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Magazin Zum Wochenende: Musik im Netz kostenlos und legal laden!

Michael Reimann

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Glaubt man der Musikindustrie sind wir alle Kleinkriminelle, wenn wir Musik aus dem Netz laden. Das dem nicht so ist, kann man an zahlreichen Beispielen feststellen. Das Netz ist voll von guter Musik, die völlig kostenlos und legal herunter zu laden ist. Zum Wochenende hier ein paar Tipps.[prbreak][/prbreak]

Für jeden Geschmack bietet das Netz zahlreiche mehr oder weniger bekannte Möglichkeiten, an Musik heranzukommen. Dabei muss man sich nicht in den dunklen Ecken herumtreiben, nur um an ein mehr oder weniger schlecht kodiertes mp3 des letzten Lady Gaga-Songs heranzukommen. Aber selbst die kurzlebige Popmusik findet sich im Netz.

Freie Musik

Fangen wir aber mal mit den Alternativen an. Wer zwar auf eine bestimmte Richtung, nicht aber auf einen speziellen Künstler festgelegt ist, oder einfach mal neue Musik entdecken möchte, wird beim gigantischen Archiv von Jamendo fündig. Hier finden sich zehntausende kostenlose Musikstücke, die sich mit denen der kommerziellen Konkurrenz durchaus messen lassen können.

Für die private Nutzung sind diese Stücke völlig legal herunterzuladen. Die Qualität, sowohl auf technischer, als auch auf künstlerischer Ebene hat in den vergangenen Jahren sehr stark zugenommen. Die Musikstücke können in vielen Fällen sogar in eigenen Video- und Audio-Produktionen verwendet werden. Hierbei wird dann allerdings zwischen kommerzieller und privater Nutzung unterschieden. Bestimmte Stücke müssen dann für einen kommerziellen Einsatz gekauft werden, andere können auch dafür gratis verwendet werden.

Auch bei Amazon

Ebenso legal, aber weniger bekannt sind die kostenlosen mp3-Downloads beim Internet-Kaufhaus Amazon. Hier findet man gelegentlich das eine oder andere Schnäppchen, auch wenn sicher nicht immer die Top 10 angeboten werden. Amazon vertreibt ja bereits seit einigen Jahren Kopierschutz freie mp3-Dateien.

Wenn es dann doch aktueller sein soll, oder sich gar um Chart-Hits handelt, kann die eine oder andere Aufnahme-App für Live-Streams helfen. Unser Favorit ist dabei SonicWeb Radio für den Mac (5,99€). Die App selber ist zwar nicht kostenlos, bietet aber sehr viele handverlesene Sender vieler Genres. Auf Wunsch nimmt die App die Radio-Stream auf und es ist möglich, einzelne Songs zu trimmen (Vorne und Hinten sauber zu schneiden) sowie die so bereinigten Lieder nach iTunes oder ins Dateiverzeichnis zu exportieren.

Unerwartete Quelle

Auch bei iTunes findet sich tonnenweise kostenlose Musik. In einem Bereich in dem man es zunächst nicht vermutet. Es gibt zahllose Podcasts, die teilweise stundenlange DJ-Mixe enthalten. Auch hier kann man sich völlig legal bedienen, denn niemand wird die Legalität von iTunes anzweifeln.

Sicher gibt es noch viele weitere Beispiele für gute und legale Downloads von Musik aus dem Netz. Diese hier sollten nur einen Denkanstoß geben.

Rechtlich sicher?

Noch ein paar Worte zur rechtlichen Lage in Deutschland: Auch wenn immer wieder versucht wird, den normalen User einzuschüchtern. In Deutschland ist klar geregelt, was erlaubt ist und was nicht. Der Download von urheberrechtlich geschützter Musik aus offensichtlich legalen Quellen ist erlaubt.

Was nicht erlaubt ist, ist der Upload von urheberrechtlich geschütztem Material zum Zwecke der Verbreitung. Wer demnach also den neusten Hit von Lady Gaga auf seiner Webseite zum Download anbietet, begeht mit ziemlicher Sicherheit einen Urheberrechtsverstoß. Ebenso verboten ist das Anbieten von solchen Stücken in Tauschbörsen.

