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Ziphone 2.6 oder 3.0 oder Pwnage?

sailing-away

Weißer Winterglockenapfel
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Für die Herstellerfirmen ist es ja sehr schön, wie leichtgläubig Ihr deren Behauptungen glaubt, man habe keine Garantie, wenn man ein US-iPhone mit nach Deutschland nimmt. Das ist wie das Baustellenschild "Eltern haften für ihre Kinder" völliger Unsinn. Jedenfalls geht ja Apples juristisch falsche Aussage locker auf.

Also: Bestandteil des Kaufvertrages ist eine einjährige Garantie bzw. Gewährleistung. Wenn beim iPhone innerhalb dieser Frist ein Defekt auftritt, ist Apple in Deutschland verpflichtet, diesen beheben zu lassen. Es ist allerdings wahrscheinlich, dass man die Portokosten übernehmen muss, wenn das Gerät eingeschickt werden muss. Apple unterhält in Deutschland eine bzw. mehrere im Handelsregister eingetragene Niederlassungen und sind somit natürlich auch deutschem Recht unterworfen.

Des Weiteren entsteht bei der Verwendung von apple-fermder Software wie Ziphone usw. nicht automatisch ein Verlust der Gewährleistung. Wenn der Defekt eines Gerätes nichts mit dieser Software zu tun hat, kann deshalb auch nicht die Gewährleistung erlöschen. Apple müsste schon den Nachweis erbringen, dass die Verwendung von z.B. Ziphone den Defekt ausgelöst hat. Wenn also beispielsweise das Mikrophon defekt sein sollte, kann daran nicht von Apple "unerwünschte" Software Schuld sein.

Klar ist natürlich, dass Apple immer versuchen wird, diese Politik durchzusetzen. Um zu seinem Recht zu kommen, kann es also gut sein, dass man damit vor Gericht muss. Und das muss jeder selber wissen, ob sich das lohnt.
 

smi22

Schöner von Nordhausen
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eben das meine ich. es kann schließlich nicht sein, dass Ware die in den USA gekauft automatisch auch dort wieder reklamiert werden muss, wenn ein Defekt auftritt. (wenn die Firma auch eine deutsche Niederlassung hat)

naja, trotz desto nichts, wird es wohl ein netter Akt werden, ein defektes iPhone zu reklamieren.
Stelle mir das grad vor, wenn ich in den Apple Reseller Store um die Ecke gehe und mit einem defekten iPhone auflaufe, die würden mich wahrscheinlich direkt wieder nach Hause schicken.. ^
 

Ivoninho

Bismarckapfel
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Hallo an alle,

Ich hätte eine Frage. Ich bekomme mein Iphone in ein paar Tagen und werde es dann unlocken etc. und das wahrscheinlich mit Ziphone 2.6. Und nun zu meiner Frage, wenn ich es zb. mit Ziphone 2.6 unlocke etc. dann wird ja der BL von 4.6 auf 3.9 downgradet und der originale Bootloader 3.9 kann noch nicht wieder akutalisiert werden? Das heisst sowie dass wenn ich Ziphone 2.6 benutze dann nicht mehr mit Pwnage den BL auf 4.6 zurück versetzen kann....hmm versteh ich das was nicht richtig...

Ist es nicht so, falls ich die Garantie in Anspruch nehmen will, danach nochmal zb. Pwnage verwenden kann und dann wird der BL von 3.9 auf 4.6 wieder zurück versetzt. Ist das richtig? Weil einige meinen dass man mit Pwnage das Iphone unlocken etc. machen soll weil da der BL nicht auf 3.9 downgradet wird, aber wenn ich es sowieos im Nachhinein mit Pwnage machen kann dann ist es egal oder?

LG

PS: Es gibt schon kleine aber keine wirklichen entscheidenden Unterschiede zwischen iLiberty+, iPlus, ZiPhone und Pwnage? Oder?
 
Zuletzt bearbeitet:

sailing-away

Weißer Winterglockenapfel
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eben das meine ich. es kann schließlich nicht sein, dass Ware die in den USA gekauft automatisch auch dort wieder reklamiert werden muss, wenn ein Defekt auftritt. (wenn die Firma auch eine deutsche Niederlassung hat)

naja, trotz desto nichts, wird es wohl ein netter Akt werden, ein defektes iPhone zu reklamieren.
Stelle mir das grad vor, wenn ich in den Apple Reseller Store um die Ecke gehe und mit einem defekten iPhone auflaufe, die würden mich wahrscheinlich direkt wieder nach Hause schicken.. ^

Dass man ein US-iPhone nicht bei einem Reseller Store reklamieren kann, erklärt sich von selbst. Ich würde es per Einschreiben zu Apple nach München schicken.
 

.david

Filippas Apfel
Registriert
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Jedenfalls geht ja Apples juristisch falsche Aussage locker auf.
Also: Bestandteil des Kaufvertrages ist eine einjährige Garantie bzw. Gewährleistung. Wenn beim iPhone innerhalb dieser Frist ein Defekt auftritt, ist Apple in Deutschland verpflichtet, diesen beheben zu lassen.

Quelle, Rechtsgrundlage? Art. 27 & 28 EGBGB trifft da eine ganz klare Aussage, es greift der Standort des Verkäufers. T&C's von Apple USA, nach denen das Geschäft zustande kam: http://images.apple.com/legal/warranty/docs/iphone.pdf

"OBTAINING WARRANTY SERVICEApple may restrict service to the fifty states of the United States of America and the District of Columbia..."

Apple unterhält in Deutschland eine bzw. mehrere im Handelsregister eingetragene Niederlassungen und sind somit natürlich auch deutschem Recht unterworfen..

Da das Geschäft in USA stattfand, irrelevant.
 

Deathrash

Carola
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Wollte nicht einen neuen Thread aufmachen extra..
Wenn ich mein US iPhone z.B. mit iLiberty+ oder Ziphone nur aktiviere und mit anderen SIM Karten brauchbar mache, also den Jailbreak weglasse, wird dann der Bootloader auch verändert oder bleibt der originale bestehen??? Ich gehe davon aus das das Baseband verändert wird, aufgrund der SIM Karten Freischaltung?!
 

eyecandy

Graue Französische Renette
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Quelle, Rechtsgrundlage? Art. 27 & 28 EGBGB trifft da eine ganz klare Aussage, es greift der Standort des Verkäufers. T&C's von Apple USA, nach denen das Geschäft zustande kam: http://images.apple.com/legal/warranty/docs/iphone.pdf

"OBTAINING WARRANTY SERVICEApple may restrict service to the fifty states of the United States of America and the District of Columbia..."



Da das Geschäft in USA stattfand, irrelevant.

diese diskussion habe ich auch schon vergeblich mit sailing-away zu führen versucht ;)