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Habe neulich das hier gefunden
Stimmt das jetzt oder nicht? Habe BwRe in der SChule, das was derjenige da aufgezählt hat ist alle korrekt, nur gilt das echt?
Weil Apple immer angibt, dass man nur 1Jahr Garantie hat...
Oder ist es so geregelt, dass man nen Kaufvertrag eignegangen ist, indem ich selbst bestätigt habe, dass es nur 1Jahr Garantie gibt, oder ist das in Deutschlang garnicht möglich!?
eki aka der.verwörrte
Leider wird Apple nicht drum rum kommen den Gewährleistungsansprüchen die in Deutschland gelten, gerecht werden zu müssen.
Egal ob sie ein Jahr Garantie geben oder ob es fünf Jahre sind.
Laut BGB gilt zwei Jahre Gewährleistung und dass bedeutet explizit das bei offenen und versteckten Mängeln Apple diese zu beheben hat, im zweiseitigen Handelskauf (Händler<-->Händler) gilt dass ein versteckter Mangel unverzüglich gerügt werden muss bei Entdeckung jedoch innerhalb der zwei Jahre. Im einseitigen Handelskauf (Privatmann<->Händler) gilt bei versteckten Mängeln dass diese selbst erst nach zwei Jahren gerügt werden können und der Händler bzw. Hersteller dazu verpflichtet ist den Mangel zu beseitigen.
Allerdings ist man als Käufer nach einem halben Jahr in der Beweispflicht was bei Konstruktionsfehlern kein Thema sein dürfte. Lasst euch nicht von der einjährigen Garantie abhalten selbst nach anderthalb Jahren wenn der Schaden auftritt. Apple muss den Schaden beheben wenn er nicht durch den User verursacht wurde.
Soviel dazu. Gut das in Deutschland der Verbraucher durch Gesetze geschützt ist.
Stimmt das jetzt oder nicht? Habe BwRe in der SChule, das was derjenige da aufgezählt hat ist alle korrekt, nur gilt das echt?
Weil Apple immer angibt, dass man nur 1Jahr Garantie hat...
Oder ist es so geregelt, dass man nen Kaufvertrag eignegangen ist, indem ich selbst bestätigt habe, dass es nur 1Jahr Garantie gibt, oder ist das in Deutschlang garnicht möglich!?
eki aka der.verwörrte