SomeUser
Beauty of Kent
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Ich rede hier nicht von einem amtlich bestellten und zugelassenen Gutachter und einem Gerichtverfahren über mehrere Instanzen mit Revision und Vorlage beim EUGH. Es geht nur darum, erste einmal glaubhaft zu machen, warum der Kunde annimmt, dass der Fehler von Anfang an vorhanden war. Dazu genügt der Diagnosebericht vollkommen.
Nein, @dtp hat vollkommen Recht. Zunächst mal ist es ja nicht so, dass ein solches "Garantieanerkennungschreiben" des Herstellers für den Verkäufer und die Frage, ob ein Gewährleistungsfall vorliegt, irgendeine Auswirkung hätte. Wenn er weiterhin sagt: "Nö, keine Gewährleistung", dann kannst du dir aus dem Schrieb ein nettes Hütchen falten, aber mehr auch nicht.
Und dann ist es nun mal so, wie @dtp auch schon geschrieben hat: Der "Garantieschrieb" müsste irgendeinen Beleg dafür hergeben, dass der Fehler zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs vorgelegen hat. Die Einordnung als Garantiefall selbst, taugt dafür nicht, weil der Garantiegeber ja vollkommen frei, nur nicht willkürlich oder diskriminierend, die Bedinungen dafür festelegen könnte.
Selbst ein "Serienproduktionsfehler" muss diese Bedinungen nicht erüllen. Eine nicht all zu gute Verarbeitung bzw. Materialqualität, welche später zu einem Fehler führt (z.B. eine bestimmte Klebetechnik, die nach Jahren zur Ablösung der verklebten Teile führt), ist zwar im Zeitpunkt des Gefahrenübergangs schon im Produkt vorhanden, führt aber eben NICHT zu einem Mangel, im Sinne der Frage, ob ein Gewährleistungsfall gegeben ist.
Dein Umkehrschluss ist zwar naheliegend, aber falsch.
Und der "Diagnosebericht" reicht eben für gar nichts. Er ist kein Titel, aus dem heraus du irgendwas verlangen, bewirken oder durchsetzen könntest. Wenn dir ein frlöhliches "Mir doch egal", entgegenschallt, bist du exakt so weit wie vorher.