steppifant
Granny Smith
- Registriert
- 23.06.08
- Beiträge
- 16
wo kein Richter, da kein Henker... oder wie war das?
also laut den aktuellen AGB´s darfst du dir das Tethering nicht "erschleichen". Bei den Verträgen der 1. und 2. Generation verstößt du allerdings gegen keine Vertrags/Geschäftsbedingungen. Ich hatte das heute Mittag auf einem Law-Blog gelsen... leider finde ich den Link jetzt nicht mehr
also laut den aktuellen AGB´s darfst du dir das Tethering nicht "erschleichen". Bei den Verträgen der 1. und 2. Generation verstößt du allerdings gegen keine Vertrags/Geschäftsbedingungen. Ich hatte das heute Mittag auf einem Law-Blog gelsen... leider finde ich den Link jetzt nicht mehr