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Feature Verwertungsgesellschaften fordern für Mobiltelefone Abgaben von rund 700 Millionen Euro jährlich

Muffi123

Doppelter Prinzenapfel
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Es darf schon Alternativen zur Gema geben. Dir steht frei noch heute was zu gründen. Gibt da auch ein paar Ansätze, aber bis jetzt sind sie halt noch nicht wirklich weit gekommen.
Zum Bsp.:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/GEMA-Alternative-C3S-gegruendet-1967097.html
https://www.c3s.cc/

Die Gema hat nur von Vater Staat einige Instrumente an die Hand bekommen die absolut inakzeptabel sind.
Geht ja schon soweit, dass die Plattenlabels mit der Gema im Clinch liegen http://www.spiegel.de/netzwelt/netz...ellieren-gegen-youtube-blockade-a-768816.html
 

xees

Lambertine
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Mit der sogenannten Urheberrechtsabgabe wird jedem, der einen Computer kauft, schonmal im Voraus unterstellt, dass er damit Raubkopien fertige. Aber ist in Deutschland nicht jeder solange unschuldig, bis seine Schuld bewiesen ist?
Ein Fall für das Verfassungsgericht - nur geklagt hat dagegen noch keiner.
Es gibt in Deutschland die Tendenz, dass die Unschuldsvermutung umgekehrt wird und dies wurde auch schon vom Bundesverfassungsgericht mehrfach bestätigt.
Warum soll das also hier anders sein? Es geht in Deutschland nur darum die Industrie zu schützen und wenn dafür diverse Gesetze zurechtgebogen werden müssen wird das eben so gemacht. Getreu der CDU Leitlinie, dass nur gesunde Unternehmen Arbeitsplätze schaffen und wenn diese in Asien sind macht nix. Dass z.B. Apple (sicher auch Samsung) in Deutschland fast keine Steuern zahlt wird halt mal übersehen. Es geht nur darum dass Reiche reicher werden und Unternehmen exorbitante Renditen fahren und der kleine dumme Bürger zu zahlen hat, der kann sich eh nicht wehren. Siehe Zwangsabgabe GEZ. Oder Zwangsabgabe GEMA für (leere) Tonträger. Oder Zwangsabgabe für jede Papierkopie bei WORT. usw. usf.
Aber beschweren dürfen wir uns diesbezüglich nicht, fast 80% der Deutschen Wähler (die Nichtwähler sind selber schuld) haben diese Regierung gewählt und deshalb wird da auch nichts ändern an der GEMA und Co.
 

McMartin_de

Niederhelfenschwiler Beeriapfel
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@Bananenbieger / @DF0 Natürlich hat man das Recht, Privatkopien anzufertigen. Aber genau dafür wollen die Künstler auch zusätzlich bezahlt werden und genau darum geht es bei der GEMA-Abgabe auf Speichermedien. Wie ich sagte: wer dieses gute Recht nicht nutzt, der muss auch nix bezahlen. Aber wer es nutzt soll dem Künstler - quasi als Ersatz für die nicht zweifach verkaufte Ware - einen pauschalen Obulus entrichten. Wie schon öfter hier erwähnt, geht es ja dabei nicht um Schwarzkopien, sondern nur um finanziellen Ausgleich für die Nutzung vorhandener Rechte.

Verständlich ist natürlich, dass sich darüber Leute ärgern, die diese Speichermedien nicht für GEMA-Ware verwenden. Aber wie soll man das im Einzelfall prüfen und nachweisen? Möglicherweise wird es irgendwann bei Handys die Möglichkeit geben, die Nutzung von GEMA-Inhalten gegen Aufpreis dazuzukaufen. Aber das würde auch wieder nur die Schwarzkopien fördern, da keiner den Aufpreis zahlen will, aber trotzdem Musik hören.
 

xees

Lambertine
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@Bananenbieger / @DF0 Natürlich hat man das Recht, Privatkopien anzufertigen. Aber genau dafür wollen die Künstler auch zusätzlich bezahlt werden und genau darum geht es bei der GEMA-Abgabe auf Speichermedien. Wie ich sagte: wer dieses gute Recht nicht nutzt, der muss auch nix bezahlen. Aber wer es nutzt soll dem Künstler - quasi als Ersatz für die nicht zweifach verkaufte Ware - einen pauschalen Obulus entrichten. Wie schon öfter hier erwähnt, geht es ja dabei nicht um Schwarzkopien, sondern nur um finanziellen Ausgleich für die Nutzung vorhandener Rechte.

