• Apfeltalk ändert einen Teil seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), das Löschen von Useraccounts betreffend.
    Näheres könnt Ihr hier nachlesen: AGB-Änderung
  • Der Frühling lässt den Schnee schmelzen, die Vögel jubilieren und die Sonne sorgt in wenigen Tagen auch noch dafür, das Grün endlich wieder draußen zur vorherrschenden Farbe wird. Wir freuen uns über diese wunderbaren Veränderungen und hoffen, sie feuern Eure Kreativität so richtig an!. Hier geht es lang --> Klick

Umfragenagent.com - Ich will mein Geld zurück!!!

le_petz

Doppelter Melonenapfel
Registriert
03.04.06
Beiträge
3.376
Witzig: nach den ersten posts war klar, was er machen kann/muss.
Jetzt noch ich:
überweisungen können nicht rückgängig gemacht werden. Aber wenn jemand deine unterschrift fälscht, haftet die bank.
2) lastschriften können ca. 60 tage ohne grund zurückgebucht werden.
3) sollte man bei unberechtigten mahnschreiven reagieren: einfach widerspruch ohne grund einlegen und gut ist. Wer da nicht reagiert, hat pech. Denn nicht-reagieren zählt dann als zustimmung zur forderung.
 

JohnnyAppleseed

Schmalzprinz
Registriert
11.09.07
Beiträge
3.561
Das glaube ich nicht. Überweisungen sind weg, wenn sie weg sind.

Solange sich eine Überweisung noch in der Bank befindet und nicht ausgeführt wurde, ist es auch noch möglich, diese zurückzuziehen. Es ist nur nicht so einfach, wie mit Lastschriften.
Dieser Fall liegt natürlich nicht vor, da das Geld schon abgebucht wurde. ;)
 

Crlmnstr

Fießers Erstling
Registriert
25.01.09
Beiträge
128
- Problem gelöst. -
 
Zuletzt bearbeitet:

Homer J.

Thurgauer Weinapfel
Registriert
17.11.07
Beiträge
1.015
Anwaltsschreiben solltest du gerade nicht in den Kamin werfen. Schreiben vom Inkassobüro schon. Ersteres zu tun ist mehr as grob fahrlässig.

Auch Anwaltsschreiben kannst Du dorthin befördern. Noch ist es so das in Deutschland Gerichte etwas zusagen haben und keine Anwälte.
Sobald Du aber ein Schreiben von einem Amtsgericht bekommst, dann solltest Du da auch Stellung zunehmen.
 

le_petz

Doppelter Melonenapfel
Registriert
03.04.06
Beiträge
3.376
Da lesen offenbar für viele zu öde ist, bin ich raus.
 

le_petz

Doppelter Melonenapfel
Registriert
03.04.06
Beiträge
3.376
Ich weiß, du warst auch nicht gemeint. Ist leider schon üblich, dass jeder seinen senf dazugibt, ohne vorher die anderen beiträge zu lesen.
 

s23

Seidenapfel
Registriert
23.11.08
Beiträge
1.333
Auch Anwaltsschreiben kannst Du dorthin befördern. Noch ist es so das in Deutschland Gerichte etwas zusagen haben und keine Anwälte.

Den Gerichten habe ich die Kompetenz auch nicht genommen. Allerdings gilt vor jedem Zivilverfahren die Pflicht zur außergerichtlichen Streitbeilegung, um ein Verfahren möglichst zu vermeiden. Und das wäre nämlich gerade gut für den potentiellen Beklagten.

Indem du gerade diese außergerichtliche Streitbeilegung nicht ermöglichst, reißt du dich selbst in den Prozess rein.

Mal völlig davon abgesehen, dass Gerichte nicht generell "etwas zu sagen haben" und Anwälte nicht generell "weniger zu sagen haben".
 

Kralle205

Weißer Winterglockenapfel
Registriert
24.08.08
Beiträge
893
Euch ist aber bewusst das Inkassounternehmen zumeist von Anwälten geführt werden und damit diese Schreiben auch vom Anwalt sind?
 

bobandrews

Baldwins roter Pepping
Registriert
21.10.07
Beiträge
3.224
Allerdings gilt vor jedem Zivilverfahren die Pflicht zur außergerichtlichen Streitbeilegung, um ein Verfahren möglichst zu vermeiden.

so ein Quatsch. Musste mich nicht außergerichtlich einigen. Manche sind da ja nicht zu in der Lage.
 

s23

Seidenapfel
Registriert
23.11.08
Beiträge
1.333
Euch ist aber bewusst das Inkassounternehmen zumeist von Anwälten geführt werden und damit diese Schreiben auch vom Anwalt sind?

Und welche andere Sichtweise ergibt sich nun daraus?

so ein Quatsch. Musste mich nicht außergerichtlich einigen.

Ich habe auch nicht gesagt, dass du dich außergerichtlich einigen musst, ich habe gesagt, dass eine außergerichtliche Streitbeileigung durchgeführt werden soll.
 

bobandrews

Baldwins roter Pepping
Registriert
21.10.07
Beiträge
3.224
ist doch das gleiche, ob man es soll oder muss, wo siehst du darin den unterschied?
 

s23

Seidenapfel
Registriert
23.11.08
Beiträge
1.333
Nein, das Verfahren (zur gütlichen Verhandlung) soll durchgeführt werden. Ob du dich in diesem Verfahren nun einigst oder nicht, darüber sagt es gar nichts aus. Nur wenn du zuvor keinerlei Möglichkeit zur gütlichen Einigung zulässt, dann wird auf die gütliche Einigung verzichtet und es kommt sofort zur mündlichen Verhandlung
 

bobandrews

Baldwins roter Pepping
Registriert
21.10.07
Beiträge
3.224
Ich habe mich noch nie mit wem gütlich geeinigt, wo steht das denn überhaupt?
 

s23

Seidenapfel
Registriert
23.11.08
Beiträge
1.333
ich habe mich noch nie mit wem gütlich geeinigt, wo steht das denn überhaupt?

§ 278 ii zpo:

der mündlichen verhandlung geht zum zwecke der gütlichen beilegung des rechtsstreits eine güteverhandlung voraus, es sei denn, es hat bereits ein einigungsversuch vor einer außergerichtlichen gütestelle stattgefunden oder die güteverhandlung erscheint erkennbar aussichtslos.
 

bobandrews

Baldwins roter Pepping
Registriert
21.10.07
Beiträge
3.224
dann war es bei mir wohl eher aussichtslos ;)

Danke für die Wissenserweiterung!
 

niemehrwindoofs

Weißer Trierer Weinapfel
Registriert
24.11.06
Beiträge
1.502
Um euch mal euf den neuesten Stand zu bringen: Ich war heut bei der Bank, hab der netten Dame gesagt, was Sache ist und morgen hab ich mein Geld wieder! :)