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Fragen zu einem privaten Kauf eines Ipads

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Es gibt in einem Forum die Möglichkeit , ein iPad Air-M3 256GB/Blau für angesetzte 700€ zu kaufen.
Auf nachfrage, bekam ich die Antwort, das das iPad noch Orginalverpackt sei, ohne Rechnung,
da es von der Firma gekauft wurde. Meine Frage: benötige ich eine Rechnung zu einer Reparatur während der Garantiezeit,
oder einem Anspruch in einem eventuellem Schadensfall, der über eine Versicherrung abgewickelt wird (hier vermute ich ja) ?
Ich habe mich da noch nicht entschieden, aber für 79€ unter dem günstigsten Preis (Amazon), gehe ich kein Risiko ein.

Hinweis der Verkäufers:
"Bei meinem Privatverkauf schließe ich die Gewährleistung, Sachmängelhaftung oder Garantie und Rücknahmen aus.
Alle Angaben sind nach bestem Wissen und Gewissen gemacht."
 

AndiEh

Niederhelfenschwiler Beeriapfel
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Wenn du Rechtsberatung möchtest, musst du dich an einen Anwalt wenden.

Ich würden den Titel mal in sowas wie..."Fragen zu einem privaten Kauf eines Ipads" ändern.

Gruß
Andi
 
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AndaleR

Brauner Matapfel
AT Moderation
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aber für 79€ unter dem günstigsten Preis (Amazon), gehe ich kein Risiko ein.
Würde ich auch nicht - und bei so wenig Differenz dann direkt neu kaufen. Mit Rechnung.

Andererseits: Wenn es wirklich neu und nie genutzt wurde, könnte Apple Care+ abgeschlossen werden - und man ist abgesichert.

Der Hinweis des Verkäufers: Das hat doch ziemlich jeder drin stehen? Was bedeutet es überhaupt - ich meine, ist man beim Privatverkauf denn verpflichtet, das zu übernehmen?
 
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mainzer999

Ananas Reinette
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Rechte und Pflichten beim Privatverkauf​

Pflichten des Verkäufers​

  • Übereignung und Übergabe des verkauften Gegenstands: Gemäß § 433 Abs. 1 BGB muss der Verkäufer den Artikel an den Käufer übereignen und den Besitz übertragen.
  • Gewährleistung: Im Grundsatz gilt beim Privatverkauf die Gewährleistung ausgeschlossen. Der Verkäufer kann jedoch freiwillig Gewährleistung zusagen oder er hat einen Mangel arglistig verschwiegen (§ 444 BGB).
  • Aufklärungspflicht: Gegebenenfalls besteht eine Aufklärungspflicht des Verkäufers. Dies ist der Fall, wenn der Verkäufer Kenntnis von einem Sachmangel hat und der Käufer aufgrund der Nichtaufklärung nicht richtig informiert ist.

Rechte und Pflichten des Käufers​

  1. Zahlung des Kaufpreises: Der Käufer ist gemäß § 433 Abs. 2 BGB zur Zahlung des Kaufpreises verpflichtet.
  2. Abnahme des verkauften Gegenstands: Der Käufer muss die Ware gemäß § 433 Abs. 2 BGB auch tatsächlich abnehmen.
  3. Umgang mit Mängeln: Treten bei einem Privatverkauf Mängel auf, so gelten die allgemeinen Regelungen des BGB. Je nach Situation kann der Käufer unter Umständen Nacherfüllung, Schadensersatz oder Rücktritt vom Kaufvertrag verlangen (§§ 434 ff. BGB, 437 BGB).

Haftungsausschluss und Gewährleistung beim Privatverkauf​

Wie bereits erwähnt, ist die Gewährleistung beim Privatverkauf grundsätzlich ausgeschlossen. Die Parteien können jedoch vereinbaren, dass der Verkäufer für bestimmte Mängel haftet. Soll kein Haftungsausschluss oder eine eingeschränkte Haftung vereinbart werden, sollte dies ausdrücklich im Kaufvertrag festgehalten werden.

Beispiel: Frau Müller verkauft ihren gebrauchten Fernseher an Herrn Schmidt. Im Kaufvertrag steht: "Der Verkäufer haftet nicht für offene oder versteckte Mängel, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeitvorliegen." Damit haftet Frau Müller nur, wenn sie Mängel am Fernseher vorsätzlich oder grob fahrlässig verschwiegen oder verursacht hat.
 
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AndiEh

Niederhelfenschwiler Beeriapfel
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OK, dann klären wir mal die Begriffe.

1. Gewährleistung (Zusicherheit der Mängelfreiheit) in Deutschland gilt für 2 Jahre ab Kaufdatum. Einen Anspruch darauf richtet sich immer gegenüber dem verkaufenden Händler. Ausführlich: KLICK
1a) ein privater Verkäufer kann die Gewährleistung ausschließen. Ausführlich: KLICK

2. Garantie ist immer eine Zusicherung von wem auch immer, welche aber keinen gesetzlichen Regelungen unterliegen, sondern in den Garantiebedingungen des Garantiegebers festgelegt werden. Hier mal der Link, wie das Apple handhabt. KLICK

Bitte alles mal lesen und dann auf deinen Fall anwenden. Wenn es dann noch Fragen gibt, kannst du ja nochmal hier schreiben.

Gruß
Andi
 

mainzer999

Ananas Reinette
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Die Frage ist eher, das iPad wurde über einer Firma gekauft. Welche Firma? Seine oder die bei der er arbeitet? Darf er so einfach das iPad weiterverkaufen?
 
