Mal zur Aufklärung:
Es handelt sich um eine Einstweilige Verfügung, und die Pressemeldungen überschlagen sich hinsichtlich der Beugemittel an Unklarheiten.
Richtig lautet nämlich der sogenannte "Tenor" bei der EV:
"Der Antrag wird bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft oder einer Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, untersagt."
Daraus folgt:
1. JEDER Fall der Zuwiderhandlung kann mit Ordnunsggeld von bis zu 250.000,00 € geahndet werden.
Da kommen bei jedem Inverkehrbringen (und das ist nicht erst der Verkauf!) schon hübsche Summen zusammen.
2. Es kann auch GLEICH Ordnungshaft bei Verstoß angeordnet werden, also nicht etwa erst bei Zahlungsverweigerung - ein sehr populärer Irrtum, der sich aber nicht nur bei einem Poster hier im Forum einschlich, sondern auch schon bei Anwaltskollegen auf der Gegenseite
Also, das ist zwar nur eine vorläufige Entscheidung. Sie ist aber durchaus knackig in der Folge.
Samsung wird beizeiten dem Erlass widersprechen, hat dafür aber keine Eile,sondern kann sich erst einmal sortieren.
Interessant ist eh erst, was am Ende rauskommt, also auf den Widerspruch Samsungs und anschließender mündlicher Verhandlung oder eben in einem von Apple zu betreibenden "richtigen" Hauptsacheverfahren.
Wenn man allerdings bei Samsung die schnellen Produktzyklen beachtet, ist das schon eine auch wirtschaftlich empfindliche Keule, da sich das Ganze lang hinziehen kann.
Ich tippe mal schwer darauf, dass es in einer mündlichen Verhandlung nach Widerspruch gegen die EV zu Vergleichsbemühungen kommen wird, da muss Samsung schon wegen des drohenden Zeitverlustes was anbieten. Insofern von Apple schon taktisch klug.