Verständlich ist natürlich, dass sich darüber Leute ärgern, die diese Speichermedien nicht für GEMA-Ware verwenden. Aber wie soll man das im Einzelfall prüfen und nachweisen? Möglicherweise wird es irgendwann bei Handys die Möglichkeit geben, die Nutzung von GEMA-Inhalten gegen Aufpreis dazuzukaufen. Aber das würde auch wieder nur die Schwarzkopien fördern, da keiner den Aufpreis zahlen will, aber trotzdem Musik hören.
Klar wäre es technisch Möglich, so eine Abgabe ins Handy einzubauen. Wenn also Musik mit entsprechender Signatur im Handy auftaucht und diese dort nicht legal ist wird automatisch das Handy aktiv und übermittelt die persönlichen Daten zur Bezahlung. Nur wenn solche Funktionen beim Handy oder Computer eingebaut werden müssten wäre der Protest enorm groß. Dann bräuchte man aber diese GEMA mehrfach Abgabe nicht. Und jeder der bei Youtube sich Musik anschaut wird jedesmal zur Kasse gebeten, ganz automatisch. Da ist dann Orwell perfekt.
 
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Muffi123

Doppelter Prinzenapfel
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@Bananenbieger / @DF0 Wie ich sagte: wer dieses gute Recht nicht nutzt, der muss auch nix bezahlen.
Das ist mir nicht ganz klar. Wie oben beschrieben höre ich eigentlich überhaut keine Musik, gucke Filme etc.. Geschweige denn mache ich irgendwelche Kopien. Trotzdem wandert auch von mir ein Betrag an Gema und co. wenn ich einen USB Stick etc. kaufe.

LG
 

Bananenbieger

Golden Noble
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Natürlich hat man das Recht, Privatkopien anzufertigen. Aber genau dafür wollen die Künstler auch zusätzlich bezahlt werden und genau darum geht es bei der GEMA-Abgabe auf Speichermedien. Wie ich sagte: wer dieses gute Recht nicht nutzt, der muss auch nix bezahlen.
Wieso sollte das zusätzlich Geld kosten, wenn man seine eh gekauften Rechte auch nutzt? Wenn ich bei der BVG eine Monatskarte kaufe muss ich ja auch nicht noch zusätzlich Geld für jede tatsächlich gemachte Fahrt zahlen.

Verständlich ist natürlich, dass sich darüber Leute ärgern, die diese Speichermedien nicht für GEMA-Ware verwenden. Aber wie soll man das im Einzelfall prüfen und nachweisen?
Wenn man etwas nicht nachweisen kann, kann man auch keinen Anspruch daraus ableiten. Ist ja bei allen anderen Dingen genauso.
 

McMartin_de

Niederhelfenschwiler Beeriapfel
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Wieso sollte das zusätzlich Geld kosten, wenn man seine eh gekauften Rechte auch nutzt? Wenn ich bei der BVG eine Monatskarte kaufe muss ich ja auch nicht noch zusätzlich Geld für jede tatsächlich gemachte Fahrt zahlen.
Puh, wie soll ich es noch formulieren? Du hast das Recht auf Vervielfältigung im privaten Umfeld, ja. Das ist schon mal die Grundbedingung für das vorliegende Geschäftsmodell, diese erfüllst Du mit dem erstmaligen Kauf des Werks. Aber allein dieses Recht zu haben heißt noch nicht, dass die Nutzung desselben auch kostenfrei ist - das ist der springende Punkt.

Bei Deinem Verkehrsverbund mag es andere Vertragsbedingungen geben, quasi eine Flatrate. Es gibt aber auch andere Verträge, z. B. bei der Telekommunikation: Du zahlst eine Grundgebühr für Erreichbarkeit und das Recht, über die Leitung Deines Anbieters zu telefonieren. Für abgehende - und möglicherweise zum Teil auch eingehende - Gespräche können aber weitere Gebühren erhoben werden. Das passt genauso "mehr oder weniger" auf das GEMA-Modell, wie das Beispiel mit der Buskarte.

