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Versteckte Notch: Klage wegen iPhone-XS-Werbebildern

Martin Wendel

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Versteckte Notch: Klage wegen iPhone-XS-Werbebildern
Gather-Round-iPhone-Xs-Marketing-Gold-700x400.jpg



In den USA wurde eine Klage gegen Apple eingereicht. Darin heißt es, dass auf der Webseite von Apple irreführende Vergleiche zwischen dem iPhone XS und anderen iPhone-Modellen angestellt werden. So wird bemängelt, dass Apple in Werbebildern die Notch des iPhone XS geschickt mit teilweise schwarzen Hintergrundbildern versteckt – beim iPhone XR wird die Notch in den Promo-Bildern hingegen ganz offensichtlich gezeigt. Dies führte bereits in sozialen Netzwerken zu Kritik.
iPhone XS mit weniger Subpixel


Neben den Werbebildern des iPhone XS werden aber noch weitere Details kritisiert. So heißt es etwa, dass das neue Modell eine Auflösung von 2.436 x 1.125 Pixel besitze. Im Vergleich zum iPhone 8 Plus werden allerdings nicht drei Subpixel in den Farben rot, grün und blau pro Pixel verwendet, wodurch trotz der höheren Auflösung die Anzahl der Subpixel beim iPhone XS kleiner sei. Zudem würden durch die Notch und die abgerundeten Ecken weitere Pixel wegfallen.
Sammelklage?


Mit der Frage, Apple mit der Bewerbung des iPhone XS tatsächlich gegen US-Recht verstößt, werden sich nun also Gerichte auseinandersetzen. Die Kläger streben den Status einer Sammelklage an, an der sich dann weitere betroffene US-Bürger anschließen könnten.

Clever Apple hiding the notch on the more expensive iPhone (left) by strategic positioning of the wallpaper artwork pic.twitter.com/P7dX7G8YcD

— Olly Gibbs (@ollyog) 15. September 2018



Via 9to5Mac
 

staettler

Juwel aus Kirchwerder
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Ich verstehe die Menschen manchmal echt nicht. Wohin kann man auswandern?
 

Mitglied 87291

Gast
Ganz ehrlich? Exakt dies habe ich bei der Vorstellung des iPhone XS gesagt. Dass die Wahl der Wallpaper schon sehr die Notch versteckt bzw diese nicht dargestellt wird.

Dass dies jetzt eine Klage nach sich zieht halte durchaus für angemessen. Andersherum, jeder der sich ernsthaft mit dem Gerät beschäftigt weiß dass es dieses Ding gibt... Aber es soll ja auch Blindkäufer geben die das Gerät vorher noch nie in der Hand gehalten haben ;)
 
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Jan Gruber

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Also so ein bisschen gefaked fand ich das damals auch und sehe es auch heute noch so ,... Rechtlich fragwürdig aber eben auch nicht. Für mich ging das eher in die Kategorie "Gut gespielt" ein ,... Nicht ganz kundenfreundlich aber gut gemacht ;) Und es sind nunmal eben die Standardwallpaper. Auf der Produktseite selbst verschleiern sie die Notch ja nicht wirklich.
 
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Thkogel

Weigelts Zinszahler (Rotfranch)
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Wenn das so ist, kann jeder Konzern wegen irreführender Werbung verklagt werden.
Der Topfen Spüli reicht bei Pr.... leider nicht aus. Und auch der ach so toll umworbene Staubsauger tut nicht, wie angepriesen.

Wer das glaubt, was die Werbung zeigt oder verspricht, ist hat selbst Schult.
 

Mitglied 87291

Gast
@Thkogel
Es geht in diesem Fall wohl kaum um die Funktionalität sondern eher um die Darstellungsweise des Geräts, welche durchaus irreführend ist.
 
