Mitglied 105235
Gast
So Gesundheitsvernatisch bin ich nicht, das ich eine 24/7 Dauermessung benötige ^^ Deswegen langt mir auch das vollkommen was mir Apple aktuell da so bietet.
hHeute war meine AppleWatch wieder um 12:30 Uhr leer, obwohl Sie heute morgen auf 100% geladen war. Das hat definitiv mit dem OS 2.0 zutun . . . iPhone ist auf iOS 9.0.2 . . . und nutze fast nur die original Apple App's auf der Watch.
Im direkten Vergleich mit der SportWatch von meiner Frau auf der noch OS 1.0.1 läuft, hat meine Watch im Durchschnitt mit dem OS 2.0 . . . ca. 1/3 weniger Akkulaufzeit. Identisch wie bei dem Update von 1.0 auf 1.0.1 und egal was ich mit meiner AppleWatch mache, Punkt.
Denke ich auch. Die Laufzeit meiner Watch ist absolut in Ordnung. (Übrigens auch beim iPhone 6S, von dem auch oft anderes zu hören ist.)h
So pauschalisieren würde ich es nicht.Dann würden ja alle mit OS 2.0 solche Probleme mit der Laufzeit haben.Es muss was im Hintergrund laufen.Einfach mal jede App abchecken und die Einstelungen überprüfen.
Hab das lange nicht mehr gemacht, welche Daten gehen dabei verloren? . . .@markus2712 Evtl. die Uhr einmal neu mit dem iPhone koppeln. Hat bei mir geholfen.
@markus2712 Evtl. die Uhr einmal neu mit dem iPhone koppeln. Hat bei mir geholfen.
Wir verwenden essentielle Cookies, damit diese Website funktioniert, und optionale Cookies, um den Komfort bei der Nutzung zu verbessern.
Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Geräte-Kennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.
Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.
Durch das Klicken des Buttons "Zustimmen" willigen Sie gem. Art. 49 Abs. 1 DSGVO ein, dass auch Anbieter in den USA Ihre Daten verarbeiten. In diesem Fall ist es möglich, dass die übermittelten Daten durch lokale Behörden verarbeitet werden.