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Muss in der Gastronomie Barzahlung zwingend passend sein?

Antwuan

Akerö
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Servus Leute. Ich hatte gestern Abend in einer Bar eine kleine Auseinandersetzung mit dem Kellner. Ich hatte nur große Scheine dabei und habe mit einem 50€ Schein bezahlt.
Ich habe gutes Trinkgeld gegeben, so wie immer. Er konnte mir jedoch nicht den gewünschten Betrag an Rückgeld auszahlen. Er gab mir also weniger zurück und hat so noch mehr Trinkgeld erhalten.
Also sagte ich ihm, dass er dann den Betrag einfach abrunden soll, zu meinen gunsten, wenn er mir schon so frech kommt.
Seine Aussage, dass er dies nicht dürfe, sei sicherlich berechtigt. Darum geht es nicht.
Aber ist es nicht sein Pech, wenn er mir jetzt nicht passend Geld aushändigen kann?
Er war der Meinung, dass der Gast definitiv passend bezahlen muss.
Also ich renne nun wirklich nicht mit Cent Beträgen durch die Gegend. Aber das nächste mal wird es es bis auf den Cent genau passend und ohne Trinkgeld von mir erhalten. Den spß gönne ich mir.
Es geht mir hier jetzt um‘s Prinzip.
Vielen Dank.
 

Mitglied 241048

Gast
Nun ja, wenn du mit einem Fünfhunderter (gibt's ja noch vereinzelt) gekommen wärest, hätte er dich wohl darum bitten können, passendes Bargeld zu besorgen, sonfern eine bargeldlose Zahlung nicht möglich war. Bei einem Fünfziger hätte er sich aber wohl eher selbst darum bemühen müssen. Und sei es, dass er andere Gäste fragt, ob sie ggf. wechseln können. Einfach so mehr einzubehalten geht nicht, denn das entspricht ja nicht der beidseitigen, übereinstimmenden Willenserklärung, die für das Zustandekommen des Vertrages notwendig ist. Er kann ja am Ende auch nicht einfach kommen, und den doppelten Preis verlangen, der in der Speisekarte ausgezeichnet war.

Ich hätte dem Typen dann einfach gesagt, dass er mir noch einen Espresso oder so bringen soll, damit's passt.

Wenn ich übrigens zum Bäcker gehe und sehe, dass ich nur noch einen Fuffi im Portmonnaie haben, dann frage ich immer vor der Bestellung, ob sie herausgeben können oder ob eine bargeldlose Zahlung möglich ist. Das erspart mir dann nachher die Diskussionen.
 
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Wuchtbrumme

Golden Noble
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Es gibt ein "Bundesbankgesetz", wenn ich mich noch richtig entsinne, aber möglicherweise hat mich die Geschichte überholt :)
Der Punkt: Was ist Zahlungsmittel und die Pflicht zur Annahme der hiesigen Währung. Also quasi die Grundlage.

In manchen Bereichen hat man sich auf das "passend ist üblich und zu erwarten" geeinigt - dazu zählt der ÖPNV (!). Hintergrund dabei sicherlich, es soll sich keiner herausreden können, weil der Automat nicht auf 500 Euro herausgeben konnte. In anderen Fällen kommt es auf das Verhältnis von Betrag, Situation und Geldmittel an. Wenn man in ein Restaurant geht - und nicht gerade nur ein Glas Leitungswasser trinkt - dürften 50 Euro komplett passend sein. Was man immer an Tankstellen liest, grundsätzlich keine 500 Euro-Scheine anzunehmen, ist streng genommen in der Pauschalität gesetzeswidrig, auch wenn ich es verstehen kann.

Das Restaurant, vertreten durch den Kellner, ist verpflichtet, das Geld anzunehmen, eine korrekte Rechnung zu stellen (Steuern...) und den Restbetrag auszuzahlen. Trinkgeld müsste korrekterweise auf der Rechnung erscheinen (!).

