Wieviele Hunderassen sind es gleich wieder momentan, deren Haltung entweder ohne jede Ausnahme untersagt ist, oder zumindest einen Befähigungsnachweis, ein amtliches Führungszeugnis bzw ein individuelles Verhaltensgutachten erfordert?
Darf ich mir auch ohne weiteres ein ausgebildetes Schutzkrokodil halten - oder einen ausgebildeten Schutzraptor beim Jurassic Parc ausborgen?
Vielleicht eine kleine ausgebildete Söldnerarmee, natürlich nur zu meinem Schutz?
Wie wärs mit Schutzkanonen, Schutzpanzern und anderen Sch(m)utzbeschützern?
Da bist Du scheinbar nicht richtig informiert: 1. gibt es keine Bundesweit einheitliche Regelung, was das angeht - genau daher heißt es "Landeshundeverordnung", und zweitens ist es zB in NRW so, dass ausnahmslos jeder, der einen Hund halten möchte, der über der nahezu legendären 20/40-Regelung liegt, einen sog. Sachkundenachweis erbringen muss.
Es hat also in NRW nicht unbedingt nur etwas mit der Rasse des Hundes zu tun, sondern auch mit der Größe. Ein Dt.Schäferhund ist meines Wissens nach in keinem deutschen Bundesland, obwohl er - vielleicht auch durch Lobbyisten - als DER Wach- und Schutzhund angesehen wird. Allerdings ist er erebn "Bauartbedingt" über 20Kg schwer, und hat eine Widerristhöhe von über 40cm, daher benötigt man für seine Haltung einen Sachkundenachweis. Gleiches gilt für Rottweiler, Dobermänner, und, jetzt kommts: für Golden Retriever...
Was Du meinst sind eben diese sog. "Listenhunde", zu denen Staffs, PitBulls, etc gehören. Jedoch ist auch die Haltung dieser Hunde in keinem Bundesland untersagt, sondern lediglich an andere Bedingungen geknüpft - ähnlich dem Führerschein. Willst Du Auto fahren, musst Du wohl einen anderen Führerschein machen, als wenn Du Dir nur eine Fuffi holen willst - das Gefährdungspotential machts...
Und, bitte: wir brauchen jetzt nicht über Sinn und Unsinn der LHV zu disskutieren - ich bin selber Hundehalter...
Was die Krokodile angeht: ja, darfst Du! Du darfst sowohl Krokodile, als auch Vogelspinnen, als auch Königs-Cobras halten. Unter einer Bedingung: Du darfst nicht gegen das Artenschutzabkommen verstoßen - was das mit den Krokodilen in der tat recht kompliziert macht.
Hat aber dann nix mehr mit Gefährdungspotential zu tun, sondern viel mehr etwas mit Natur- und Artenschutz...
Ich empfehle dir zwischendurch das Studium des Betäubungsmittelgesetzes oder derjenigen §§ des StGB, die sich zB mit Schwangerschaftsabbruch, Inzucht, Selbstverstümmelung zum Zwecke der Beeinträchtigung der Wehrtauglichkeit oder den Beschränkungen der Prostitution und Pornographie beschäftigen.
"Körperverletzung" ist und bleibt auf jeden Fall eine Straftat, sobald aus der Handlung eine ernsthafte Schädigung deiner Gesundheit dringend zu erwarten bzw eingetreten ist. Verursacht der von dir erwähnte Tätowierer eine Erkrankung durch Vorsatz oder durch grobe Fahrlässigkeit, kann er sich seine unterschriebene "Freistellungserklärung" an die Klotür seines "Haftraumes" in der JVA nageln. Falls es dort schon eine gibt.
Auch das siehst Du leider falsch. In dem Moment, in dem ich meinen Tätowierer beauftrage, entbinde ich ihn von seiner Verantwortlichkeit. Was daraus resultiert ist im Nachhinein vollkommen peng. Bei Piercern, Brandern oder sogar Scarifieren sieht es ganz ähnlich aus...
Ein Fall aus der Realität: eine Bekannte von mir ist hochgradig allergisch gegen den Farbstoff, der in den Meisten roten Tattoo-Farben enthalten ist. Dummer Weise hat sie das erst nach ihrem, doch sehr roten Motiv festgestellt. Sie wollte den Tätowierer auf Schmerzensgeld verklagen, da ihr Anwalt der Meinung war, der hätte vorher einen Allergietest machen müssen, um das zu überprüfen...
Es kam, wie es kommen musste: Klage abgewiesen! Sie selber hatte den tätowierer beauftragt, das Motiv in Form und Farbe zu stechen, der Tätowierer hat sich also auf den Kundenwunsch verlassen. Genau so hätte sie sich vorher informieren müssen, ob sie unter Umständen allergisch ist, nicht der Tätowierer hätte das tun müssen.
