Niklas Marxen
Thurgauer Weinapfel
- Registriert
- 07.08.08
- Beiträge
- 1.016
ich arbeite in einem lager. ich /wir hassen es immer wieder zu unserem stationären computer gehen zu muesen, um 1-2 artikel nach zu schauen und dann wieder zurueck in die regale zu rennen.
besser ist, man hat ein leichtes, tragbares und drahtloses gerät dabei (kleiner als ein macbook, aber auch grösser als ein iPod touch sollte es schon sein).
So wie ich Apple einschätze hat das Dingens vermutlich 3G und somit wird es doch aller Wahrscheinlichkeit nach mit einem Vertrag verkauft... Und günstig wäre das auch sonst nicht...
Ui wie schön, noch mehr Consumer Kram
Denke das potential beim Tablet liegt in der Software in Sachen Schrifterkennung Zeichensoftware etc. Hoffe das Ding bekommt vernüftige Hardware und richtiges OS, denn sowas mit iPhone kannste imo in die Tonne kloppen.
. Will ich ein Handy, nehme ich das iPhone, will ich ein Notebook, gibts halt ein Macbook. Wo da der Platz des Tablets sein soll...
Mag sein, dass einige das anders sehen, aber seit Beginn der Diskussion um ein Tablet sehe ich einfach keinen Sinn in so einem Teil. Will ich ein Handy, nehme ich das iPhone, will ich ein Notebook, gibts halt ein Macbook. Wo da der Platz des Tablets sein soll...
Sollte der Preis nicht über den eines MBs gehen werde ich mir es wohl zulegen.
Wir verwenden essentielle Cookies, damit diese Website funktioniert, und optionale Cookies, um den Komfort bei der Nutzung zu verbessern.
Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Geräte-Kennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.
Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.
Durch das Klicken des Buttons "Zustimmen" willigen Sie gem. Art. 49 Abs. 1 DSGVO ein, dass auch Anbieter in den USA Ihre Daten verarbeiten. In diesem Fall ist es möglich, dass die übermittelten Daten durch lokale Behörden verarbeitet werden.