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Unangemessene Versandkosten (Ebay)

martin81

Rheinischer Bohnapfel
Registriert
20.04.08
Beiträge
2.451
Hallo,
ich hab gerade nach Motoröl gesucht und durch das Event am Mittwoch einfach mal nach aktuellen iPads bei Ebay gesucht.
Dabei hab ich ein Angebot mit Versandkosten von 499€ gefunden (siehe Anhang).
Keine Ahnung, ob es sich um einen Fehler oder Absicht handelt. Muss man solche überzogenen Versandkosten als Käufer zahlen?
 

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Ich habe das Angebot gesehen. Der Versand ist mit Absicht so hoch gewählt worden, das steht in der Artikelbeschreibung (160550977120).

An sich verstößt er damit gegen eBay Richtlinien (Stichwort Gebührenumgehung: "Angebote mit niedrigen Startpreisen, aber unverhältnismäßig hohen Versandkosten."
 
Ich würde da mal Absicht unterstellen da das Angebot scheinbar bei 1€ gestartet wurde und in der Beschreibung steht "ab 499". Wahrscheinlich will der Verkäufer so Gebühren sparen. Wenn sich dann Leute finden die tatsächlich so hoch bieten umso besser. Wie es rechtlich aussieht kann ich nicht genau sagen, es gibt aber unter dem Stichwort Wucher einige Rechtsmittel um gegen sowas vor zu gehen. Ich würde auf jeden Fall den Verkäufer kontaktieren und Nachfragen vor ich ein Gebot abgebe, wenn's mal gekauft ist ist Ärger fast vorprogrammiert.

Edit: da war einer deutlich schneller als mein iPhone den Thread aktualisieren konnte ;) meine Vermutung scheint sich in der Artikelbeschreibung also zu bestätigen.... Da wird's dann schwer sich wieder raus zu winden, einzig die Beschwerde bei eBay (bzgl. Gebührenumgehung) könnte zu einer Annullierung der Auktion führen.
 
I
Da wird's dann schwer sich wieder raus zu winden, einzig die Beschwerde bei eBay (bzgl. Gebührenumgehung) könnte zu einer Annullierung der Auktion führen.

Jap, laut eBay passiert Folgendes, sofern der Artikel gemeldet und von eBay als Verstoß gesehen wurde:

Ein Verstoß gegen einen unserer Grundsätze kann eine oder mehrere der folgenden Konsequenzen nach sich ziehen:
Löschung von aktiven (und bereits beendeten) Angeboten und Suchanzeigen
Einschränkung der Nutzung des eBay-Marktplatzes (d.h. Kaufen, Bieten oder Verkaufen ist nicht mehr möglich)
Vorläufiger oder endgültiger Ausschluss vom eBay-Marktplatz
Einbehalt von eBay-Gebühren für gelöschte Angebote
Verlust des PowerSeller-Status
 
Findet man relativ häufig auf ebay.com. Teure Artikel, z.B. Markenkleidung für einen wirklich niedrigen Preis und dann eben 300$ shipping.
 
Ich hatte eigentlich in Erinnerung das eBay die Versandkosten teilweise kontulliert aber wie es aussieht ist dies nicht der Fall und das iPad wurde für insgesamt 901,10 Euro verkauft.
 
Ich hab da irgendwas im Hinterkopf, dass Versandkosten rechtlich geregelt wären. Irgendwie sowas, dass die Versandkosten nicht teurer sein dürfen als die entsprechenden Kosten für Post/Spedition/ect plus die Kosten für Verpackungsmaterial und Arbeitszeit.

Niemand da der sich da auskennt?
 
Also wenn ich mich recht erinnere, dann ist eine gewisse Höchstgrenze für Versandkosten festgelegt. Das ist auch hier zu lesen. Allerdings ist als Versandart "Sonstige" angegeben, vllt. lässt sich damit schummeln...
 
EBay hat in einigen Kategorien Versandkostenlimits eingeführt aber nicht in allen.
 
Ich meine nicht irgendwelche eBay Richtlinien, ich dachte das ganze wäre auch gesetzlich geregelt?
 
Freie Marktwirtschaft. Wenn du dich mit deinem Bäcker darauf eingist das du für ein Brötchen 500€ bezahlst, dann sit das euer Ding. Da redet dir Vater Staat auch nicht rein.
 
Ja klar für die Semmel selber schon, aber auch für den Versand? Wenn ich für 500euro Versand kaufe, dann aber nur Versand im wert von 10euro bekomme, dann ist das doch irgendwo "Betrug"? Ich habe dann ja nicht das erhalten wofür ich gezahlt habe?
 
Irgendwie ist es ja auch ein Beispiel dafür, dass viele Leute gar nicht lesen, was ist bestätigen oder worauf sie genau bieten (Stichwort Verpackungen). Bei der Abgabe des Gebots sind die Portokosten ja extra mit aufgeführt.

Schade, dass man nicht erfährt, was nach den Auktionen geschieht. Mich würde schon interessieren, ob der Käufer tatsächlich 900€ für das kleinste iPad bezahlt.
 
Freie Marktwirtschaft. Wenn du dich mit deinem Bäcker darauf eingist das du für ein Brötchen 500€ bezahlst, dann sit das euer Ding. Da redet dir Vater Staat auch nicht rein.

Laut § 138 des BGB hat Vater Staat an dieser Stelle sehr wohl ein Wörtchen mitzureden.
 
Nö.
Im 138 geht es um sittenwidrige Geschäfte. Ein Brötchen zu verkaufen ist ja wohl nicht sittenwidrig sein. Ebenso wenig wenn sich zwei auf so einen absurden Betrag einigen.
Es wäre dann sittenwidrig, wenn dieser Bäcker der einzige in einem gewissen Umkreis wäre, das ist dann genau das was im Absatz 2 steht, bzgl. Zwangslagen etc..
Deswegen schrieb ich ja auch ausdrücklich "du und dein Bäcker" und nicht dein Bäcker sagt dir er verkauft das Brötchen nur für 500€ und ist der einzigem Umkreis von 50km. Irgend so etwas in der Art.;)
Dann würde es mindestens mal gegen die guten Sitten verstoßen, da geb ich dir vollkommen Recht. Das sich so etwas nur in Gedankenkonstrukten findet, also eine Möglichkeit von absurden Vereinbarungen und keinem 138 sagt eigentlich schon viel aus, oder?;)

Ich geb dir für solche Verkäufe aber völlig Recht; rein vom Verstand her sollen die Versandkosten ja schließlich nur den Versand decken, nicht den Preis des Objekts.
 
Nicht der Verkauf des Brötchens stellt ein sittenwidriges Verhalten dar, sondern der von Dir erwähnte überzogene Preis, den das Ding kosten soll.