Die Weitergabe von Musik zum Beispiel an einen Freund oder eine Freundin ist im Rahmen der Privatkopie geregelt. So kann man immer noch ein feines Mixtape für seine Freundin machen (ganz modern auf dem USB-Stick :) ) und dieses legal weitergeben. Aber auch hier sind ein paar Einschränkungen zu beachten.

Auf CD- und DVD-Rohlingen, sowie auch auf USB-Sticks und Festplatten wird eine so genannte Pauschalabgabe erhoben.

Mit anderen Worten: Durch den Kauf eines USB-Sticks wird das Kopieren zum privaten Zweck darauf bereits bezahlt. (Übrigens auch, wenn der Stick niemals für Musik oder Filme genutzt wird!)

In Zweifelsfall sollte man aber vor einer Verbreitung eines Musikstückes einen Anwalt konsultieren, der eine rechtssichere Auskunft geben kann.

Musikstücke aus dem oben genannten Portal Jamendo unterliegen verschiedenen Lizenzmodellen. Evtl. ist hier eine Verbreitung des Downloads durchaus gestattet. (Zum Beispiel als Musik in einem Youtube-Video.) Aber auch hier sollte man vorher genau nachlesen, welche Bedingungen an das jeweilige Stück geknüpft sind.

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Foto von Dennis Skley (via Flickr)
 
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Basti82

Becks Apfel (Emstaler Champagner)
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Vor fünf Jahren gab es noch Google Music in China. Alle Musikstücke (inkl die neuesten Charts) umsonst und völlig legal. Leider haben sie das eingestampft als sie China verlassen haben....


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Houseknecht

Lambertine
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Wer demnach also den neusten Hit von Lady Gaga auf seiner Webseite zum Download anbietet, begeht mit ziemlicher Sicherheit einen Urheberrechtsverstoß.

Vom Verstoß gegen den guten Geschmack ganz zu schweigen :D :D *SCNR*


Ich nutze auch gerne Soundcloud und Mixcloud, gerade für gute DJ-Sets.
Auch bei Soundcloud kann man eine gewisse Zeit die Stücke runterladen, irgendwann is Schluss und dann erscheint der "Bei iTunes kaufen"-Button.
Bei Mixcloud kann man leider nix runterladen, aber Streamen ist ja eh in ;)
 

iWecker

Morgenduft
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Ich höre regelmäßig auch Sachen bei Soundcloud. Finde ich eine tolle Platform um neue Künstler zu entdecken.
Einfach einen Klick auf den Lieblingsgenre und schon findet man passende Musik.

Und das ganze noch legal und kostenlos, perfekt :)
 

iDesign

Murer Reinette
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Ich möchte die Ausführungen gerne erweitern und darauf hinweisen, dass der Download von offensichtlich illegalen Quellen zwar selbstverständlich verboten ist aber in den seltensten Fällen auch verfolgt wird. Gerne wird hier immer wieder falsch berichtet und damit versucht, Unsicherheit zu erzeugen. Denn der reine Download für private Zwecke steht weitaus weniger im Fokus, als die Verbreitung von urheberrechtlich geschützten Materialien. Ausnahmen bestätigen aber auch diese Regel.

Wer urheberrechtlich geschütztes Material verbreitet, muss mit einer kostenpflichtigen Abmahnung rechnen. Nicht selten kann der Abgemahnte aber die Unwirksamkeit der Abmahnung beweisen. Sollten mehrere Personen den Internetanschluss nutzen können, muss zunächst bewiesen werden, wer den Verstoß begangen hat. Geradezu unmöglich. Durch ein kürzlich ergangenes Urteil des Bundesgerichtshof wird auch die Störerhaftung immer weiter aufgelockert, zumal bereits in vorangegangen Urteilen bestätigt wurde, dass der Vertragsnehmer des Internetsanschlusses nicht automatisch für das Handeln seiner Angehörigen verantwortlich gemacht werden kann.

