Also Leute: Diese Abmahngeschichte ist nicht lustig und sollte so auch nicht durchgeführt werden. Es viel schon der böse Begriff des Blockwarts ... und das trifft hier. Ich denke da spontan auch an die Verpetzer-Web-Seite der Finanzämter. Überwiegend zeigt die Nutzung solcher Angebote (m.E.) von einem fiesen Charakter.
An dieser Stelle schwillt mir grade mal der Kamm! Bei mir ist folgendes Problem: Ich wohne in einem verkehrsberuhigten Bereich (-> Parkverbot außerhalb der gekennzeichneten Flächen). Die Straße ist 5,5 m breit und hat keine Bürgersteige (logisch in einem verkehrsberuhigten Bereich). im 90°-Winkel zu dieser Straße zweigt die Zufahrt zu meiner Garage ab. Mein Auto ist ein Audi 100 mit rund 4,80 m Länge und einem Wendekreis um 11,5 m. Um den Wagen in Fahrtrichtung auf die Straße zu bringen, brauche ich rund 4 m Straßenbreite (die Zufahrt ist mit ausreichend breit, um den Wagen schräg anstellen zu können, bevor ich auf die Straße fahre. Gemäß StVO ist das eine enge Fahrbahn, auf der auch auf der gegenüberliegenden Seite einer Ausfahrt nicht geparkt werden darf (also schon der zweite Grund für ein Parkverbot an dieser Stelle). Trotzdem wird diese Stelle immer als erste (und oft als einzige) beparkt, wenn meine Nachbarn Besuch bekommen (was bei einem Ortsbürgermeister nicht so selten ist).
Um jetzt keine Missverständnisse aufkommen zu lassen: Es ist in meinen Augen vertretbar, wenn im verkehrsberuhigten Bereich außerhalb der Parkzonen geparkt wird.
Voraussetzung: Dritte werden nicht behindert. Wenn im Umkreis von 200 m gar kein Parkplatz mehr zu finden ist, dann halte ich es auch für gerechtfertigt, wenn behinderte oder gebrechliche Personen behindernd parken. Aber sonst nicht.
Außer bei den Nachbarn zu klingeln, wenn meine Ausfahrt blockiert wird, bleibt mir nicht viel übrig. Das Ordnungsamt macht nix, die Verkehrsbehörde erzählt was von Doppelbeschilderung, wenn ich mit dem Wunsch nach einer Sperrfläche oder einem Parkverbotschild vorstellig werde, um behindernde Parker abschleppen zu lassen, müssten mindestens zwei Parteien einen Stellplatz in der Garage haben. Ich kann nichts legales machen. Also habe ich mich auf zynische Ironie verlegt. Wer länger als eine Stunde meine Einfahrt blockiert bekommt einen Zettel unter den Scheibenwischer
"Wenn sie so bumsen wie sie parken, bekommen sie nie Kindergeld (wenn sie schon Kinder haben, sind die sicher nicht von ihnen)!".
Die Folge ist, ich werde von meinen Nachbarn als der Aggressor hingestellt, obwohl ich nur
REagiere.
Meine Nachbarn kümmern sich einen feuchten Kehricht um meine motorisierte Bewegungsfreiheit. Und schon gar nicht dringen sie darauf, dass deren Gäste meine Ausfahrt nicht blockieren.
Statt dessen wirft mir die Frau des Bürgermeisters vor, ich könne ja nicht Auto fahren. Sie würde mit ihrem Wagen auch rauskommen, wenn gegenüber ein Wagen stehen würde. Dazu sollte vielleicht erwähnt werden, dass deren Zufahrt so breit ist, dass zwei Autos nebeneinander stehen können und ihr Wagen ein Opel Corsa C ist (ca. 1 m kürzer und deutlich kleinerer Wendekreis).
Vorweg: Abmahnanwälte hab ich so gerne wie einen offenen Schienbeinbruch. Aber in meinem konkreten Fall habe ich die Hoffnung, dass der Spuk besinnungs- und gedankenlos parkender konservativer Landfrauen ein Ende haben könnte.
Meine Zettel unterm Scheibenwischer werde ich beibehalten. Allerdings wird nun darauf stehen, dass im Wiederholungsfall ein Abmahnanwalt damit beauftragt wird, eine Unterlassungserklärung einzuholen (also auch hier nicht direkt die volle Breitseite, sondern eine Sanktionentreppe).
Mit einem fiesen Charakter hat die Nutzung solcher Angebote meines Erachtens wenig zu tun. Es ist oft die einzige Handhabe eines Privatmanns, gegen die genannten Behinderungen vorzugehen.