Aber solange man keine direkten Gesichter erkennen kann, sollte es weitestgehend unkritisch sein.
Nein, auch dann ist es nicht "weitestgehend unkritisch". Ich möchte das gar nicht unnötig ausführen, dazu steht exemplarisch etwas in den oben von mir verlinkten Artikeln.
Nicht unbedingt. Es gibt auch viele Geschäfte, insbesondere Juweliere, die den Bereich vor ihrem Geschäft aufnehmen. Die Kameras sind häufig in den Geschäften angebracht und filmen durch die Schaufensterscheiben nach draußen. Auch bei Geldautomaten wird häufig der Bereich in der Halle gefilmt und zwar absolut nicht nur bei Benutzung des Geldautomaten, sondern permanent.
Es gibt auch runde Schilder, mit rotem Kreis und einer Zahl in der Mitte auf der Autobahn - und dennoch fahren viele Autofahrer schneller. Kein Gesetz der Welt verhindert, dass etwas getan wird, was rechtlich untersagt ist. Es gibt unendlich viele Kameras, die im rechtlich nicht mehr zulässigen Rahmen genutzt werden. Nur gibt es niemanden, der dagegen vorgeht. Ich käme jetzt auch nicht auf die Idee, weil ich bei einem Juwelier vorbei gehe, dessen Kamera evtl. die Fußweg davor - evtl. rechtswidrig - aufzeichnet, dagegen vorzugehen.
Das bedeutet aber nicht, dass jur. Schritte dagegen nicht von Erfolg gekrönt wären.
Ich kenne im Übrigen keinen Geldautomaten, der fortwährend, einschließlich eines erkennbaren Außenbereichs der Bank aufzeichnet.
Finde ich persönlich zum Beispiel absolut nicht zurecht.
Das ist ja auch vollkommen ok, da eine andere Meinung zu haben. Jetzt gilt es nur zu differenzieren:
a) Was ist einfach nur *persönliche* Meinung?
b) Was ist die Rechtlage?
c) Sollte die Rechtslage an die persönliche Meinung (wenn abweichend) angepasst werden? Was sind die damit verbundenen Nebenwirkungen?
Ich kann den Standpunkt, möglichst viel, umfassend und weitflächig zu überwachen, zwar grundsätzlich nachvollziehen - teile ihn aber nicht. Und zwar ganz unabhängig von rechtlichen Bedenken. Denn schon der Strafverhinderungsgedanke und Aufklärungsgedanke erfüllt sich ganz regelmäßig nicht - dazu muss man nur mal einen Blick z.B. nach UK zu werfen. Trotz weiträumiger Überwachung gibt es immer noch Verbrechen und auch die Aufkärungsquoten sind jetzt nicht übergreifend an den 100%..
Ich wäre auch dafür, an öffentlichen Plätzen mehr Kameras zu positionieren. Ich frage mich immer, was es da großartig an Persönlichkeitsrechten zu verletzen gibt.
Nein, die Frage ist, warum etwas ohne Not installiert und in die Rechte Dritter eingegriffen werden sollte, ohne dass es hierfür einen überzeugenden Grund gibt. Noch mal: Weder gehen Straftaten dadurch dauerhaft und spürbar zurück, noch gibt es signifikante Effekte.
Wir müssen auch gar nicht das Faß aufmachen, ob du da nun Persönlichkeitsrechte verletzt siehst - dazu hat sich, egal ob zur Überwachung von öffentlichen Plätzen oder der Videoaufzeichnung von Demonstrationen, schon wiederholt das BVerfG zu positioniert.
Und es ist ja nicht so, als wäre es vollständig und unter allen Umständen verboten. Aber hier werden gerade mal ganz viele, vollkommen unterschiedliche Sznearien durcheinander geworfen:
- Der Hausflur einer Mehrfamilienhauses ist nicht das gleiche wie...
- ... ein wenigstens für jedermann zugänglicher, aber privater Ladenbereich, was aber nicht das gleiche ist wie...
- ... öffentliche Plätze, die aber auch nicht das gleiche sind, wie ...
- .... öffentliche Plätze, auf denen gerade z.B. Demonstrationen durchgeführt werden ...
Und so ließe sich das jetzt noch fortführen.
Das gleiche, dass hier irgendwie gerade durcheinander gerät, ob...
- ... jemand im öffentlichen Bereich in den öffentlichen Bereich hinein filmt.
- ... jemand aus dem öffentlichen Bereich in den privaten Bereich hinein filmt.
- ... jemand aus dem privaten Bereich in den privaten Bereich hinein filmt.
- ...
Und dann noch mal so ein paar nicht unwichtige Ergänzungen:
- dauerhafte Aufzeichnung vs. temp. Aufzeichnung vs. ausschließliche Live-Ansicht auf einem Bildschirm
- mögliche "Einschüchterung" (auch nur gefühlt) von Personen, die die Kamera sehen
- mögliche rechtliche, bis hin zu grundrechtlichen Einschränkungen, aus dem reinen Vorhandensein einer Kamera
- welche weitere Form der Speicherung, Nutzung, Verwertung, ...
- rechtlich ggf. eingeräumte Sonderfälle (z.B. zur Gefahrenabwehr)
Es gilt aber der Grundsatz: Unteschiedliche Dinge, sind unterschiedlich zu bewerten.
Die Leute, die zu Großveranstaltungen gehen, werden ja auch in der Regel gefilmt. In Fußballstadien finde ich das z.B. absolut notwendig. Aber ich denke, da verwirkt man sein entsprechendes Persönlichkeitsrecht schon durch den Kauf des Tickets.
*In* Fussballstadien bist du auf privatem Grund. Da hängt ein Schild dazu am Eingang. Das hat schon wieder NICHTS damit zu tun, wenn ein Laden in den *öffentlichen* Bereich hinein filmt oder wenn "irgendwer" in einen privaten Bereich hinein filmt.