Sollte die Rechtmäßigkeit der Abmahnung außer Frage stehen, kann diese durch den eigenen Rechtsanwalt modifiziert werden. Die Kosten der Abmahnung werden dabei auf ca. 100,00 € reduziert. Denn die Abmahngebühren sind meistens in dieser Form nicht berechtigt und die Abmahnung ist darüber hinaus viel zu umfassend verfasst und sollte daher unbedingt modifiziert werden. Festzuhalten ist: Wer urheberrechtlich geschütztes Material verbreitet, der macht sich strafbar, ist jedoch nicht ohne Rechte.

Zeitungsartikel oder Fernsehsendungen wollen dem Verbraucher glauben machen, dass das Herunterladen von Musikdateien strafrechtlich verfolgt wird. Dies ist in der Regeln nicht der Fall. Verschwiegen wird dem Leser oder Zuschauer zumeist, dass die urheberrechtlich geschützten Materialien in diesem Fall nicht nur heruntergeladen, sondern umbewusst vom Nutzer wieder zur Verfügung gestellt worden sind. Das sog. Torrent-Netzwerk lädt die Dateien, meistens ohne Kenntnisnahme des Nutzers, automatisch ins Internet. Die Abmahnung erfolgte in den meisten Fällen also wieder durch Bereitstellung, nicht durch das Herunterladen.

Grundsätzlich sei natürlich zu erwähnen, dass obgleich man nun Musik, Filme, Spiele oder E-Bücher aus dem Internet herunterlädt, aktiv einen wirtschaftlichen Schaden bei den Verantwortlichen erzeugt und man nie sicher sein kann, ob man nicht doch eines Tages aufgrund eines einfachen Downloads abgemahnt wird. Wer also ein Musikstück besonders schön findet, der sollte den Interpreten auch unterstützen und sich zumindest die digitale Version kaufen. Denn ohne finanzielle Einnahmen würde sich der Interpret schnell in der Lage befinden, keine Musik mehr machen zu wollen oder zu können.
 
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Antwuan

Neuer Berner Rosenapfel
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Nutzt jemand "FoxTube" für den Mac? Ich nutze die App für's iPhone sowie für das iPad und musste beide Versionen einzeln erwerben zu einem unterschiedlichen Preis. Fand ich schon unverschämt.
Nun möchte ich die App auch auf meinem Mac nutzen um die Musik auf meinem Shuffle zu speichern. Die App würde mich erneut 9€ kosten. Wäre zu ertragen. Immerhin bin ich auf beiden Geräten damit sehr zufrieden.
Allerdings möchte ich vorab wissen ob ich damit dann die Musik lokal auf meinem Mac speichern und ob ich diese dann auf den shuffle übertragen kann !?
Nutzt jemand die App auf dem Mac?
 

Michael Reimann

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Ich möchte die Ausführungen gerne erweitern und darauf hinweisen, dass der Download von offensichtlich illegalen Quellen zwar selbstverständlich verboten ist aber in den seltensten Fällen auch verfolgt wird. Gerne wird hier immer wieder falsch berichtet und damit versucht, Unsicherheit zu erzeugen. Denn der reine Download für private Zwecke steht weitaus weniger im Fokus, als die Verbreitung von urheberrechtlich geschützten Materialien. Ausnahmen bestätigen aber auch diese Regel.

Also eines wird garantiert nicht "versucht zu erzeugen": Unsicherheit. Im Gegenteil. Und schon gar nicht wird das "immer wieder" versucht! Solche Behauptungen entbehren jeglicher Grundlage. (Wenn doch, dann bitte Links auf die entsprechenden Artikel beifügen!)

