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Neues MacBook Air 2013 runtergefallen. Bitte um Hilfe!!

pti'Luc

Fairs Vortrefflicher
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Auch das Air hat einen Lüfter und bei passender Belastung pustet der auch anständig Luft durch die Heatpipe.

Dort, wo Dein Gerät die Beschädigung aufweist, ist auch der Lüfter. Bei ifixit.com kannst Du Dir das anschauen.
 

Tissi

Aargauer Weinapfel
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würde es einfach mal aufschrauben und sehen ob innen etwas beschädigt ist. Vielleicht kann man ja einfach die Scharniere neu ausrichten und wieder festschrauben. Vielleicht noch vorsichtig was ausbeulen.
 

pti'Luc

Fairs Vortrefflicher
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Einfach mal aber auch nur, wenn man den passenden Schraubenzieher hat! ;)
Pentalobe.jpg
 

pti'Luc

Fairs Vortrefflicher
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Haben die schon auf Apple reagiert!?! Super!
 

Mitglied 131813

Gast
Ich schmeiße mal kurz eine Frage in den Raum, die mich brennend interessiert.
Ich habe mir jetzt über das MPP Programm (also über den Arbeitgeber) ein Macbook Air geholt.
Sollte mir das jetzt runterfallen, wäre es dann wohl über meine Haftpflichtversicherung versichert, da es ja ein geliehener Gegenstand ist und so etwas bei mir bis 15000€ mitversichert ist?

Das wäre natürlich super praktisch, wenn die Geräteversicherung schon somit abgedeckt wäre! :D
Ich weiß, trifft nur entfernt auf das Thema zu, aber schon ein wenig! ;)
 

Farafan

deaktivierter Benutzer
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Warum machst du dir da Gedanken? Wenn dein Arbeitgeber dir das Teil als "Werkzeug" stellt haftest du sowieso nur bei grober Fahrlässigkeit. Dazu müsstest du mit dem Teil schon in die Badewanne klettern.

Wenn es dir unabsichtlich von Tisch oder aus der Hand fällt ist ein Arbeitnehmer nicht in der Haftung.
 

Balkenende

Roter Winterkalvill
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Es ist nicht von Deiner eigenen Privathaftpflicht gedeckt.

Diese setzt schon einen Schaden im privaten Bereich voraus. Das ist nicht der Fall.

Ferner gibt es ein Haftungsprivileg des Arbeitnehmers. Erst bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz haftest Du gegenüber Arbeitgeber.

Das ist aber wiederum von der Versicherung ohnehin ausgeschlossen.

Schau in die Versicherungsbedingungen.
 

Mitglied 131813

Gast
Also ich nutze das Gerät schon privat! Nur das Leasing läuft über meinen Arbeitgeber wegen der Entgeltumwandlung! Ich hoffe, das ist so besser zu verstehen! ;)

Also es ist KEIN Arbeitsgerät was mir gestellt wird!
 

pti'Luc

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Ich glaube, da solltest Du eher mit einem Versicherungsfachmann sprechen... oder es einfach nicht runter schmeißen!
 

Mitglied 131813

Gast
Ja ich Ruf mal am Montag unsere Partnerversicherung an, bei der ich versichert bin und frag mit das nach! Im netz ist dazu nichts zu finden!
 

Balkenende

Roter Winterkalvill
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Die Frage habe ich Dir oben schon klipp und klar beantwortet. Wie Du oder Ihr das deklariert, ist egal. Allenfalls Betrug. Ohne Wenn und Aber.

Und das muss auch so deutlich gesagt werden. Denn wenn aus dem Arbeitsverhältnis wie auch immer dem Arbeitnehmer zugewendete Sachen Defekt gehen --> siehe oben.

Alles andere heißt nur, Schadensfälle falsch zu deklarieren und damit eine nicht zustehende Leistung zu erschleichen versuchen.

Und wenn es Dir geliehen wäre, ist es nach den AVB ohnehin ebenfalls ausgeschlossen.
 

Ragnir

Adams Parmäne
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Schadenersatzansprüche wegen der Beschädigung von Sachen, die der Versicherungsnehmer sich geliehen hat, sind vom Versicherungsschutz in der Haftpflichtversicherung ausgeschlossen (§ 4 I 6 a) AHB.


Leihe ist die unentgeltliche Überlassung von fremden Sachen zum eigenen Gebrauch.


Hintergrund dieses Ausschlusses ist, dass der Entleiher mit dem fremden Eigentum umgehen soll, wie mit eigenen Sachen. Das Risiko einer Beschädigung liegt daher weniger in einer zufälligen fahrlässigen Beschädigung als im Gebrauch der geliehenen Sache. Dafür wollen die Haftpflichtversicherer aber keine Deckung bieten.



Quelle
 

Balkenende

Roter Winterkalvill
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So ist es.

Ist aber schon aus vorgenannten Gründen obsolet. Es ist keine Leihe, sondern Weitergabe an einen Arbeitnehmer.

Lasst uns zum Spass zurückkommen und nicht krumme Dinger drehen bei Apfeltalk.
 

Mitglied 131813

Gast
Mensch so meine ich das doch auch gar nicht!
...;)
Ihr unterstellt mir hier ja Sachen...

Und meine Haftpflicht haftet für geliehene Sachen bis 15000€, könnt ihr glauben oder lassen.
Sind halt ein paar Zusatzleistungen.

Aber nützt ja nix...Back to Topic!
 

MacAlzenau

Golden Noble
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Und meine Haftpflicht haftet für geliehene Sachen bis 15000€, könnt ihr glauben oder lassen.
Glaub ich gerne, aber so ganz grundsätzlich üblich ist eben: Geliehenes gilt wie eigenes, dafür haftest du nicht. Mag angesichts heutiger Lebenspraxis albern sein, aber nur deswegen ändern profitorientierte Gesellschaften ihre Regeln genausowenig wie angeblich gemeinnützige. Das Problem bei solchen Regeln sehe ich darin, daß sie fast jeder für ungerecht hält und nach Kenntnis, gar nach Erfahrung dann lockerer mit der Wahrheit umgeht, wenn Versicherungen beteiligt sind.