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Apples Garantie!?

eki

Johannes Böttner
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Habe neulich das hier gefunden

Leider wird Apple nicht drum rum kommen den Gewährleistungsansprüchen die in Deutschland gelten, gerecht werden zu müssen.
Egal ob sie ein Jahr Garantie geben oder ob es fünf Jahre sind.
Laut BGB gilt zwei Jahre Gewährleistung und dass bedeutet explizit das bei offenen und versteckten Mängeln Apple diese zu beheben hat, im zweiseitigen Handelskauf (Händler<-->Händler) gilt dass ein versteckter Mangel unverzüglich gerügt werden muss bei Entdeckung jedoch innerhalb der zwei Jahre. Im einseitigen Handelskauf (Privatmann<->Händler) gilt bei versteckten Mängeln dass diese selbst erst nach zwei Jahren gerügt werden können und der Händler bzw. Hersteller dazu verpflichtet ist den Mangel zu beseitigen.
Allerdings ist man als Käufer nach einem halben Jahr in der Beweispflicht was bei Konstruktionsfehlern kein Thema sein dürfte. Lasst euch nicht von der einjährigen Garantie abhalten selbst nach anderthalb Jahren wenn der Schaden auftritt. Apple muss den Schaden beheben wenn er nicht durch den User verursacht wurde.

Soviel dazu. Gut das in Deutschland der Verbraucher durch Gesetze geschützt ist.


Stimmt das jetzt oder nicht? Habe BwRe in der SChule, das was derjenige da aufgezählt hat ist alle korrekt, nur gilt das echt?

Weil Apple immer angibt, dass man nur 1Jahr Garantie hat...

Oder ist es so geregelt, dass man nen Kaufvertrag eignegangen ist, indem ich selbst bestätigt habe, dass es nur 1Jahr Garantie gibt, oder ist das in Deutschlang garnicht möglich!?


eki aka der.verwörrte
 

Vanilla-Gorilla

Kleiner Weinapfel
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Naja, 1 jahr Garantie würde hinkommen, da das 2.Jahr du in der Beweislast wärst. Das wäre dann die Gewährleistung. Denn Gewährleistung ist bekanntlich ungleich Garantie ;) . Und eigentlich müßte Apple sich an das BGB halten für den Verkauf in Deutschland. Sprich 1 Jahr Garantie + 1 Jahr Gewährleistung. Und so wie ich gehört habe ist Apple wohl generell recht kulant im Falle des Falles :)

Vanilla-Gorilla
 

Thof

Gast
Hallo eki,

du solltest beachten, dass Garantie und Gewährleistung nicht das selbe sind!
Eine Garantie beinhaltet für gewöhnlich Leistungen o.ä., die über den Gewährleistungsanspruch hinaus gehen.

Eine wichtige Rolle spielt auch, wer den Fehler nachweisen muss: der Kunde oder der Händler / Hersteller.

Wenn du ein Gerät bei einem Händler gekauft hast, solltest du bei einem Fehler / Problem / Defekt während der Gewährleistung immer dorthin gehen.

Gruß,
Thomas.
 
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nomos

Borowinka
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Folge mal meinem Link in meiner meiner Signatur. Dann wird der Unterschied klar und wie die Sachlage ist.

Carsten
 

eki

Johannes Böttner
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Danke danke für die schnellen Antworten :)

Also kann man so grob sagen; ja ist 2Jahre Garantie drauf(wie gesagt nur grob, mal Gewährleistung und Beweislast usw ausgeschlossen)



Also im Prinzip geht es mich nicht wirklich was an, da ich das Gravis Savety Pack habe, aber wollte mich nur drüber informieren, da Apple das ziemlich irreführend macht :(
 

nomos

Borowinka
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Danke danke für die schnellen Antworten :)

Also kann man so grob sagen; ja ist 2Jahre Garantie drauf(wie gesagt nur grob, mal Gewährleistung und Beweislast usw ausgeschlossen)



Also im Prinzip geht es mich nicht wirklich was an, da ich das Gravis Savety Pack habe, aber wollte mich nur drüber informieren, da Apple das ziemlich irreführend macht :(

Nein, kann man nicht mal grob sagen:

es sind zwei Jahre gesetzlich Gewährleistung und ein Jahr herstellereigene Garantie, beide gerechnet ab Kaufdatum.

Carsten
 
Zuletzt bearbeitet:

Vanilla-Gorilla

Kleiner Weinapfel
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Na es sind eben nicht 2 Jahre Garantie drauf. 1Jahr Garantie und 1 Jahr Gewährleistung (in der Gewähleistung sind dann Kulanzen eingerechnet).