Natürlich hast Du mit dem Netzteil recht. Das zweite will auch produziert und vertrieben werden, das ist ja was handfestes. Aber die Künstler wollen eben auch an der mehrmaligen Verwendung ihrer Werke verdienen und das mag man ja sogar als verwerflich ansehen, weil sie vielleicht nur ein mal im Studio singen mussten und damit ein Leben lang bei jeder Verwendung des Ergebnisses verdienen, ohne je wieder was dafür zu tun. Aber das ist ist der Wunsch des Künstlers, die GEMA setzt diesen nur um. Künstler, die das nicht wollen, sind nicht bei der GEMA.
Das ist mir nicht ganz klar. Wie oben beschrieben höre ich eigentlich überhaut keine Musik, gucke Filme etc.. Geschweige denn mache ich irgendwelche Kopien. Trotzdem wandert auch von mir ein Betrag an Gema und co. wenn ich einen USB Stick etc. kaufe.
Das finde ich im Grundsatz ebenso ärgerlich aber derzeit offenbar nicht ohne größeren Eingriff in die Persönlichkeitsrechte änderbar. Weiter oben wird schon das Beispiel angeführt, dass jede entsprechende Verwendung eines Werks, sei es Kopieren, Abspielen usw. sicherlich irgendwann prüf- und abrechenbar wird. Aber das wollen wir doch wahrscheinlich noch weniger, dass jeder Kopiervorgang, den irgendwer auf einem Speichermedium durchführt, erfasst und auf Gebührenanfall überprüft wird. Alternativ könnte es spezielle USB-Sticks geben, die es technisch verhindern, dass man GEMA-geschützte Werke draufkopiert. Mit Hilfe digitaler Signaturen wäre das bestimmt machbar. Aber auch das würde vermutlich wieder das Cracken und Schwarzkopieren von Inhalten fördern.
 

Bananenbieger

Golden Noble
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Aber allein dieses Recht zu haben heißt noch nicht, dass die Nutzung desselben auch kostenfrei ist - das ist der springende Punkt.
Natürlich muss die Nutzung kostenfrei sein. Der springende Punkt ist doch, dass Du genau dieses Recht erworben hast.

Es gibt aber auch andere Verträge, z. B. bei der Telekommunikation: Du zahlst eine Grundgebühr für Erreichbarkeit und das Recht, über die Leitung Deines Anbieters zu telefonieren. Das passt genauso "mehr oder weniger" auf das GEMA-Modell, wie das Beispiel mit der Buskarte.
Natürlich gibt es auch andere Verträge. Aber wenn ich das Nutzungsrecht an einem Musikstück erworben habe, dann habe ich das Nutzungsrecht an einem Musikstück erworben. Und zwar das Nutzungsrecht an sich und keinen Rahmenvertrag, aus den ich Leistungen zu vorher festgelegten Konditionen abrufen kann. Und vor allem keinen Rahmenvertrag, aus dem mir nach Lust und Laune meines Vertragspartners an den Haaren herbeigezogene Dinge in Rechnung gestellt werden.

Das finde ich im Grundsatz ebenso ärgerlich aber derzeit offenbar nicht ohne größeren Eingriff in die Persönlichkeitsrechte änderbar.
Eben. Das geht nicht. Aber das berechtigt auch nicht dazu, pauschal Abgaben zu erheben, weil man die Nutzung nicht nachweisen kann.
 
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double_d

Baumanns Renette
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Ihr diskutiert irgendwie am Thema vorbei.

Weder geht es hier um Euer Recht an der Sicherheitskopie, noch um einen konkreten Beitrag, den Ihr an die GEMA entrichten müsst.

Die GEMA fordert lediglich für das Verbreiten, und zwar das völlig legale, öffentliche Verbreiten von Werken, welche dem Einfluss der GEMA unterliegen eine Abgabe des jeweiligen "Veranstalters". Das kann der MediaMarkt sein, in dessen Verkaufsräumen den ganzen Tag Musik dudelt. Das kann das Restaurant sein, wenn es mit urheberrechtlich geschützter Musik beschallt wird, genauso wie die Disco oder das Volksfest und und und.

