Oh, da kennst du die Rechtslage aber schlecht.....
So sieht es aus...Also die Verpflichtung die Telefaxnummer und die Mail-Adresse in der Signatur anzugeben kann ich deinen Quellen jetzt so direkt nicht entnehmen... Zumal die Mail-Adresse in der Regel ja ohnehin als Absenderadresse ersichtlich ist.
Nein, Du kannst meine Antworten nicht lesen. Ich habe nicht bezweifelt DAS man gewisse Angaben in einer Signatur machen muss! Auch habe ich nicht angezweifelt, dass man überhaupt eine Angabe machen muss. Lese einfach mein Posting richtig - es geht mir darum, dass man nicht ALLE Angaben machen muss, welche hier aufgeführt wurden...
Solange es Pflichtangaben gibt, ist es aber vollkommen irrelevant, wieviele es sind.
In Lotus Notes sind per se auch nicht mehrere Signaturen möglich ohne weiteres. Auch hier muss man - obwohl Lotus Notes DAS Business Programm ist - mit kleinen Tricks arbeiten. Schieb es also nicht auf Apple alleine... gibt auch andere Firmen.
Und wie gesagt. Meine Güte. Wenn der Funktionsumfang etwas nicht her gibt, dann erweitere ich diesen eben. Für maximal 4 Euro habe ich ein super App für viele Signaturen und arbeite einfach weiter. Wer so kompliziert denkt, sich wegen so was - was ja lösbar ist - nen Kopp macht und nicht einfach mal eben bei 4 Euro zugreift... wenn ich so unflexibel in meinem Job wäre... oh je...
Würde mich wundern wenn die Firmen IT bei bestehender Lotus Notes Infrastruktur etwas anderes zulässt.Wenn mir Notes nicht passt, nehme ich etwas anderes...
Wenn mir Notes nicht passt, nehme ich etwas anderes. Wenn mir das Mail.app nicht passt......
Wir verwenden essentielle Cookies, damit diese Website funktioniert, und optionale Cookies, um den Komfort bei der Nutzung zu verbessern.
Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Geräte-Kennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.
Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.
Durch das Klicken des Buttons "Zustimmen" willigen Sie gem. Art. 49 Abs. 1 DSGVO ein, dass auch Anbieter in den USA Ihre Daten verarbeiten. In diesem Fall ist es möglich, dass die übermittelten Daten durch lokale Behörden verarbeitet werden.