Kann ja nicht stimmen, es heißt ja nicht den ein Zoll. Verwechslung damit fast aufgeschlossen.1 Zoll = 2.54 cm
Ja das denke ich sich zumal UPS keinen neuen Termin nennt. Die Frage ist ja dann noch ob es von Polen nicht über Land weiter geht.
Das denke ich nicht unbedingt, da nach dem Start in Almaty Köln als Ziel angegeben wurde. Somit hoffe ich erstmal, dass es sich nur um einen erneuten Zwischenstopp handelt.
EDIT: Außerdem ist der Flug in Köln meist nicht zu Ende sondern bringt auch noch iPhones nach Großbritannien.
Bin immer noch "verzweifelt" am recherchieren. Habe gerade entdeckt, dass z.B. am 02.10 um 21:25Uhr der Flug mit der gleichen Flugnummer von Warschau nach Köln ging und dort um 22:45Uhr ankam. Wenn der Zoll sich dann nicht querstellt könnte morgen noch klappen.
Ok, 21:25Uhr ist ein "Einzelfall" sehe da kein festes Schema. Ist auch schon vorgekommen, dass der Flug erst um 23:00Uhr und später Warschau verlässt, nachdem er aus Almaty kam, da bleibt wirklich nur Daumen drücken.
EDIT: Flugzeug wieder auf dem Radar jawoll
Allerdings noch kein Abfahrtsscan.
Trotzdem Daumen drücken...
Also meine Vorraussage für morgen das wird wohl wir nichts mehr. Weil selbst wenn sie heute noch ankommen wartet UPS da wohl nicht bis 23 Uhr um uns glücklich zu machen.
Das mach ich jetzt auch... Man kann ja eh nix ändern...Angekommen sind sie bereits.
Ich versuche jetzt zu schlafen und erst morgen früh zu schauen wie weit mein iPhone gekommen ist.
Gute Nacht allerseits.
Wir verwenden essentielle Cookies, damit diese Website funktioniert, und optionale Cookies, um den Komfort bei der Nutzung zu verbessern.
Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Geräte-Kennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.
Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.
Durch das Klicken des Buttons "Zustimmen" willigen Sie gem. Art. 49 Abs. 1 DSGVO ein, dass auch Anbieter in den USA Ihre Daten verarbeiten. In diesem Fall ist es möglich, dass die übermittelten Daten durch lokale Behörden verarbeitet werden.