Daneben gibt es eine sog. Pauschalabgabe für Vervielfältigungsmedien oder Geräte, die u.a. diesem Zweck dienen können. Diese Abgabe leistet der Hersteller dieser Medien und Geräte, und zwar dann, wenn sie in Deutschland produziert, nach Deutschland eingeführt oder reimportiert werden.

Ob und in welcher Höhe der Endkunde diesen Beitrag mit dem Kaufpreis entrichtet und so dem Hersteller wieder ausgleicht, muss man den entsprechenden Hersteller fragen. Möglicherweise mindert es nur seinen Gewinn, aber erhöht nicht die Ausgaben des Endkunden. Von daher ist das alles nur Vermutung.

Und wenn man das von dieser Warte aus betrachtet, ist es völlig egal, ob man jedes Lied gekauft hat, überhaupt keine Musik hört oder nur ganz bestimmte, sobald man eins dieser Geräte besitzt, hat der Hersteller mit der Pauschalabgabe dafür gesorgt, dass alle Ansprüche der GEMA für alle Zeit an genau diesem Gerät abgegolten sind.
Ich verstehe daher einige Argumentationen hier nicht, die dadurch ein Einschneiden ihrer Rechte an gekaufter Musik beinhalten. Denn von den 99ct für das Lied aus iTunes sieht die GEMA nämlich gar nix. Das ist ein völlig anderer Vertriebsweg. Da wird der größte Teil bei Apple bleiben und der Rest geht ans Label und somit irgendwann nach Abzug aller Kosten direkt an den Künstler. Bei ner CD aus dem Laden genauso.

Und nehmen wir mal Spotify als Streamingdienst in der kostenlosen, werbeuntermalten Version für den Endkunden. Hier hat man Zugriff auf Millionen von Songs ohne auch nur einen Cent abdrücken zu müssen. Wo bitte bekommen denn die Künstler, welche mehr oder weniger unfreiwillig Ihre Werke dort zur Verfügung stellen da dann das Geld her. Das ist, was die GEMA macht. Sie nimmt dem Kunden von Spotify nicht das Recht weg einen Titel zu hören, wann immer er will, obwohl er nicht einen Heller dafür hinlegt, sondern sorgt dafür, dass über eine Abgabe von Spotify der Lauschöpper am PC, Handy, Receiver und sonst wo weiterhin "umsonst" und zwar legal an seine Musik kommt, so dass es sich für einen Künstler auch weiterhin lohnt neue Werke zu komponieren.

Also kommt mal weg von dem: "Ich hab alle meine Lieder gekauft".
Das spielt überhaupt keine Rolle. Zumindest nicht bei der Pauschalabgabe oder den Gebühren, die für öffentliche Vorführungen an die GEMA entrichtet werden muss.




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Ragnir

Adams Parmäne
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Also kommt mal weg von dem: "Ich hab alle meine Lieder gekauft"

Ja, klar, Entschuldigung; ich werde ab sofort jeden Blödsinn mitmachen und das Hinterfragen einstellen.

Das spielt überhaupt keine Rolle. Zumindest nicht bei der Pauschalabgabe oder den Gebühren, die für öffentliche Vorführungen an die GEMA entrichtet werden muss.

Man kann einen Status Quo akzeptieren oder eben ändern. Im letzteren Fall, der hier von manchen gefordert wird, endet auch das irregeleitete Müssen.
 

