Hallo Zusammen!
Mit den 2 iPhones ist rechtlich so eine Sache.
Da ich letztes Semester meine Rechts-Vorlesungen zum Glück hinter mich und auch bestanden hab, kann ich zu dem Thema folgendes sagen:
Sofern eine Person etwas unaufgefordert zugesandt bekommt, hat der Empfänger NICHt die Pflicht, dieses dem Absender unaufgefordert zurückzusenden, da dort ja meist Kosten und Aufwand entstehen.
Allerdings ist der Empfänger dazu verpflichtet, das Gut solange aufzubewahren, bis eine gewisse Zeit verstrichen ist. Nach aktueller Rechtsprechung sind dies 1-1,5 Jahre.
Erst danach darf das Gut genutzt/gebraucht werden. Verderbliche Waren unterliegen anderen Zeiträumen.
Ein Verkauf/Verschenken führt also zu einer rechtlich problematischen Situation, mal von den moralischen Punkten abgesehen.
Meine Äußerung ist keine Rechtsberatung und es gibt hierauf auch keine Gewähr, nur ist das zufällig in meinem letzten Semester besprochen worden
Ich würde der Telekom ebenfalls einen netten Brief (nach dem Abflauen des iPhone-Verkauf-Streß) zusenden und darauf hoffen, dass ich für meine Ehrlichkeit vielleicht eine Prämie oder ähnliches zugesprochen bekomme.
Auf der anderen Seite stehst du dann definitiv auf der sicheren Seite, da du alles publik gemacht hast. Sollte die TCom dann immer noch nicht reagieren...viel Spaß ^^