Ohwe, hoffentlich bestehen die neuen Books nicht wieder aus Kunststoff :-c
nee diamant wäre optimum...
Einiges was du in Deutschland durch einen Abschluss eines Kaufvertrages erwerben kannst, darfst du innerhalb von 2 Wochen zurückbringen/schicken und erhälst dein Geld zurück. Ich habe einen Fernsehbericht darüber gesehen: Das gilt sogar für Bekleidung, Öfen, PCs ...
Wenn du jetzt in einem Apple Store München ein MBP kaufst, hast du das Recht es innerhalb von 2 Wochen zurückzubringen und so den Kaufvertrag rückgänig zu machen.
http://www.versandhandelsrecht.de/?url=news&gl[detailid]=138
Da steht es nochmal etwas ausführlicher.
Ergänzung: ( Die Belehrung beschränkt sich zwar auf das Versandhandelsrecht von Internetshops, jedoch gilt dies in ähnlicher Form auch für auch Geschäfte außerhalb des Internets. )
Ich ergänze und korrigiere:
Regeln beim Abschluss eines Kaufvertrags
Der Umtausch beim Händler
Missfallen dem Käufer im Nachhinein beispielsweise Farbe, Größe oder andere Eigenschaften einer Ware, hat er kein automatisches Recht auf Umtausch. Der Verkäufer kann die Umtauschmöglichkeit vor dem Kauf freiwillig einräumen oder nachträglich zugestehen. Dabei kann der Händler bereits benutzte oder nicht mehr originalverpackte Waren vom Umtausch ausnehmen. Dieser Ausschluss gilt oftmals bei Sonderangeboten.
Von Branche zu Branche ist das Kulanzverhalten unterschiedlich ausgeprägt. Die Chancen auf Umtausch stehen gut bei Büchern, Tonträgern, Kleidungstücken und Elektrogeräten.
Tipp: Wer beim Kauf unsicher ist, ob die CD oder der Mantel beispielsweise als Geburtstagsgeschenk Gefallen finden werden, sollte bereits im Geschäft ein Umtauschrecht vereinbaren: Möglichst gegen Rückzahlung des Kaufbetrags.
Die schlechtere Alternative: Manche Händler bieten dem Kunden einen Gutscheinan, der nur für Waren aus dem Sortiment des Händlers gilt.
Verbraucherschutzzentrale Rheinland Pflaz
Der Umtausch vor Ort beim Händler scheint tatsächlich etwas anders zu laufen und ist nur durch die Kulanz des Händlers ( ich kenne Kulante Händler, deshalb hab ichs auf die Allgemeinheit bezogen ) möglich.
Kauf einfach über den Apple Store online ein und alles ist in Butter mit dem 2 wöchigen Rückgaberecht.
Wer nochmal alle Rückgabeformen im Überblick haben möchte (Geschäft, Katalog, Internet, Haustür):
http://www.hr-online.de/website/rub...k=3642&key=standard_document_29918264&seite=3
Totaler Quatsch, wie du es glücklicherweise bei folgendem Beitrag selber gemerkt hast:
Finde es wirklich nett, welche Mühe du dir da gemacht hast. AGB, ehem. FernAbsG sollte aber den Meisten hoffentlich schon länger etwas sagen.
Von daher das nächste Mal vielleicht lieber einfach nur verlinken. Dann können die paar Wenigen, die es noch nicht kennen es dort nachlesen und die, die es kennen ohne grosses scrollen überspringen.
am besten wär aber Beton, dann würd es nie kaputt gehen
weis wer wie das mit dem rückgabe recht in österreich is?
bin nämlich österreicher^^
[Klugscheißmodus an] Oh nein, keinesfalls! Beton ist nämlich nicht in der Lage nennenswerte Zugkräfte aufzunehmen. Also würden noch mehr Risse auftreten... Man müsste ihn mit Stahl bewehren, was dann aber auch zu weit führen würde...
Dann doch lieber Kunststoff. [/Klugscheißmodus aus]
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