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Die Frage ist eher, das iPad wurde über einer Firma gekauft. Welche Firma? Seine oder die bei der er arbeitet? Darf er so einfach das iPad weiterverkaufen?
Danach habe ich gar nicht gefragt, vermutlich wurde das Gerät vom Arbeitgeber gekauft,
ansonsten wäre eine Rechnung kein Problem ;)
ist mir auch zu heikel, alleine schon wegen einem eventuellem Haftpflichtvericherungs/Hausrat-Fall.
Ich lass das mal lieber sein, und kaufe mir bei Amazon das selbe mit 128 GB (reicht mir locker) für 639€.
 
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BenSisko

Riesenboiken
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und wie will man das Kaufdatum nachweisen? Apple Care gilt ab dem ursprünglichen Kaufdatum.

Gruß
Andi
Sagen einem die Apple Geräte nicht normalerweise wie lange noch Apple Care+ abgeschlossen werden kann?

Ich weiß aber nicht, ob es einen Unterschied macht, wenn Kauf und erste Inbetriebnahme tatsächlich weit auseinander fallen.
 
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Ealdorman

Ingrid Marie
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Vielleicht ist das Gerät auch vom Lkw gefallen. Dann ist das mit der Garantie/Gewahrsam auch so eine Sache.
 

u0679

Moderator
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Sicher? Ich war immer der Meinung, dass die erste Inbetriebnahme als Beginn der Frist für AC+ gilt.
lt. Apple:



  1. Kaufe AppleCare+ mit deinem neuen Mac.
  2. Oder innerhalb von 60 Tagen nach dem Kauf des Mac:
    • Auf deinem Mac (gehe zu „“ > „Systemeinstellungen“ > „Allgemein“ > „Info“)
    • Online (erfordert die Bestätigung der Seriennummer)
    • Telefonisch unter 0800 6645 451
 
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AndaleR

Brauner Matapfel
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Und Apple bekommt vom Händler die Info, wann welches Gerät verkauft wurde?

Deshalb ging ich immer davon aus, dass es ab Inbetriebnahme gilt.

Mein MacBook wurde eine Woche vorher gekauft, hat aber immer noch die 60-Tage-Frist angezeigt.
 

AndiEh

Niederhelfenschwiler Beeriapfel
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Sicher? Ich war immer der Meinung, dass die erste Inbetriebnahme als Beginn der Frist für AC+ gilt.

Leider nein, siehe meinen Link zu den Apple Bedingungen weiter oben.
Gruß
Andi

Mein MacBook wurde eine Woche vorher gekauft, hat aber immer noch die 60-Tage-Frist angezeigt.


Dass Apple die 60 Tage Frist nicht so genau nimmt, liegt wohl auch daran, dass sie die Versicherung ja verkaufen wollen.

Kaufst du Apple Care, läuft Apple Care aber vom ursprünglichen Kaufdatum ab. Man kann also nicht 59 Tage warten und hättest dann eine um 59 Tage verlängerte Apple Care Garantie.

Gruß
Andi
 

AndaleR

Brauner Matapfel
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Nochmal: Apple liefert an Otto, Amazon etc. Geräte aus, dort liegen sie vielleicht Wochen u. Monate im Lager. Dann kauft jemand dort ein und Apple bekommt die Info, Gerät verkauft, stelle Timer auf 60 Tage?

Denn: AppleCare+ ist ein eigenständiges Produkt, das man kauft.
Bis zu 3 Jahre ab Kaufdatum von AppleCare+ für Mac, Apple-Displays oder Apple Watch
Bis zu 2 Jahre ab Kaufdatum von AppleCare+ für iPad, iPhone, iPod, Apple Watch, HomePod oder Kopfhörer der Marken Apple oder Beats
Bis zu 2 Jahre ab Kaufdatum von Apple TV
Man kann es aber nur 60 Tage ab der Inbetriebnahme des Gerätes kaufen.
 
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AndiEh

Niederhelfenschwiler Beeriapfel
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So....und jetzt bin ich verwirrt.

Apple wiederspricht sich in seinen eigenen Angaben. Ich habe gerade noch mal nach Apple Care gesucht, wegen der 60 Tage und die "Allgemeine Vertragsinformationen AppleCare+ – Deutschland" gefunden. KLICK

Dort steht unter "Versicherungsdauer":
"Ihr AppleCare+-Hardwareschutz beginnt erst mit dem Datum, an dem Sie AppleCare+ erwerben. Das heißt, wenn Sie AppleCare+ erst bis zu sechzig (60) Tage nach dem Kauf bzw. dem Leasingbeginn Ihrer Apple Watch, Ihres HomePod, iPad (inkl. Apple Pencil), iPhone, iPod oder Ihrer Kopfhörer der Marke Apple oder Beats erwerben, erhalten Sie Ihren Hardwareschutz erst ab diesem Datum. Die Abdeckung für technischen Support beginnt nach Ablauf der vom Hersteller gewährten kostenlosen Abdeckung, die ab dem Kaufdatum bzw. Leasingbeginn Ihrer Apple Watch, Ihres HomePod, iPad (inkl. Apple Pencil), iPhone oder iPod bzw. Ihrer Kopfhörer der Marke Apple oder Beats beginnt. Beide Arten des Versicherungsschutzes enden für alle Geräte nach 24 Monaten ab dem Tag, an dem Sie AppleCare+ gekauft haben, außer für Apple Watch Hermès und Edition, für die der Versicherungsschutz nach 36 Monaten ab dem Tag, an dem Sie AppleCare+ gekauft haben, endet. Ihr Kaufdatum für AppleCare+ ist auf Ihrem Versicherungsschein ersichtlich."
Gruß
Andi