerhalb dieser Frist nach, so beginnt mit dem Zeitpunkt der Übermittlung der Informationen durch den Unternehmer die in Abs. 2 genannte Frist zur Ausübung des Rücktrittsrechts.
1. Dienstleistungen, mit deren Ausführung dem Verbraucher gegenüber vereinbarungsgemäß innerhalb von sieben Werktagen (§ 5e Abs. 2 erster Satz) ab Vertragsabschluß begonnen wird,
2. Waren oder Dienstleistungen, deren Preis von der Entwicklung der Sätze auf den Finanzmärkten, auf die der Unternehmer keinen Einfluß hat, abhängt,
3. Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden, die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind, die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum überschritten würde,
4. Audio- oder Videoaufzeichnungen oder Software, sofern die gelieferten Sachen vom Verbraucher entsiegelt worden sind,
5. Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierte mit Ausnahme von Verträgen über periodische Druckschriften (§ 26 Abs. 1 Z 1),
6. Wett- und Lotterie-Dienstleistungen sowie
7. Hauslieferungen oder Freizeit-Dienstleistungen (§ 5c Abs. 4 Z 1 und 2).
Fänd ich auch nicht schlecht mit so 15 Zoll.
Bin nämlich grad am überlegen, ob ich mir ein MacBook oder ein MacBook Pro kaufen soll.
Beim MB denk ich mir halt immer, dass es einen so kleinen Bildschirm hat,
aber eben günstiger als das MB Pro. Was würdet ihr denn nehmen?
Danke
iLive
Ich hoffe das ehem. heißt nicht ehemals, sonst frag ich mich gerade was AGB bitte mit dem FernAbsG zu tun haben. AGB haben überhaupt nichts mit dem FernAbsG zu tun, selbst wenn in den AGB drin steht, was durchaus drin stehen kann: "Bei Kauf übers I-Net verzichten sie auf ihr 2 Wöchiges Rückgaberecht", ob diese Klausel dann gültig ist, steht auf einem ganz anderen Blatt.
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