Hallo Leute,
im EU Recht sowie im deutschen Recht sind verankert, dass man Dinge die man käufliche erwirbt auch weiterverkaufen und uneingeschränkt nutzen kann.
Stimmt nicht. Das ist zwar bei manchen Programmen der Fall, aber eher bei solchen Dingen wie Cubase, die einen "Software-Dongle" benutzen der computergebunden ist. Windows wird nicht deaktiviert.Denn hier wird aktiviert. Einer wird also deaktiviert.
genau das ist das "problem" nirgends, wenn du was kaufst gehört es DIR und sonst niemanden.
aber jeder anwalt kann das besser beantworten. ist grauzone klar aber kein gericht wird dich deswegen belangen. es sollte schon lange was kommen aber wann ?![]()
solange benutze ich es.
das stimmt so nicht
wenn ich ein programm kaufe ( keine oem) kann ich es auf mehrern maschinen nutzen eu recht und deutsches recht.
die ansicht ist so 2-3.
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