darkCarpet
Halberstädter Jungfernapfel
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aber dir ist sicherlich dann auch bewusst und bekannt, dass diese Regelungen eben für Computerprogramme nicht gelten oder?
Du hast also deine Aussage lediglich auf den Bereich der Computerspiele limitiert?
Bei Computerprogrammen ist gemäß § 69d Abs. 2 UrhG lediglich eine Sicherungskopie erlaubt.
(2) Die Erstellung einer Sicherungskopie durch eine Person, die zur Benutzung des Programms berechtigt ist, darf nicht vertraglich untersagt werden, wenn sie für die Sicherung künftiger Benutzung erforderlich ist.
Dann trifft das zu.
Aber ich frage mich, warum wir um diese Uhrzeit jetzt Haarspalterei betreiben, über ein Thema, das durch die Forenregeln eigentlich eindeutig geregelt ist.