Ich stimme Dir vollkommen zu. Wenn Du da öfter bist, vielleicht mal mit dem Chef reden, wenn es nochmal vorkommt. Oder verbittern und eine andere Gaststätte ab jetzt bevorzugen.
 

MacAlzenau

Golden Noble
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Beim künftigen passgenauen Bezahlen aber beachten, daß es eine gesetzliche Obergrenze gibt, wieviele Münzen Geschäfte akzeptieren müssen.
 

Macbeatnik

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50 Münzen ist/war diese Grenze zumindest früher einmal
 

wavelow

Akerö
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Ich habe gar kein Bargeld mehr dabei seit Apple Pay.

Zum Thema: Er hätte das Rückgeld geben müssen, keine Frage.
 

MacAlzenau

Golden Noble
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Sind laut der allwissenden Wikipedia und auch nach anderen Quellen immer noch 50 Münzen, Ausnahme bei den Sammler-Euro-Prägungen, da sind es maximal 200 Euro. Aber wer bezahlt schon mit diesen Sammlermünzen?
 

Zug96

Schmalzprinz
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Wenn ich übrigens zum Bäcker gehe und sehe, dass ich nur noch einen Fuffi im Portmonnaie haben, dann frage ich immer vor der Bestellung, ob sie herausgeben können oder ob eine bargeldlose Zahlung möglich ist. Das erspart mir dann nachher die Diskussionen.
Hmm da sieht man die Unterschiede zur Schweiz. :) Da käme einem bei einem Fuffi sowas nicht in den Sinn. Hier kann man selbst mit nem 200er problemlos überall bezahlen. Wobei bei einem Brötchen dann schon eher der 100er die Grenze ist. Einzig beim 1000er (den wir haben) gibt es gerne mal Probleme. Aber wer damit bezahlt ist eh lost. Wobei der 1000er die häufigste Banknote ist die wir haben. Was natürlich auch Sinn ergibt, wenn man bedenkt, dass die Note für Ersparnisse häufig genutzt wird in Safes usw.
Es gibt ein "Bundesbankgesetz", wenn ich mich noch richtig entsinne, aber möglicherweise hat mich die Geschichte überholt :)
Der Punkt: Was ist Zahlungsmittel und die Pflicht zur Annahme der hiesigen Währung. Also quasi die Grundlage.

In manchen Bereichen hat man sich auf das "passend ist üblich und zu erwarten" geeinigt - dazu zählt der ÖPNV (!). Hintergrund dabei sicherlich, es soll sich keiner herausreden können, weil der Automat nicht auf 500 Euro herausgeben konnte. In anderen Fällen kommt es auf das Verhältnis von Betrag, Situation und Geldmittel an. Wenn man in ein Restaurant geht - und nicht gerade nur ein Glas Leitungswasser trinkt - dürften 50 Euro komplett passend sein. Was man immer an Tankstellen liest, grundsätzlich keine 500 Euro-Scheine anzunehmen, ist streng genommen in der Pauschalität gesetzeswidrig, auch wenn ich es verstehen kann.

Das Restaurant, vertreten durch den Kellner, ist verpflichtet, das Geld anzunehmen, eine korrekte Rechnung zu stellen (Steuern...) und den Restbetrag auszuzahlen. Trinkgeld müsste korrekterweise auf der Rechnung erscheinen (!).

Ich stimme Dir vollkommen zu. Wenn Du da öfter bist, vielleicht mal mit dem Chef reden, wenn es nochmal vorkommt. Oder verbittern und eine andere Gaststätte ab jetzt bevorzugen.
So sieht es in der Schweiz aus: https://www.kgeld.ch/artikel/artikeldetail/darf-denner-die-annahme-von-1000er-noten-verweigern/

Denke wird in DE mit dem 500er nicht krass anders sein.
 
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SomeUser

Beauty of Kent
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Moin!