Muffi123

Doppelter Prinzenapfel
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Mir ist das völlig egal ob die Hersteller die Abgabe für die Geräte zahlen. Ich höre keine Musik oder Sonstiges und möchte deshalb nicht, dass die Gema durch mich Einahmen generiert. Und durch meinen Kauf generiert sie die Einahme. Egal ob ich oder der Hertsteller die Gebühr zahlt.
Hinzu kommt diese unsägliche Gema Vermutung. Sowas gibt es in keinem anderen Land. Durch die Gema Vermutung kassiert die Gema oft genug, obwohl sie überhaupt keine Rechte an den Liedern hat. Jeder Unternehmer würde, wenn er Gema Praktiken anwenden würde, vor Gericht landen. Und es würde wahrscheinlich keine Bewährung mehr geben....
Wenn die Künstler nicht genug einnehmen sollen sie halt die Preise für ihren content erhöhen. Blöd für die ehrlich zahlenden Kunden, aber immer noch besser als die Allgemeinheit damit zu belästigen die womöglich überhaupt nichts damit zu tu hat.
Versicherungen können auch keine Steuer erheben, weil einige Versicherungsbetrug betreiben. Da steigen dann die Prämien für alle Versicherungsnehmer...Gleiches bei allen Angeboten mit Mischkalkulation (Flatrates etc.).
Auf wievielen Geräten man einen dowload verwende darf ist mir völlig egal. Das ist eine Sache zwischen Künstlern/Gema und deren Kunden. Passen den Kunden die Lizensbedingungen/Preise werden sie diese kaufen. Passen sie nicht, dann halt nicht. Ist in jedem Unternehmen so.
Aber warum muss ich als Aussensteher auf Speicheremedien etc. Gebühren zahlen. Auf meinem iphone, Mac, externen Festplatten, USB-Sticks usw. sind schliesslich exakt NULL Musikstücke.
Künstler sollen vernünftig entlohnt werden, aber nicht auf Kosten der Allgemeinheit oder Künstlern die gar nichts mit der Gema zu tun haben. Aber ich wiederhole mich inzwischen...
Gema, Wegelagerer des 21. Jahrhunderts...

LG
 
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Jerseymac
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Ist die GEMA eigentlich ein rein deutsches Problem? Eine Umlage der Kosten auf Gerätehersteller ist doch irgendwie auch nicht ok. Wer hat denn da nicht genug Lobbyisten am Start?
Sowas müsste sich doch auf politischer Ebene zumindest gut verschleppen lassen.
Habe einige Künstler gehört, die die Institution auch gerne los würden.
Scheint also auch bei ihren Klienten zumindest umstritten zu sein.
Wahrscheinlich ist diese Art des Schutzes geistigen Eigentums antiquiert.
Ansonsten könnte man über ja auch über einen zeitlich begrenzten Konsumverzicht nachdenken. Sowas hat sogar schon bei Ölkonzernen Wirkung gezeigt.
Ich denke so 1ahr keine Musik zu kaufen wäre doch für die meisten locker drin. Wo sind denn da überall versteckte Einnahmequellen.
Bekommt die GEMA was wenn man bei ITunes kauft, oder sollte man da eher öffentliche Versnstaltungen meiden?
 

Bananenbieger

Golden Noble
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Und wenn man das von dieser Warte aus betrachtet, ist es völlig egal, ob man jedes Lied gekauft hat, überhaupt keine Musik hört oder nur ganz bestimmte, sobald man eins dieser Geräte besitzt, hat der Hersteller mit der Pauschalabgabe dafür gesorgt, dass alle Ansprüche der GEMA für alle Zeit an genau diesem Gerät abgegolten sind.
Ich verstehe daher einige Argumentationen hier nicht, die dadurch ein Einschneiden ihrer Rechte an gekaufter Musik beinhalten.
Es geht doch eigentlich um beides. Zum Einen wird von diversen Seiten versucht die eigentlich im UrhG verankerten Rechte auf Privatkopie und legale Vervielfältigung im privaten Rahmen einzuschränken. Da hat es die Lobby 2003 geschafft, durch die Regelungen zum Schutz technischer Maßnahmen die gesetzlich eigentlich vorgesehene Privatkopie größtenteils unmöglich zu machen.

Zum anderen gibt es da Verwertungsgesellschaften wie die GEMA, die meinen Ansprüche auf Pauschalabgaben für bestimmte Geräte zu haben. Auch das ist in meinen Augen nichts anderes als moderne Wegelagerei und logisch nicht begründbar.