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Mitglied 105235

Gast
Naja und wenn ich es gekauft habe und merke, das Gerät hat eine Notch, dann gebe ich es halt wieder zurück. Wo ist das Problem? Warum klagen? Habe ich einen Nachteil dadurch erlitten? Naja.
Ist das wirklich überall so einfach?

Wie es in den Staaten ist, weiß ich nicht, wenn ich aber hier zu einen Mediamarkt oder Saturn gehe und es im Laden direkt kaufe, ist es reine Kulanz wenn ich es wieder zurückgeben kann. Denn zurücknehmen müssen sie es nicht, ist ja nicht Online gekauft worden.
 
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Chamäleo

Antonowka
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Alter, die spinnen die Amis. Ich glaube ja fast das es dort wirklich Menschen gibt die nur auf solche Gelegenheiten warten und sich mit so Klagen das Leben finanzieren. Ich meine, das ist ja gegen jeden Menschenverstand was die abhalten. Oh mein Gott, das hat ja eine Notch, ist ja dadurch total unbrauchbar das Gerät, so kann ich ja nix mehr erkennen auf dem riesigen, aber doch kleiner als angegebenen Bildschirm. :rolleyes:
 
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Jan Gruber

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Alter, die spinnen die Amis. Ich glaube ja fast das es dort wirklich Menschen gibt die nur auf solche Gelegenheiten warten und sich mit so Klagen das Leben finanzieren. Ich meine, das ist ja gegen jeden Menschenverstand was die abhalten. Oh mein Gott, das hat ja eine Notch, ist ja dadurch total unbrauchbar das Gerät, so kann ich ja nix mehr erkennen auf dem riesigen, aber doch kleiner als angegebenen Bildschirm. :rolleyes:

Sinn oder Unsinn mal bei Seite: Das ist nicht der Punkt. Es geht um irreführende Werbung, und nicht darum dass das Gerät unbrauchbar sei ;)
 
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Jan Gruber

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Gibt es Werbung, die nicht irreführend ist?

Hach Gott, wir müssen hier aber auch sehr oft in Grundsatzfragen und/oder Polemik verfallen oder?
Aber um die Frage zu beantworten: Nein, gibt es nicht - aber es gibt die, die im rechtlichen Rahmen irreführend ist und die, die es nicht ist. Das gilt es jetzt wohl heraus zu finden und hier darüber Meinung auszutauschen ;)
 
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walnussbaer

Wagnerapfel
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Ich finde, man kann auf jeden Fall darüber diskutierten, vor allem, weil die Notch ja optisch absolut im Mittelpunkt steht, heiß diskutiert wird und ein designtechnisches Hauptmerkmal ist. Genau das zu verstecken - an Zufall glaube ich keine Sekunde, hat schon einen Beigeschmack.
 

Jan Gruber

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Sry, ich verfall jetzt auch in ne Grundsatzfrage: Ist bei Apple irgendwas Zufall? :D
Ich glaubs nicht ,... die wählen alles sehr genau - gerade die Marketingbilder. Insofern bin ich sehr gespannt wie weit man mit so einer, meiner Meinung nach auch nicht ganz unberechtigten, Beschwerde kommt. Ich find den Fall super schwierig. Versteckt wird die Notch mMn generell nicht aktiv, im Gegenteil ist sie ja ikonisch für die Geräte geworden, aber das eine Bild alleine, das noch dazu der Header der Kampagne ist ,...?! Naja - ich finde das überraschend spannend und will wissen was da raus kommt =)
 

member_223973

Gast
Also, bei mir das halt so:

Bei Ausgaben über einem bestimmten Betrag mache ich meine Kaufentscheidung nicht von einer Werbung abhängig. Eine Werbung ist für mich keine Informationsveranstaltung.
Es wäre etwas anderes, wenn die Notch im Laden (was weiß ich wie) verschwiegen würde. Dann wäre nicht nur die Rückgängigmachung des Kaufvertarges naheliegend, sondern auch eine Klage sinnvoll.

Aber, was sinnvoll ist oder nicht, sieht sicher auch jeder anders.