Hier werden gleich mehrere Dinge zusammen geworfen, die nichts miteinander zu tun haben - außer, dass es "irgendwie" um Geld geht.

Fangen wir also mal an da zu ordnen:
- Gesetzliches Zahlungsmittel: Zunächst mal ist der Kontext zu betrachten, in dem geregelt wird, dass auf Euro lautende Banknoten das einzige gesetzliche Zahlungsmittel ist: Das BBankG regelt die Aufgaben und Befugnisse der Bundesbank. Der Regelungsinhalt zielt also zunächst erst mal darauf ab, dass die BBank nicht auf die Idee kommt, ab morgen MickeyMouse-Agentengeld als offizielles Zahlungsmittel auszugeben.
Ob daraus eine Allgemeingültigkeit ableitbar ist, ist in Fachkreisen nicht nur streitig, sondern auch unerheblich, da:
- Zahlungmittelakzeptanz: Im Rahmen eines Vertragesschlusses steht den Vertragsparteien frei, sich auf beliebige Konditionen zu einigen, soweit diese keinen Gesetzen zu wider laufen. Ist nichts geregelt, kann ich als Käufer davon ausgehen, in DE meine Verpflichtung aus einem Kaufvertrag, nämlich die Zahlung des Kaufpreises, in Euro leisten zu können. Natürlich können sich Verkäufer und Käufer auch auf etwas anders einigen - z.B. die ausschließliche Leistung in Devisen oder Kryptogeld.
Ich lasse jetzt ma die Sonderfälle, z.B. Geschäfte für die Erledigung des lebensnotwendigen Bedarfs, für die es einschränkende Regelungen geben kann(!), außen vor. Führt aber im Ergebnis dazu, dass man sich schon mal nicht (mehr) darauf berufen kann, was im BBAnkG steht - denn ihr habt euch frei auf die Zahlung in anderer Währung, die ihr nun auch schuldet, geeinigt.

Kommen wir zum nächsten Punkt:
- Ha, aber wir haben uns auf nichts geeinigt, ich kann also in Euro zahlen - friss meine Münzen, du Händler! : Nö. Muss er nicht. Und zwar WEDER mehr, NOCH weniger als 50 Münzen. Hier wird die entsprechende Verordnung falsch gelesen (nicht falsch wiedergegeben). Hier noch mal der Verordnungstext:
"Mit Ausnahme der ausgebenden Behörde und der Personen, die in den nationalen Rechtsvorschriften des ausgebenden Mitgliedstaats speziell benannt werden, ist niemand verpflichtet, mehr als fünfzig Münzen bei einer einzelnen Zahlung anzunehmen."
Das ganze ist nur eine Regelung für ÜBER 50 Münzen, sie enthält weder konkret noch implizit eine verpflichtende Regelung für unter 50 Münzen. Sie enthält auch keine Regelung für Münzen und/oder Scheine in bestimmter Höhe.
Es gibt daneben eine Selbstpflichtung des Einzelhandels, bestimmte Stückelungen anzunehmen - hier wird regelmäßig nur auf die 50 Münzen verwiesen. Nun ist es aber nun mal so, dass es keine Verträge zu Lasten Dritter gibt. Ich kann auch schlecht einen Vertrag mit @Andreas Vogel abschließen, der @Wuchtbrumme zu etwas verpflichtet. Insofern muss ich schon Teil des erklärenden Handelsvereins/-vereinigung/-was-auch-immer sein, damit diese Erklärung gegen mich wirkt. Bin ich das nicht, kann ich jedem Kunden, der in den Laden kommt sagen: Ich nehme GAR KEIN Münzgeld (oder überhaupt Scheine, Euro, ...) an. Übrigens weisen sogar die Verbraucherzentralen darauf hin (siehe z.B. hier: https://www.verbraucherzentrale-nie...klamieren/haendler-muss-kein-bargeld-annehmen ).