Also kommt mal weg von dem: "Ich hab alle meine Lieder gekauft".
Das spielt überhaupt keine Rolle. Zumindest nicht bei der Pauschalabgabe oder den Gebühren, die für öffentliche Vorführungen an die GEMA entrichtet werden muss.
Nein, wir wollen ja gerade hin zu "Ich hab alle meine Lieder gekauft". Wir dürfen nicht zulassen, dass die Kulturverhinderer gewinnen.
 

Senatore

Jerseymac
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Entschuldigt bitte, dass ich mich gerade nicht an der guten, ernsthaften Diskussion beteilige, aber mir kommen so komische Gedanken, die rausmüssen wie:
Es wäre vielleicht sinnvoller das Geld zu sammeln und eigene Lobbyisten zu kaufen anstatt es für Musik oder Ähnliches zum Fenster rauszuwerfen.
Wenn man Wasser sammeln möchte sollte man erst das Fass abdichten.
 

iMerkopf

Holsteiner Cox
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@Senatore
Was soll das für eine Demokratie sein, in der grundlegende Bürgerrechte wie der tatsächliche Eigentum von Gekauftem erst durch Lobbyismus erkämpft werden muss?
 

McMartin_de

Niederhelfenschwiler Beeriapfel
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Natürlich muss die Nutzung kostenfrei sein. Der springende Punkt ist doch, dass Du genau dieses Recht erworben hast.
Wo in dem von dir genannten Paragraphen steht, dass das kostenfrei sein muss? Ich verstehe, dass Du das gerne so verstehen möchtest, Fakt ist aber dass die Nutzung dieses Rechts derzeit indirekt durch die Geräteabgabe via GEMA vom Rechtenutzer an die Künstler bezahlt wird. So sieht es die GEMA und offenbar scheint sie damit nicht illegales zu tun, zumindest wurde dies noch von keinem Gericht festgestellt.

Man darf der Ansicht sein, dass dies verwerflich und unmoralisch, vielleicht sogar potentiell nicht im Sinne des von Dir genannten Paragraphen ist und damit vielleicht nicht im Sinne des Gesetzes. Vielleicht nutzt die GEMA mit ihrem Tun eine Lücke, die der Gesetzgeber nicht gesehen hat. Dann hat man die Möglichkeit, dagegen zu klagen. Und ja, das sollte man auch tun, dazu hat man jedes Recht und alles hinnehmen muss man auch nicht.

Es nützt aber auch nix, derzeit geltende Regelungen schlicht zu verleugnen, zu ignorieren oder zu missachten, wenn sie einem gegen den Strich gehen. Der Rechtsweg ist einzuhalten. Ok, in diesem Fall wäre es auch schwierig gegen die derzeitige Regelung zu verstossen, man kann ja nicht einfach beim Speicherkauf den GEMA-Anteil unbezahlt lassen ;)

By the way und nur für's Protokoll: Ich hab - soweit ich mich erinnere - nirgendwo gesagt, dass ich das alles toll finde und gerne diese Zusatzkosten zahle. Ich wollte lediglich erläutern, was die GEMA sich dabei denkt - der Werte Leser darf darüber natürlich jeder beliebigen, persönlichen Meinung sein ;)
 

McMartin_de

Niederhelfenschwiler Beeriapfel
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Nein, wir wollen ja gerade hin zu "Ich hab alle meine Lieder gekauft". Wir dürfen nicht zulassen, dass die Kulturverhinderer gewinnen.
Das möchte ich noch mal kurz gesondert aufgreifen. Man mag irgendwann irgendwie bessere Wege dafür finden, den Künstler an das Geld für sein Werk kommen zu lassen, als die GEMA-Methode und - wie gesagt - finde ich diese Methoden auch nicht in allen Belangen toll, gerade, wenn es um die Pauschalisierung geht.

