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Das EU-Parlament hat am Donnerstag mit einem eindeutigem Ergebnis einem Gesetzesentwurf zugestimmt, dass in der EU verkaufte Mobiltelefone, Tablets und Kameras mit einem einheitlichen Ladegerät kompatibel sein müssen. Dies soll, da Verbraucher dann mit einem neuen Gerät kein neues Ladegerät benötigen, 51.000 Tonnen Elektromüll pro Jahr einsparen, so die Abgeordnete Barbara Weiler. Bereits im Jahr 2009 haben sich viele Hersteller zu einem einheitlichen Ladegerät mit Micro-USB-Anschluss verpflichtet, die Vereinbarung ist jedoch im letzten Jahr ausgelaufen.[prbreak][/prbreak]
Auch Apple hat an dieser Selbstverpflichtung teilgenommen, hat jedoch – im Einklang mit den Regelungen – keinen Micro-USB-Anschluss in seinen Geräten verbaut. Stattdessen bot das Unternehmen einen optionalen Adapter (30-Pin auf Micro-USB bzw. Lightning auf Micro-USB) an. Ob die damalige Regelung tatsächlich den gewünschten Erfolg brachte, darf angezweifelt werden. Trotz der Selbstverpflichtung zu einem einheitlichen Ladegerät gehörte der Stromadapter auch weiterhin zum Standardlieferumfang von Mobiltelefonen – von einer Verringerung des Elektromülls konnte man daher nicht wirklich sprechen.
Zu den technischen Details macht der Gesetzesentwurf keine Angaben. Es ist derzeit also nicht bekannt, ob man durch das Anbieten eines Adapters die neuen Regelungen erfüllen wird oder welcher Anschluss in Zukunft verpflichtend sein soll. Apple setzt in seinen Geräten auf den erst vor rund eineinhalb Jahren vorgestellten, proprietären Lightning-Anschluss, der einem Micro-USB-Anschluss in vielen Punkten technisch überlegen ist. Der EU-Parlamentarier Josef Weidenholzer zeigt sich jedoch sicher: „Die Richtlinie wird alle Hersteller – endlich auch Apple – auf Kurs zwingen und gesetzlich zu universellen und kompatiblen Stecker verpflichten.“ Von Apple gab es noch keine Reaktion auf den Gesetzesentwurf. Andere Hersteller verbauen in ihren Mobiltelefonen vor allem Micro-USB-Anschlüsse, Samsung in seinen jüngsten Modellen auch USB 3.0-Micro-B-Anschlüsse. Diese sind jedoch zu den alten Micro-USB-Kabeln abwärtskompatibel.
Der Gesetzesentwurf muss nun vom Rat der Europäischen Union formal verabschiedet werden, die Mitgliedstaaten müssen die Vorschriften dann innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht umsetzen. Den Herstellern wird dann noch ein Jahr Zeit gegeben, sich auf die verbindliche Anwendung der neuen Vorschriften vorzubereiten.
Via Mac & i
Auch Apple hat an dieser Selbstverpflichtung teilgenommen, hat jedoch – im Einklang mit den Regelungen – keinen Micro-USB-Anschluss in seinen Geräten verbaut. Stattdessen bot das Unternehmen einen optionalen Adapter (30-Pin auf Micro-USB bzw. Lightning auf Micro-USB) an. Ob die damalige Regelung tatsächlich den gewünschten Erfolg brachte, darf angezweifelt werden. Trotz der Selbstverpflichtung zu einem einheitlichen Ladegerät gehörte der Stromadapter auch weiterhin zum Standardlieferumfang von Mobiltelefonen – von einer Verringerung des Elektromülls konnte man daher nicht wirklich sprechen.
Zu den technischen Details macht der Gesetzesentwurf keine Angaben. Es ist derzeit also nicht bekannt, ob man durch das Anbieten eines Adapters die neuen Regelungen erfüllen wird oder welcher Anschluss in Zukunft verpflichtend sein soll. Apple setzt in seinen Geräten auf den erst vor rund eineinhalb Jahren vorgestellten, proprietären Lightning-Anschluss, der einem Micro-USB-Anschluss in vielen Punkten technisch überlegen ist. Der EU-Parlamentarier Josef Weidenholzer zeigt sich jedoch sicher: „Die Richtlinie wird alle Hersteller – endlich auch Apple – auf Kurs zwingen und gesetzlich zu universellen und kompatiblen Stecker verpflichten.“ Von Apple gab es noch keine Reaktion auf den Gesetzesentwurf. Andere Hersteller verbauen in ihren Mobiltelefonen vor allem Micro-USB-Anschlüsse, Samsung in seinen jüngsten Modellen auch USB 3.0-Micro-B-Anschlüsse. Diese sind jedoch zu den alten Micro-USB-Kabeln abwärtskompatibel.
Der Gesetzesentwurf muss nun vom Rat der Europäischen Union formal verabschiedet werden, die Mitgliedstaaten müssen die Vorschriften dann innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht umsetzen. Den Herstellern wird dann noch ein Jahr Zeit gegeben, sich auf die verbindliche Anwendung der neuen Vorschriften vorzubereiten.
Via Mac & i