sailing-away
Weißer Winterglockenapfel
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- 27.09.07
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Für die Herstellerfirmen ist es ja sehr schön, wie leichtgläubig Ihr deren Behauptungen glaubt, man habe keine Garantie, wenn man ein US-iPhone mit nach Deutschland nimmt. Das ist wie das Baustellenschild "Eltern haften für ihre Kinder" völliger Unsinn. Jedenfalls geht ja Apples juristisch falsche Aussage locker auf.
Also: Bestandteil des Kaufvertrages ist eine einjährige Garantie bzw. Gewährleistung. Wenn beim iPhone innerhalb dieser Frist ein Defekt auftritt, ist Apple in Deutschland verpflichtet, diesen beheben zu lassen. Es ist allerdings wahrscheinlich, dass man die Portokosten übernehmen muss, wenn das Gerät eingeschickt werden muss. Apple unterhält in Deutschland eine bzw. mehrere im Handelsregister eingetragene Niederlassungen und sind somit natürlich auch deutschem Recht unterworfen.
Des Weiteren entsteht bei der Verwendung von apple-fermder Software wie Ziphone usw. nicht automatisch ein Verlust der Gewährleistung. Wenn der Defekt eines Gerätes nichts mit dieser Software zu tun hat, kann deshalb auch nicht die Gewährleistung erlöschen. Apple müsste schon den Nachweis erbringen, dass die Verwendung von z.B. Ziphone den Defekt ausgelöst hat. Wenn also beispielsweise das Mikrophon defekt sein sollte, kann daran nicht von Apple "unerwünschte" Software Schuld sein.
Klar ist natürlich, dass Apple immer versuchen wird, diese Politik durchzusetzen. Um zu seinem Recht zu kommen, kann es also gut sein, dass man damit vor Gericht muss. Und das muss jeder selber wissen, ob sich das lohnt.
Also: Bestandteil des Kaufvertrages ist eine einjährige Garantie bzw. Gewährleistung. Wenn beim iPhone innerhalb dieser Frist ein Defekt auftritt, ist Apple in Deutschland verpflichtet, diesen beheben zu lassen. Es ist allerdings wahrscheinlich, dass man die Portokosten übernehmen muss, wenn das Gerät eingeschickt werden muss. Apple unterhält in Deutschland eine bzw. mehrere im Handelsregister eingetragene Niederlassungen und sind somit natürlich auch deutschem Recht unterworfen.
Des Weiteren entsteht bei der Verwendung von apple-fermder Software wie Ziphone usw. nicht automatisch ein Verlust der Gewährleistung. Wenn der Defekt eines Gerätes nichts mit dieser Software zu tun hat, kann deshalb auch nicht die Gewährleistung erlöschen. Apple müsste schon den Nachweis erbringen, dass die Verwendung von z.B. Ziphone den Defekt ausgelöst hat. Wenn also beispielsweise das Mikrophon defekt sein sollte, kann daran nicht von Apple "unerwünschte" Software Schuld sein.
Klar ist natürlich, dass Apple immer versuchen wird, diese Politik durchzusetzen. Um zu seinem Recht zu kommen, kann es also gut sein, dass man damit vor Gericht muss. Und das muss jeder selber wissen, ob sich das lohnt.