Grundsätzlich würde es aber für deutlich "Kulturverhindernder" halten, wenn die Kulturschaffenden nur unzureichende bis überhaupt keine Möglichkeiten mehr haben, aus ihrem Kulturschaffen auch Geld zu generieren. Und dazu gehört auch, dass ein Künstler die Rechte an seinem Werk mit dem Verkauf nicht völlig aus der Hand geben darf. Das würde - im nur theoretischen Extremfall - dazu führen können, dass er ein Lied nur genau ein einziges Mal verkauft und die weitere Verbreitung ausschließlich durch den Erstkäufer stattfindet - sei es gegen Geld oder kostenlos. Das wäre doch nicht im Sinne von Kulturschaffung, dieser Künstler würde nix mehr schaffen ;)

Im Bereich der Fotografie ist es seit eh und je sehr ähnlich. Wenn z. B. eine Firma eine Fotoagentur mit Werbefotos beauftragt, bleiben die Rechte der Bilder bei der Agentur, der Käufer zahlt für die Nutzung in einem ganz expliziten Rahmen. Will der Auftraggeber irgendwann eines der Bilder, die er vielleicht noch auf seiner Festplatte gefunden hat, für eine darüber hinaus gehende, neue Werbung nutzen, muss er dies erneut an die Fotoagentur bezahlen. Da gilt auch nicht, "ich hab das Bild damals gekauft, ich kann das verwenden wie ich will". Dies nur als Beispiel dafür, dass es im Bereich der Kunst sehr wohl auch neben der Musik vergleichbare Rechtssituationen geben kann. Kunsthandel ist eben nicht auf allen Ebenen mit normalem Warenhandel vergleichbar.
 
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Bananenbieger

Golden Noble
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Wo in dem von dir genannten Paragraphen steht, dass das kostenfrei sein muss?
Es braucht dort nirgends zu stehen. Warum sollte es das? Wie um alles in der Welt kann man auf die Idee kommen, dass das nicht kostenfrei sein muss?

So sieht es die GEMA und offenbar scheint sie damit nicht illegales zu tun, zumindest wurde dies noch von keinem Gericht festgestellt.
Gerichte meinen übrigens vieles. So definierten sie beispielsweise auch schon das Internet zum neuartigen Rundfunkkanal, obwohl das faktisch völliger Blödsinn ist.

Und ja: Nur weil etwas legal ist, ist es noch lange nicht rechtens und schon gar nicht gerecht. Ich erinnere an alte BGB-Paragraphen, nachdem der Ehemann den Arbeitsvertrag der Ehefrau nach Lust und Laune kündigen konnte. Das war damals legal, widersprach aber bereits zu dem Zeitpunkt dem Grundgesetzt und war erst recht nicht gerecht.

Wenn man sich das UrhG und dazugehörige Gesetze mal genau ansieht, dann sieht man, dass da Lobbyorganisationen am Werk waren. Eigentlich eingeräumte Rechte werden da durch andere Paragraphen versteckt ausgehebelt. Ich wage sogar zu Behaupten, dass meiner Meinung nach das UrhG nicht mit rechtsstaatlichen Prinzipien vereinbar ist.

Grundsätzlich würde es aber für deutlich "Kulturverhindernder" halten, wenn die Kulturschaffenden nur unzureichende bis überhaupt keine Möglichkeiten mehr haben, aus ihrem Kulturschaffen auch Geld zu generieren.
Davon hat doch auch niemand geredet.

Und dazu gehört auch, dass ein Künstler die Rechte an seinem Werk mit dem Verkauf nicht völlig aus der Hand geben darf.
Wir müssen zu dem Punkt kommen, wo Künstler Einkommen erwirtschaften können, aber die Verbreitung von Kunst und vor allem die Schaffung derivater Werke ungeschränkt möglich sind, sprich: Es kann nicht sein, dass man sein eigenes Video nicht mit kommerzieller Musik unterlegen darf (das ist in der Praxis bei den Mondpreisen der Musikverlage kaum möglich).

Daneben geben doch jetzt bereits die Künstler die Rechte an ihren Werken praktisch vollständig ab. Und die Musikindustrie klammert sich an historischen Geschäftsmodellen aus dem prä-digitalen Zeitalter fest statt die Geschäftsmodelle anzupassen.
Spielehersteller haben ja mittlerweile auch gemerkt, dass man mit Freemium-Modellen richtig viel Geld verdienen kann.


Das wäre doch nicht im Sinne von Kulturschaffung, dieser Künstler würde nix mehr schaffen
Es ist auch nicht im Sinne von Kulturschaffung, wenn irgendwelche Erben von irgendwelchen toten Musikern Geld kassieren.
 
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