Vanilla-Gorilla

EDIT: Zu langsam ;)
 

ahuebenett

Kaiser Wilhelm
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In dem zitierten Text wird leider einiges durcheinander geworfen. Grundsätzlich gilt folgendes:

1. Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers, Gewährleistung eine gesetzliche "Leistung" des Händlers
2. Garantie und Gewährleistung werden nicht gegeneinander "aufgerechnet" - sie sind vollkommen unabhängig
3. Gewährleistungsansprüche kann ich nur gegenüber dem Händler, Garantieansprüche nur gegenüber dem Hersteller geltend machen
4. per AGB kann die Gewährleistung auf 12 Monate festgeschrieben werden.

Also ist Apple, anders als in dem Text dargestellt, bei Gewährleistungsansprüchen nur dann mein Ansprechpartner, wenn ich im Apple Store eingekauft habe, Apple also der Händler ist.

Alex
 

Vanilla-Gorilla

Kleiner Weinapfel
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Ich denke mal davon sind wir ausgegangen, das in dem Falle bei Apple gekauft wurde. Zumindest bin ich es ,)

Vanilla-Gorilla
 

ahuebenett

Kaiser Wilhelm
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Nein, kann man nicht mal grob sagen:

es sind zwei Jahre gesetzlich Gewährleistung und ein Jahr händlereigene Garantie, beide gerechnet ab Kaufdatum.

Carsten

Nein, aber man kann sagen:

es sind zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung und ein Jahr HERSTELLERHARANTIE, beide gerechnet ab Kaufdatum.

Der Händler hat mit der Garantie nichts zu tun - die gewährt nur der Hersteller.
 

Nordapfel

Osnabrücker Reinette
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Für Deutschland gilt: Zwei Jahre Gewährleistung hast du (bei Neuware) immer, und zwar vom Händler. In diesen zwei Jahren muss der Händler dir die Mängel beseitigen.
Beweislast bedeutet hier, dass im ersten halben Jahr der Händler dir nachweisen muss, dass der Mangel z.B. durch unsachgemäße Behandlung und Verwendung entstanden ist. In den nächsten 1 1/2 Jahren musst du dem Händler beweisen, dass es eben nicht so ist.

Garantie geben die Hersteller (man beachte: nicht Händler) freiwillig und die deckt manchmal sogar aus Kundenfreundlichkeit Mängel, die durch unsachgemäßen Gebrauch der Sache o.ä. heraus entstanden sind.

Auf eine Garantie des Herstellers hast du keinen gesetzlichen Anspruch, auf die Gewährleistung des Händlers nach BGB schon.

Steht bestimmt auch alles so in nomos' Link, aber aus zwei Quellen hört man sowas doch auch mal gerne ;)
 

ahuebenett

Kaiser Wilhelm
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Na es sind eben nicht 2 Jahre Garantie drauf. 1Jahr Garantie und 1 Jahr Gewährleistung (in der Gewähleistung sind dann Kulanzen eingerechnet).

Vanilla-Gorilla

EDIT: Zu langsam ;)

Nein, Garantie und Gewährleistung sind vollkommen unabhängig voneinander. Wenn die Gewährleistung nicht explizit in der AGB auf 12 Monate verkürzt wird, ergibt sich automatisch eine Gewährleistung von 24 Monaten - so dürfte es auch im Falle des Apple Store sein. Daher verstehe ich die Problematik nicht so ganz.

Und die "Kulanz" hat in diesem Zusammenhang keine Bedeutung.
 

eki

Johannes Böttner
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Sprich Apple drückt sich korrekt aus, nur die meisten User verstehen es falsch(ich, unter anderem^^)

D.h. Gravis sagt 1 Jahr Garantie und wir fühlen verarscht weils doch eigentlich 2Jahre sind...

Aber in echt ist es 1Jahr Garantie + 1Jahr Gewährleistung...hab ich das jetzt richtig verstanden..

Warum schreibt Apple dann was von einem Jahr?

Ich mein mich würds doch viel mehr ansprechen wenn da 2Jahre egal von was steht oder?



eki aka bin.verwörrt aka bin.noch.verwörrter
 

cloots

Bismarckapfel
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Darf ich noch mal ganz blöd nachfragen? Im Prinzip habe ich verstanden, was der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung ist. :) Eigentlich indes nicht...:(

Wenn der Händler Apple (online) ist, was ist dann überhaupt der ganz konrete Unterschied?!? Könnte mir Dummie das mal jemand an einem Beispiel oder so erklären? Geht es dann nicht eh zu Apple und die tauschen das defekte Teil der einfachheit halber aus?

Und wenn der Händler nicht Apple ist, heißt das dann nicht einfach, das der Händler die komplexeren Fälle auf seine Kosten zu Apple schicken muss, weil er selbst gar nicht gewährleisten kann?!?
 

