ZENcom:Das beste Steuerprogramm heißt immer noch 'Steuerberater'
Die Preise sind festgelegt. Das Finanzamt ist glücklich. Dein Gehirn wird nicht mit Spezialistenwissen zugekleistert. Du hast mehr Freizeit und hast bei besonders vertrackten Situationen gleich einen kompetenten Ansprechpartner.
"Belege einreichen" hat den Anschein von Werbungskosten. Dazu muss man wissen, dass es verscheidene Werbungskosten-Pauschbeträge gibt, z.B. 920 EUR bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit - also normalem Arbeitslohn.
...ein paar Quittungen für Arbeitsmittel nicht über die 920 EUR kommen, dann kann man sich das ganze auch sparen.
gilt das auch für den öffentlichen dienst? wohl ja, oder?
dann kann man als in einer schule tätiger doch auch büche rund tonträger geltend machen, oder?
Aber bedenke, du musst diese Ausgaben auch getätigt haben, soll heißen, du hast darüber keine Erstattungen von anderer Seite bekommen.
Und Beleghandel kann bestraft werden. Sowas soll schon vorgekommen sein.![]()
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