so jetzt wirds langsam zeit für nen change ins winning team
Huch - Nummer 6 hat fünf Stimmen Vorsprung?
man nennt ihn auch "der gute geschmack":-DJa, wie gesagt, da pusht irgendjemand...
man nennt ihn auch "der gute geschmack":-D
man nennt ihn auch "der gute geschmack":-D
Deine Karma-Bestechungen sind Schuld.
positives karma du hast
gut erkannt. das gibt karma also leute tut es ihm gleich:-D
3?und ich muss noch abstimmen? ...
man ist aber auch so hin und her gerissen.
Das ist ja fast so wie bei uns in Hessen 2008.Vorschlag 6 hat jetzt gerade 44 von 168 Stimmen, da sind 26,2%, also keinesfalls die Mehrheit.
Entweder Vorschlag 6 tut sich jetzt mit Vorschlag 5 zusammen und bildet ein Großes Logo, oder er tritt mit mehreren anderen Vorschlägen in Verhandlung und bekommt auf diese Weise zusammen mit den Logo-Partnern die Majorität.
Aber Vorsicht: Vorschlag 5 kann das ebenfalls machen, also sollten die Zugeständnisse an die Bündnispartner nicht zu hart ausfallen.
Das ist ja fast so wie bei uns in Hessen 2008.
man nennt ihn auch "der gute geschmack":-D
Deine Karma-Bestechungen sind Schuld.
Wahlbestechung
das Anbieten, Versprechen, Gewähren von Geschenken oder anderen Vorteilen dafür, dass jemand nicht oder in bestimmtem Sinne wählt (aktive Wahlbestechung), bzw. das Annehmen, Fordern oder Sichversprechenlassen von Geschenken u. Ä. zu dem gleichen Zweck (passive Wahlbestechung); strafbar nach § 108b StGB.
Wir verwenden essentielle Cookies, damit diese Website funktioniert, und optionale Cookies, um den Komfort bei der Nutzung zu verbessern.
Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Geräte-Kennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.
Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.
Durch das Klicken des Buttons "Zustimmen" willigen Sie gem. Art. 49 Abs. 1 DSGVO ein, dass auch Anbieter in den USA Ihre Daten verarbeiten. In diesem Fall ist es möglich, dass die übermittelten Daten durch lokale Behörden verarbeitet werden.