Die Rechtslage ist nunmal eindeutig und daher kann man diesbezüglich gar keine Unsicherheit erzeugen. Wer urheberrechtlich geschütztes Material aus offensichtlich illegalen Quellen runterlädt (oder über Tauschbörsen auch wieder anbietet), muss mit einer Verfolgung rechnen. Was am Ende da für eine "Strafe" rauskommt, steht auf einem anderen Blatt. Posts, die das verharmlosen oder auf die Seltenheit der Verfolgung hinweisen, erzeugen die angesprochene Unsicherheit. Beispiele für solche Dinge gibt es haufenweise im Netz. Über das Teilen von DSL-Anschlüssen (in WGs beispielsweise) und die draus resultierende mögliche Störerhaftung, ging es in meinem Artikel nicht.

Grundsätzlich sei natürlich zu erwähnen, dass obgleich man nun Musik, Filme, Spiele oder E-Bücher aus dem Internet herunterlädt, aktiv einen wirtschaftlichen Schaden bei den Verantwortlichen erzeugt und man nie sicher sein kann, ob man nicht doch eines Tages aufgrund eines einfachen Downloads abgemahnt wird. Wer also ein Musikstück besonders schön findet, der sollte den Interpreten auch unterstützen und sich zumindest die digitale Version kaufen. Denn ohne finanzielle Einnahmen würde sich der Interpret schnell in der Lage befinden, keine Musik mehr machen zu wollen oder zu können.

Das sehe ich genau so.
 

iDesign

Murer Reinette
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Im Gegenteil. Und schon gar nicht wird das "immer wieder" versucht! Solche Behauptungen entbehren jeglicher Grundlage. (Wenn doch, dann bitte Links auf die entsprechenden Artikel beifügen!)

Ich möchte die Ausführungen gerne erweitern und darauf hinweisen, dass der Download von offensichtlich illegalen Quellen zwar selbstverständlich verboten ist aber in den seltensten Fällen auch verfolgt wird.
Dem Satz ist selbstverständlich zu entnehmen, dass das Herunterladen von urheberrechtlich geschützten Materialien unter Strafe steht und im Zweifel auch verfolgt werden kann. In der Regel wird das Herunterladen solcher Inhalte aber nicht verfolgt. Mehr sagt der Satz nicht aus.
Gerne wird hier immer wieder falsch berichtet und damit versucht, Unsicherheit zu erzeugen.
Offenbar wurden meine Ausführungen nicht in diesem Kontext verstanden. Selbstverständlich berichten die Medien wahrheitsgemäß darüber, dass das Herunterladen von Inhalten strafrechtlich verfolgt werden kann. Nicht selten wird der Bericht jedoch in der Form darstellt, als das die Betroffenen aufgrund des Herunterladens abgemahnt worden sind. Das ist in den seltensten Fällen der Fall. Eine Abmahnung erfolgt fast ausschließlich aufgrund der Bereitstellung und nicht durch das bloße Herunterladen.

Dass das Herunterladen ebenso strafrechtlich verfolgbar ist, steht für den Gesetzgeber außer Frage. Die Praxis zeigt jedoch, dass dieser Verstoß gegen das Urheberrecht kaum strafrechtlich verfolgt wird.
 

Michael Reimann

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Dass das Herunterladen ebenso strafrechtlich verfolgbar ist, steht für den Gesetzgeber außer Frage. Die Praxis zeigt jedoch, dass dieser Verstoß gegen das Urheberrecht kaum strafrechtlich verfolgt wird.
Das mag so sein, das kann ich nicht beurteilen, weil mir diese Statistiken nicht vorliegen.

Gerne wird hier immer wieder falsch berichtet und damit versucht, Unsicherheit zu erzeugen.
Dieser Satz ist wohl kaum anders zu verstehen, als das genau hier auf dieser Plattform falsch berichtet wird. Wenn Du die Medien im Allgemeinen meinst, dann wäre es schön, wenn das auch so formuliert würde. Darüber was "die Medien" berichten, mag ich aber nicht urteilen. Es wird viel geschrieben über das Thema, sicher auch viel Unsinn. Das sorgt sicher auch für Unsicherheit.
 

iDesign

Murer Reinette
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Die fehlerhafte Berichterstattung bezieht sich lediglich auf den Umstand, dass der Sachverhalt in einer verzerrten Form dargestellt wird. Gerne wird darüber berichtet, dass die Abmahnung aufgrund eines Downloads erfolgt ist. Tatsächlich erfolgt eine Abmahnung in den meisten Fällen jedoch durch die Bereitstellung eines Inhaltes.

