-=xander=-
Wohlschmecker aus Vierlanden
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und da nicht ich es bin der evt. sich strafbar macht, ist die frage nach den möglichkeiten der bestrafung mehr als sinnvoll!
btw. Keine Zollanmeldung ist Steuerhinterziehung (§ 370 AO i.V.m. Art. 201 Zollkodex)
Zur Strafe: Das liegt im Ermessen eines Gerichtes.
Wenn man gegenüber dem Zoll die Sache glaubhaft darstellen kann(einmalige Einfuhr, tätige Reue u.s.w.) sowie freiwillig im Sinne der Sachverhaltsermittlung tätig wird, ist sogar die Einstellung des Verfahrens möglich.
An der Steuernachzahlung wirst man allerdings nicht vorbeikommen.
Diese setzt sich aus dem
Wert der Ware
+ Transportkosten
+ Zollsatz (bei Einfuhr aus Nicht-EU-Land)
+ Einfuhrumsatzsteuer (16%) zusammen
worse case: Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat - und die bleibt im Führungszeugnis stehen. Du bzw. deine Bekannten sind damit vorbestraft.
-=XaNder=-