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Fragen zu einem privaten Kauf eines Ipads

AndaleR

Brauner Matapfel
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Apple bietet wie Garantie, Gewährleistung und eben als Premium-Lösung Apple Care+.

Sie widersprechen sich nicht wirklich bei den Angaben.
 

TomD

Braeburn
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44
Auf nachfrage, bekam ich die Antwort, das das iPad noch Orginalverpackt sei, ohne Rechnung,
da es von der Firma gekauft wurde.
Könnte eine nagelneue Erfolgsprämie sein. Oder ein Diebstahl in der Firma kurz vor dem Entlassungstermin. Hehlerware wird ersatzlos eingezogen.
Die Abdeckung für technischen Support (von AppleCare) beginnt nach Ablauf der vom Hersteller gewährten kostenlosen Abdeckung, die ab dem Kaufdatum bzw. Leasingbeginn Ihrer ...
Das alles hört sich etwas wirr an, man muss genau hinschauen, nach was es geht:
Die "deutsche Gewährleistung" sagt nur aus, dass das verkaufte Produkt 24 Monate mängelfrei war, nachgewiesen durch einen Verkaufsbeleg/Rechnung. Beweislast wechselt nach 12 Monaten vom Verkäufer auf den Käufer. AppleCare bietet aber Versicherungsschutz in festgelegtem Umfang bei Beschädigung oder nachlassender Batterie. Die Unterschiede sind hier erklärt: Verbraucherschutz Apple
 

AndaleR

Brauner Matapfel
AT Moderation
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Wobei die Gewährleistung freiwillig ist.

Wie will die Rechnung nachweisen, dass das Teil 24 Monate mängelfrei war?
Sie kann höchstens den Zeitraum der 24 Monate belegen…
 

orcymmot

Schweizer Orangenapfel
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Wobei die Gewährleistung freiwillig ist.
Sorry, aber Irrtum.
Gewährleistung ist gesetzlich geregelt.

Eine (Hersteller-)Garantie dagegen ist eine freiwillige Leistung mit frei wählbaren Bedingungen des Garantiegebers.
Wie will die Rechnung nachweisen, dass das Teil 24 Monate mängelfrei war?
Das muss die Rechnung überhaupt nicht. Denn die Gewährleistung regelt streng genommen nur den Moment des Gefahrenübergang (-> Übergabe an den Verbraucher), dass zu diesem Zeitpunkt das erworbene frei von Mängeln ist.

Taucht innerhalb des ersten Jahres ein Mangel auf, wird allgemein davon ausgegangen, dass dieser bereits bei der Übergabe bestanden hat und der Verbraucher kann Nacherfüllung nach eigenem Wunsch fordern.

Ab dem 13. Monat kann der Verkäufer einen Nachweis vom Verbraucher einfordern, mit dem nachgewiesen werden muss, dass ein betreffender Mangel bereits zum Zeitpunkt der Übergabe vorhanden war. -> Beweislastumkehr

Das jedoch ohne ein technisches Gutachten nachzuweisen, dürfte in den meisten Fällen aussichtslos sein. Der Verkäufer, darf jedoch auch auf den Beweis verzichten und kulanterweise im Sinne des Kunden freiwillig nachbessern, durch bspw. Tausch oder Reparatur.
 
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voyager

Moderator
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Also mir kommt das etwas seltsam vor. Es wurde vom Arbeitgeber gekauft, der behält die Rechnung (dann wär es ja im firmeninvantar, er kann Steuerliche Vorteile nutzen,…) und will es nun schwarz weiter verkaufen ?

Am ende kommt der AG vorbei und will es zurück, weil er dem Verkauf nicht zugestimmt hat. Oder die ganze Geschichte stimmt nicht, und es ist „vom Laster gefallen“. Ohne Rechnung (Original, und die genau prüfen, wird auch öfters gefälscht) und genauer Produktprüfung,… würd ich da gar nix machen.

Und Original verpackt sagt gar nix aus, die Versiegelungsaufkleber bekommst schon ewig auf Aliexpress
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Ich persönlich würd von sowas die Finger lassen.
 
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dtp

Ribston Pepping
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Man sollte immer im Hinterkopf haben, dass es keinen gutgläubigen Erwerb bei Diebesgut gibt. Sprich, man wird mit dem Kauf dann nicht Eigentümer der Ware und muss sie dem rechtmäßigen Eigentümer wieder aushändigen, wenn der das verlangt. Anders beim Weiterverkauf geliehener Sachen. Die gehen in das Eigentum des Käufers über. Da muss sich dann der Leihgeber an den Leihnehmer bzw. Verkäufer wenden, um den Verkaufserlös von ihm zu bekommen. Bei unklarer Eigentumslage Finger weg vom Kauf.

Wenn ein Mitarbeiter eine Sache seines Arbeitgebers verkauft, muss also auch hier unterschieden werden, ob sie dem Arbeitnehmer zur Verfügung gestellt wurde oder er sie wirklich geklaut hat. Für den Käufer ein durchaus relevanter Unterschied. Im Zweifel sollte der Interessent da einfach den Arbeitgeber fragen.

Zu Apple Care+. Das ist eine erwerbbare Zusatzgarantie, die innerhalb eines bestimmten Zeitraums nach dem Kauf abgeschlossen werden kann. Und dann läuft sie natürlich auch erst ab dem Abschlussdatum und nicht rückwirkend ab dem Kaufdatum. Es wird ja schließlich derselbe Preis verlangt.
 
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