Eigentlich ist ja bei Wikipedia schön zusammengefasst warum man Blu-Ray auf dem PC/Mac nicht haben will und warum Apple dass treffenderweise so bezeichnet: "a bag of hurt"
http://de.wikipedia.org/wiki/Advanced_Access_Content_System
Aus Sicht des Anwenders gibt es an AACS den fundamentalen Kritikpunkt, dass es sich um ein umfassendes DRM handelt. Das bedeutet:
Der „Schutz“ von AACS erstreckt sich anders als bei früheren Systemen nicht ausschließlich auf vorbespielte Datenträger, sondern es werden (ohne dass der Anwender etwas dagegen unternehmen kann) auch bisher ungeschützte Formate (wie zum Beispiel frei empfangbare Fernsehausstrahlungen) in das DRM-System verpackt, sobald eine Aufnahme auf einem entsprechenden AACS-konformen Gerät gestartet wird.
Um einmal im DRM befindliche Inhalte (also hochauflösendes Video) nicht wieder aus dem Rechtemanagement herauszulassen, werden durch die Verpflichtung, HDCP als „Schutz“ am Video- und Audioausgang der Abspielsysteme zu verwenden, ältere Systeme wie HDTV-Bildschirme und A/V-Systeme faktisch ausgesperrt oder nur mit minderwertigen Signalen versorgt. Diese Einschränkung ist derzeit nur auf Anforderung der Inhalte gegeben, spätestens ab etwa 2016 dürfen aber dann neu hergestellte Geräte keine analogen Signalausgänge mehr besitzen.
Hinzu kommt, dass im AACS spezielle Datenblöcke vorgesehen sind, um HDCP-Ausgänge anzusteuern. Damit können analoge Ausgänge abgeschaltet und sogar Sperrlisten von nachträglich gesperrten HDCP-Gerätekennungen übertragen werden.
Bei AACS besteht die Gefahr, dass ein legal erworbenes Abspielgerät jederzeit, ohne Einfluss des Besitzers, AACS-geschützte Medien nicht mehr abspielen kann, sobald dieses Gerät von der AACS LA auf die schwarze Liste der geknackten Geräte gesetzt wurde. Dies liegt daran, dass jedes Gerät mit einem Geräteschlüssel versehen wird, welcher zum Entschlüsseln der geschützten Daten benötigt wird. Anhand dieses Schlüssels können Geräte, die aus irgendeinem Grund geknackt wurden, jederzeit erkannt und rückwirkend unbrauchbar gemacht werden. Jeder Datenträger enthält nämlich eine schwarze Liste mit nicht mehr zulässigen Geräteschlüsseln, diese Liste kann von der AACS LA jederzeit aktualisiert werden: Sobald ein Benutzer einen neuen Datenträger mit einer aktuellen schwarzen Liste, bei dem sein Gerät nicht mehr zugelassen ist, in sein Abspielgerät einlegt, wird das Gerät als verboten gebrandmarkt und zum Abspielen unbrauchbar gemacht. Dieser letzte Schritt führt dann dazu, dass auch ältere Datenträger, die vorher problemlos abgespielt wurden, sich nicht mehr auf diesem Gerät abspielen lassen. Dabei ist zu beachten, dass der Endverbraucher keine Kontrolle darüber hat, ob der Geräteschlüssel seines eigenen Abspielgerätes irgendwo auf der Welt von einer anderer Person geknackt wird, da der Geräteschlüssel in einer Serie von mehreren Geräten des gleichen Typs vorkommen kann.
Anders als beim CSS der DVD erhalten bei AACS Software-Player für den Einsatz auf Computern keinen permanenten Schlüssel, sondern die Player Keys der Abspielsoftware müssen etwa im 1,5-jährlichen Rhythmus erneuert werden. Dadurch wird es z. B. unmöglich sein, nach 2011 noch HDTV-Inhalte auf einem per Sub-D angeschlossenen analogen Monitor zu erhalten, da die nach 2010 zertifizierten Player diese Funktionalität nicht mehr bieten dürfen.