Amazed

Gast
Hallo, Community, ich switche in eine Woche und würde mal gerne wissen, wie ist das mit Garantie für Macbook,
und zwar wenn ich es in Unimall bestellt habe, darf ich im Falle eines Defektes zu Gravis bringen, damit sie es reparieren beziehungsweise an Apple abschicken?
Hat jemand damit schon Erfahrungen gemacht?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

JGmerek

Boskop
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In dem zitierten Text wird leider einiges durcheinander geworfen. Grundsätzlich gilt folgendes:

1. Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers, Gewährleistung eine gesetzliche "Leistung" des Händlers
2. Garantie und Gewährleistung werden nicht gegeneinander "aufgerechnet" - sie sind vollkommen unabhängig
3. Gewährleistungsansprüche kann ich nur gegenüber dem Händler, Garantieansprüche nur gegenüber dem Hersteller geltend machen
4. per AGB kann die Gewährleistung auf 12 Monate festgeschrieben werden.

Also ist Apple, anders als in dem Text dargestellt, bei Gewährleistungsansprüchen nur dann mein Ansprechpartner, wenn ich im Apple Store eingekauft habe, Apple also der Händler ist.

Alex

Hallo,

Punkte 1 bis 3 kann man so gelten lassen.
Eine Klausel entsprechend Punkt 4. dürfte regelmäßig wegen Verstoßes gegen §§ 305 ff. BGB unwirksam sein.

Viele Grüße
Jens

Nachtrag:
Habe noch einmal nachgeschaut:

Eine solche Fristverkürzung verstößt gegen § 309 Nr. 8 ff) BGB

Beim Verbrauchsgüterkauf ist nicht nur die Verkürzung in AGB, sondern wegen § 475 BGB auch in Individualabreden ausgeschlossen. Das heißt, selbst wenn der Verbaucher einverstanden wäre, ist eine Vereinbarung zu dessen Nachteil wegen § 475 BGB unwirksam.
 
Zuletzt bearbeitet:

philz

Strauwalds neue Goldparmäne
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28.04.06
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ich switche in eine Woche und würde mal gerne wissen, wie ist das mit Garantie für Macbook,
und zwar wenn ich es in Unimall bestellt habe, darf ich im Falle eines Defektes zu Gravis bringen, damit sie es reparieren beziehungsweise an Apple abschicken?
Hat jemand damit schon Erfahrungen gemacht?
Innerhalb der Garantiezeit (bei Apple 1 Jahr, wenn nicht verlängert) kannst es zu jedem authorisierten Apple Partner bringen. Neben der von Apple freiwillig eingeräumten Garantie gibt es, wie oben schon geschrieben, die gesetzliche Gewährleistung. Dies beträgt bei Neugeräten 2 Jahren, kann aber bei Gebrauchtgeräten auf 1 Jahr verkürzt werden. Die Gewährleistungsansprüche erhebst du bei deinem Händler, wo du es gekauft/bestellt hast.

Eine Klausel entsprechend Punkt 4. dürfte regelmäßig wegen Verstoßes gegen §§ 305 ff. BGB unwirksam sein.

Nachtrag:
Habe noch einmal nachgeschaut:

Eine solche Fristverkürzung verstößt gegen § 309 Nr. 8 ff) BGB

Beim Verbrauchsgüterkauf ist nicht nur die Verkürzung in AGB, sondern wegen § 475 BGB auch in Individualabreden ausgeschlossen. Das heißt, selbst wenn der Verbaucher einverstanden wäre, ist eine Vereinbarung zu dessen Nachteil wegen § 475 BGB unwirksam.
Zu deiner Aussage zu Punkt 4)

Was hat §309 Nr. 8 ff BGB damit zu tun? Es handelt sich hier weder um Bauleistungen noch um Verkürzung auf weniger als ein Jahr.
Der Kollege hat sich schlicht und einfach verlesen oder das Wort "Gebrauchtware" in diesem Zusammenhang vergessen, denn bei solchen gebrauchten Waren ist die Verkürzung auf 12 Monate durchaus zulässig. (bspw. im Apple Second Hand Shop)

Zu den Hobbyjuristen kann ich nur sagen, dass zumindest die mittleren und großen Kapitalgesellschaften durchaus auf ihre AGBs achten und man dort bezüglich Gewährleistungsansprüchen und Einschränkungen sicherlich keine Klauselverbote findet.

Das Problem liegt hier ganz einfach darin, dass der "Laie" eventuell Probleme beim Verständnis der entsprechenden Formulierung hat. Kann man auch sehr gut bei der Abgrenzung zwischen Garantie und Gewährleistung beobachten.

Schlusswort: Ein Blick ins Gesetz muss nicht unbedingt das Verständnis fördern. :)
 
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