Marcel Bresink
Filippas Apfel
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In den USA hat das Gericht keine Patentverletzung festgestellt, in Deutschland schon. Das lag wohl auch daran, dass Qualcomm dem Gericht in Deutschland Informationen über die Funktionsweise vorenthalten konnte.
Es ist genau umgekehrt: Apple hat sich geweigert, dem Gericht in Deutschland Informationen über die Funktionsweise der "Patentumgehung" vorzulegen, während sie dies in den USA getan haben, offenbar weil das Gericht dort zugesagt hatte, dies als vertrauliches Geschäftsgeheimnis zu behandeln. Apple hat also selbst darauf verzichtet, sich angemessen zu verteidigen, weil ihnen die Geheimhaltung wichtiger war. Deshalb mussten sie quasi nach deutschem Recht verurteilt werden.