Ich fände es mal interessant wie es wäre, wenn Sie das MacBook für 50€ mehr verkauft hätte, als mit Dir vereinbart war. Müsste Sie Dir dann den Diverenzbetrag gutschreiben?![]()
Sie besteht ja nicht auf Erfüllung des Kaufvertrages sondern auf Ersatz des offenbar wegen Vertragsbruchs entstandenden Schadens. Und das ist nur legitim.
Bevor sie es an wen anders gibt, hätte sie dich in jedem fall informieren müssen, und es nicht einfach an irgendwen anders verkaufen, und dann zu dir kommen. dann hätte sie es ja auch ihrem sohn verkaufen können für 1e, und jetzt von dir 700e fordern können.
Hallo,
nein sie muss niemanden informieren oder gar mahnen. Wenn der Vertragspartner deutlich gesagt hat, dass er sich nicht an den Vertrag halten will. Liegt bereits eine sog. "Leistungstörung" vor, die zu den bereits genannten Ansprüchen führt. Natürlich kann sie die Sache nicht extrem unter Wert verkaufen, denn der Schaden muss erstens adequat sein und zweitens trifft jeden Schadensersatzberechtigten die Pflicht zum Minderung des Schadens.
Viele Grüße
Jens
ich würde seine Email nicht als ernstliche, endgültige WEigerung der Abnahme des Laptops sehen...
Ich habe ihr per Mail zugesagt!
Es gab natürlich keinen Richtigen Vertag und sie hat auch keine Unterschrifft von mir bekommen!
Sie meinte durch meine Zusage per Mail, habe ich diesen abgeschlossen!
http://bundesrecht.juris.de/bgb/__433.html
Das hat sie mir geschickt!
Allerdings bin ich doch wenn überhaupt, nur dazu verpflichtet es ihr abzukaufen! und nicht für irgendwelche vermutlich beabsichtigten Verluste ihrerseits aufkommen!
Ohne Unterschrift geht in Deutschland nichts !
Dann unterschreibst du also morgens beim Bäcker einen Kaufvertrag für zwei Brötchen. Gehst danach noch bei McD einen CafeLatte gegen Unterschrift kaufen. Öffentliche Verkehrsmittel, die Karten per Automat verkaufen kannst du ja nicht nutzen, weil man da nicht Unterschreiben kann... Nimmst du dann für jeden kleinen Weg ein Taxi, bei dem du mit dem Fahrer vor jeder Fahrt einen Dienstleistungsvertrag schriftlich festlegst?
Wie schon zuvor von vielen geschrieben aber scheinbar jedesmal überlesen: Verträge kommen auf alle möglichen Arten zustande, bei denen kein Papier Verwendung findet. Die Summen um die es geht sind dabei egal... 0,26Euro für ein Brötchen oder 500,26Euro für ein MacBook machen keinen Unterschied.
In so einem Fall ist erst mit Geldeingang beim Verkäufer der Kaufvertrag geschlossen wenn ich mich nicht irre.
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