Ich gebe Dir zwar Recht: ein Tätowierer, und andere verwandte Berufe leben in einer Art Grauzone, aber solang die Beihilfe zum Selbstmord nicht Strafbar ist, dürfte es auch relativ schwer fallen, einen Tätowierer für "Körperverletzung auf Verlangen" zu verknacken...
Schreibst du aus der Schweiz oder den Niederlanden?
Berlin Rock City - you know: da wo the Gesetze gemacht werden - also, außer die LandesHundeVerordnung. Die wird hier nur für Berlin Rock County gemacht...
Mit deinem Eigentum hat das gar nichts zu tun. Das gehört zu deinen Pflichten als Fahrzeuglenker. Wer der Halter bzw Eigentümer des Fahrzeugs ist, ist dabei völlig belanglos.
Na ja, ganz so belanglos ist das nicht. Denn wenn Du schon so auf Paragraphen pochst, solltest Du auch daran denken, dass in der StVO steht, dass letzten Endes immer der HALTER des Fahrzeuges für selbiges verantwortlich ist. Soll heißen: sobald der Fahrer nicht ermittelt werden kann, liegt der "Gegenstand Auto" in der Verantwortlichkeit desjenigen, der es beim Straßenverkehrsamt zugelassen hat - und jetzt verrate mir bitte, wer der Fahrer eines Autos ist, das mit offenem Fenster auf der Straße parkt. Und verrate mir bitte, wie die Polizei oder eine andere Behörde den erkennt, wenn er denn nicht im Auto sitzt...
Ausserdem hast du vielleicht eine winzige Feinheit übersehen. Nämlich dass es ausser dem Eigentum auch noch ein paar andere verfassungsmässig geschützte Werte gibt. Eigentum wird erst im Artikel 14 unseres GG erwähnt, davor stehen noch 13 andere.
Und diese Reihenfolge ist nicht zufällig gewählt, sie gibt die Prioritäten vor.
Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis stehen in dieser "Ranking List" auf Platz 10.
Ausserdem ist der Art 14 derjenige, dessen Vorbehalte und Beschränkungen am allerdeutlichsten von allen ausgeprägt und vermittelt sind.
Denk mal länger darüber nach, was die klaren Anordnungen: "Eigentum verpflichtet" bzw "Inhalt und Schranken [...dieses Rechts...] werden durch die Gesetze bestimmt." denn meinen.
Und warum ausgerechnet dieser Artikel -zumindest in seinen ersten beiden Absätzen- so frappant kurz gehalten ist, dass er eigentlich fast nur aus diesen Beschränkungen besteht.
Nein, das habe ich nicht übersehen. Wie könnte ich unsere vorläufige Verfassung, das "verfassungs-gleiche" Grundgesetz vergessen...?!
Aber auch da hast Du einen Denkfehler drin: Die Reihenfolge ist - wie in allen Gesetzestexten - natürlich nicht zufällig gewählt. Wenn man es abr so betrachtet wie Du es tust, sollte man eigentlich meinen, es bräuchte gar keine weiteren Paragraphen mehr, als Artikel 1. "Die würde des Menschen...". Denn in meiner "staatlich Verbrieften" Menschenwürde ist doch eigentlich auch inbegriffen, dass niemand meine Post lesen darf, oder nicht? Dass ich meine Religion leben und ausüben darf, etc...
Aber trotzdem gibt es das noch einmal als einzelne Artikel und Paragraphen, warum wohl? Ganz einfach: es ist nicht so simpel, einfach zu sagen, "Jeder darf so wie er will". Es braucht weitere, etwas diffizielere Einlassungen, in welcher Art, und welcher Form einem diese Rechte zustehen.
Nimm als Beispiel die Religionsfreiheit. Bräuchten wir eigentlich gar nicht, denn laut Artikel 2. hat ja ohnehin jeder das recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, wenn ich mich nicht irre. Allerdings scheint das Recht auf Religionsfreiheit dann doch nicht so weit zu gehen, dass eine Lehrerin mit Kopftuch unterrichten darf, allerdings geht es so weit, dass Muslime unter bestimmten Bedingungen schächten dürfen - was wiederum dem Tierschutzparagraphen widerspricht.
Du siehst: so einfach ist das nicht, denn wenn es so einfach wäre, würde ich mich auf mein Persönlichkeitsrecht berufen, dass besagt "Jeder Mensch hat das Recht auf körperliche Unversehrtheit" - das Recht, nicht die Pflicht! Der Staat sagt mir, dass ich das Recht dazu habe, körperlich unversehrt zu sein, nicht dass ich dazu verpflichtet bin, darauf zu achten dass mein Körper unversehrt bleibt - denn dass würde ja dem recht auf freie Entfaltung meiner Persönlichkeit widersprechen...