Die fehlerhafte Berichterstattung kann damit zusammenhängen, dass viele Nutzer die automatische Uploadfunktion im Torrent-Netzwerk oder in Downloadverwaltungs-Programmen nicht deaktiviert haben oder von dieser Funktion keine Kenntnis hatten. Die Abmahnung wird also zunächst als Abmahnung aufgrund des bewussten Downloads verstanden, obwohl sie den unbewussten Upload abmahnt. Das ist die wohlwollendste Erklärung dafür. Ob Zeitungen und Fernsehsender mit der Musikindustrie zusammenarbeiten, wäre nur eine Verschwörungstheorie.

Filesharing beinhaltet nicht den Download von Dateien, sondern lediglich deren Bereitstellung und auch nur über solche Abmahnungen sind aussagekräftige Statistiken vorhanden, weil der Download nicht ausreichend genug verfolgt wird.
 
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padrak

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@michael
Entweder darfst du nicht das schreiben, was du weißt oder du weißt tatsächlich nicht, wie dieses Thema im Internet gehandhabt wird. Die Links und Statistiken, die du da einfordest, gibt es selbstverständlich nicht von offiziellen und "guten" Quellen, sondern nur von Quellen, die hier aus gewissen Gründen vermutlich eher ungern gesehen werden. Daher kann man sich hier bei der Argumentation ohne Einbeziehung der "dunklen Ecken des Internets" nur im Kreise drehen. Ich halte daher die obige Darstellung für ziemlich blauäugig und bin da völlig bei iDesign. Losgelöst von Grauzone, legal oder nicht legal. Auf dieser Basis wirst du immer "Recht" haben.
 

Michael Reimann

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@michael
Entweder darfst du nicht das schreiben, was du weißt oder du weißt tatsächlich nicht, wie dieses Thema im Internet gehandhabt wird. Die Links und Statistiken, die du da einfordest, gibt es selbstverständlich nicht von offiziellen und "guten" Quellen, sondern nur von Quellen, die hier aus gewissen Gründen vermutlich eher ungern gesehen werden. Daher kann man sich hier bei der Argumentation ohne Einbeziehung der "dunklen Ecken des Internets" nur im Kreise drehen. Ich halte daher die obige Darstellung für ziemlich blauäugig und bin da völlig bei iDesign. Losgelöst von Grauzone, legal oder nicht legal. Auf dieser Basis wirst du immer "Recht" haben.

Sorry, vielleicht liegt es am Freitag oder an meinem Zustand. Ich lese Deine Worte, allein der Sinn entzieht sich mir.

Eine aber: Was bitte ist daran "blauäugig", Statistiken einzufordern aus denen hervorgeht, dass es wenig bis keine Abmahnungen gibt? Wenn so was hier einfach behauptet wird, muss es auch belegt werden. Was bitte ist "blauäugig" daran, zu schreiben, das Downloads aus offensichtlich illegalen Quellen verboten sind und verfolgt werden können?

Und noch was: Ich darf alles schreiben, was ich weiß, aber wie wird denn dieses Thema "im Internet gehandhabt"? Was soll dieser Satz überhaupt sagen?
 

iDesign

Murer Reinette
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Selbstverständlich steht es Michael zu, zu Aussagen eines Nutzers auch entsprechende Beweise anzufordern. Ich hatte erst gestern eine Diskussion darüber, dass selbstverständlich derjenige für die Beweisführung verantwortlich ist, der auch eine Behauptung in den Raum stellt.

Leider scheint die Statistik nicht ohne Premium-Zugang einsehbar zu sein. Dem Portal ist aber durch eine einfache Suche zu entnehmen, dass es keine Statistiken über Abmahnungen wegen Downloads vorhält, sondern lediglich über Abmahnung wegen Filesharing und Filesharing ist per Definition nun einmal das Teilen, also die Bereitstellung von Inhalten, nicht das Herunterladen.
 
