ezi0n
Leipziger Reinette
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- 07.07.05
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anzeige lohnt nicht, geht zum anwalt, kost ein wenig aber ist aussichtsreicher, stellt den fall dar, stellt ne klage ein wegen unterschlagung und der anwalt macht den rest. sieht dann so aus, dass er erstmal das amtsgericht davon in kenntnis setzt und eine vollstreckung fordert.
1. die cops sind aussen vor und müssen nix tun
2. anzeige kann der anwalt immer noch stellen, nur kommt es sowieso zu dieser maßnahme wenn ihr ne anzeige stellt, denn strafanzeige heisst nicht, dass ihr das geld wieder bekommt sondern dass der typ für die straftat belangt und verurteilt wird. ihr müsst dann immernoch den zivilen weg gehen um das geld weider zu bekommen.
sollte der beklagte kein geld haben, kann er nen offenbarungseid ablegen, aber ihr habt weiterhin anrecht auf das geld und könnt jeder zeit nach ablauf eines jahres den anwalt und den fall reaktivieren. die kosten, für anwalt, gerichtsvollzieher etc. könnt ihr dem beklagten in rechnung stellen - normal bestandteil des streitwerts ... so sollte es ablaufen ...
1. die cops sind aussen vor und müssen nix tun
2. anzeige kann der anwalt immer noch stellen, nur kommt es sowieso zu dieser maßnahme wenn ihr ne anzeige stellt, denn strafanzeige heisst nicht, dass ihr das geld wieder bekommt sondern dass der typ für die straftat belangt und verurteilt wird. ihr müsst dann immernoch den zivilen weg gehen um das geld weider zu bekommen.
sollte der beklagte kein geld haben, kann er nen offenbarungseid ablegen, aber ihr habt weiterhin anrecht auf das geld und könnt jeder zeit nach ablauf eines jahres den anwalt und den fall reaktivieren. die kosten, für anwalt, gerichtsvollzieher etc. könnt ihr dem beklagten in rechnung stellen - normal bestandteil des streitwerts ... so sollte es ablaufen ...