"Wie, der Händler muss doch aber bestimmt...": Nein. Er muss weder bestimmte Münzen, Scheine, Münz- oder Scheinmengen oder überhaupt Währungen annehmen. Es gibt KEINE Verpflichtung dazu. Er muss nur VOR DEM VERTRAGSSCHLUSS darauf hinweisen.
Daher sind auch die Aufkleber an Tankstellen ("Wir akzeptieren keine Scheine >200 Euro") vollkommen in Ordnung.
 

SomeUser

Beauty of Kent
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Und, was soll jetzt dieser ellenlange vollkommen unsinnige am Thema vorbeigehender Text?

Nochmal lesen, nachdenken, ggf. wiederholen - und dann erkennen, ob nun mein Beitrag oder deiner am Thema vorbei ist.

Für dich mache ich es mal etwas einfacher: Neben den Korrekturen der nicht richtigen Aussagen hier im Beitrag, ist aus meinem Beitrag auch die Antwort auf die Ursprungsfrage ableitbar. Wenn du das nicht verstehst: Fragen. Aber spar dir deine Beleidigung.
 

MacAlzenau

Golden Noble
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"Mit Ausnahme der ausgebenden Behörde und der Personen, die in den nationalen Rechtsvorschriften des ausgebenden Mitgliedstaats speziell benannt werden, ist niemand verpflichtet, mehr als fünfzig Münzen bei einer einzelnen Zahlung anzunehmen."
Und welchen Sinn könnte so ein Text haben, wenn er nicht impliziert, daß man unter 50 Stück annehmen muß?
Selbst im Juristendeutsch wäre es ungewöhnlich, den Satz "die ausgebende Behörde und bestimmte Personen müssen mehr als fünfzig Münzen annehmen" derart umständlich zu formulieren.
 

SomeUser

Beauty of Kent
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Und welchen Sinn könnte so ein Text haben, wenn er nicht impliziert, daß man unter 50 Stück annehmen muß?
Selbst im Juristendeutsch wäre es ungewöhnlich, den Satz "die ausgebende Behörde und bestimmte Personen müssen mehr als fünfzig Münzen annehmen" derart umständlich zu formulieren.

Nein, im "Juristendeutsch" wird eine Regel erfasst, welche - unter Berücksichtigung des persönlichen und sachlichen Anwendungsbereichs - eine Verpflichtung bzw. Regelung aufgibt. Hieraus ergibt sich aber eben NICHT das Gegenteil für den nicht konkretisierten Anwendungsbereich und auch keine reziproke Regelungscharakteristik.

Das einzige was hier geregelt wurde ist, dass die BBank (und Personen die speziell benannt werden) mehr als 50 Münzen annehmen müssen. Was war der Sinn der Regelung: Dass du deine 253 zu Hause gelagerten Münzen umtauschen kannst.
Daraus sollte aber weder der Einzelhandel, noch Privatpersonen, noch sonst wer zu irgendwas verpflichtet werden.

So funktioniert "Juristsendeutsch" nicht.
 
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El Cord

Rheinischer Winterrambour
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Da der Threadersteller gezwungen wurde, mehr zu bezahlen, als die Rechnung hergab, sollte man mal überlegen ob hier vielleicht sogar eine Nötigung vorlag.
 

YoshuaThree

Sternapfel
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Wenn einem das so mitnimmt - würde ich nen Anruf beim Besitzer machen und das freundlich klären. Und dann gibts je nach Reaktion halt eine Google Bewertung - im positiven oder im schlechten.
 
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Hundoggo

Winterbanana
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Da der Threadersteller gezwungen wurde, mehr zu bezahlen, als die Rechnung hergab, sollte man mal überlegen ob hier vielleicht sogar eine Nötigung vorlag.

Man kann aber auch ruhig die Kirche mal im Dorf lassen. Hier geht‘s doch nur um ein paar Mark und um einen frechen und unflexiblen Kellner ✌🏼