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Michael Reimann

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Hier mal eine offizielle (und sicher nicht "blauäugige") Quelle:

Die Verbraucherzentrale Hessen schreibt 2012 wurden schätzungsweise über eine Millionen Menschen wegen Verbreitung urheberrechtlich geschützter Werke abgemahnt. (Also durch die gleichzeitigen Up- und Download in Tauschbörsen beispielsweise).

Mir ist klar, dass ein reiner Download sicher weniger Beachtung bei der Strafverfolgung finden wird, als ein Upload. Die Tatsache aber, dass Bittorent-Netzwerke beispielsweise darauf basieren, dass immer auch hochgeladen wird, macht die Sache für den "Anwender" solcher Dienste noch schwieriger.

Mir ist auch klar, dass es Download-Portale im Netz gibt, von denen man per normalem http Download Inhalte ziehen kann. Das sowas nicht oder nur schwer zu verfolgen ist, ist bekannt. Das macht es dennoch nicht besser.
 

Michael Reimann

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Selbstverständlich steht es Michael zu, zu Aussagen eines Nutzers auch entsprechende Beweise anzufordern. Ich hatte erst gestern eine Diskussion darüber, dass selbstverständlich derjenige für die Beweisführung verantwortlich ist, der auch eine Behauptung in den Raum stellt.
Ich habe nichts gegen eine engagierte Diskussion. Im Gegenteil.

Leider scheint die Statistik nicht ohne Premium-Zugang einsehbar zu sein. Dem Portal ist aber durch eine einfache Suche zu entnehmen, dass es keine Statistiken über Abmahnungen wegen Downloads vorhält, sondern lediglich über Abmahnung wegen Filesharing und Filesharing ist per Definition nun einmal das Teilen, also die Bereitstellung von Inhalten, nicht das Herunterladen.
wäre ein Screenshot möglich? (Oder ist der auch illegal ;) )
 

z3ro

Damasonrenette
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Grundsätzlich sei natürlich zu erwähnen, dass obgleich man nun Musik, Filme, Spiele oder E-Bücher aus dem Internet herunterlädt, aktiv einen wirtschaftlichen Schaden bei den Verantwortlichen erzeugt

Wirklich? Ich dachte immer, genau diese Frage lässt sich nicht beantworten ...
 

Fantom53

Westfälische Tiefblüte
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@z3ro

Da stimme ich dir vollkommen zu.

Natürlich erfolgt durch das Herunterladen beim Eigentümer kein Schaden. Der Schaden entsteht erst, wenn diese Person, durch den Download, das Produkt nicht mehr kauft, wenn vorher die Absicht des Kaufes bestand. Und nur dann!

Dass das illegale Herunterladen den Unternehmen sogar helfen kann bekannter zu werden und dadurch wiederum einen höheren Umsatz zu generieren, ist hinlänglich bekannt. Ob da jedoch insgesamt ein Schaden oder ein Gewinn für das Unternehmen besteht ist nicht nachgewiesen und kann auch nicht nachgewiesen werden!
 

Bio Exorzist

Gascoynes Scharlachroter
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Pauschal lässt sich das wohl auch nicht sagen! Schwarzkopien können auch zum Erfolg eines Produktes beisteuern! Beispiele dazu gibt es genügend: Windows, Photoshop, Minecraft, Donnie Darko, etc.

Auf der anderen Seite, hat es auch schon die eine oder andere Firma ruiniert! Wenn z.b. die Einnahmen durch ehrliche Käufer nicht mal mehr für den Betrieb ausreichten... Eine Schwarzkopie-Quote von 90% & mehr ist leider nicht ungewöhnlich!
 

Michael Reimann

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Das sind aber alles keine Rechtfertigungen für illegale Downloads. Auch wenn die Firmen damit Erfolg haben, Produkte bekannter werden usw.