T-lo
Weißer Winterglockenapfel
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Solange ein Betrug nicht rechtswirksam festgestellt ist, wäre die Namensnennung rufschädigend. Der hier als Betrüger diffamierte User könnte und dürfte den Namensnenner rechtlich zur Verantwortung ziehen.
In Deutschland ist Selbstjustiz verboten, daher warne ich hier ausdrücklich davor, mit Namen oder Adressen zu operieren.
So sehr ich auch verstehe was Du meinst, Nathea, so skeptisch bin ich auch bei Deiner daraus abgeleiteten Schlussfolgerung...
Natürlich wäre es Rufschädigend für den Verkäufer, würde ihm ganz konkret Betrug unterstellt. Das könnte für den Threadersteller zivilrechtliche Konsequenzen haben, ganz klar, aber eine einfach "Warnung" ohne Unterstellungen wäre rechtlich gesehen definitiv im grünen Bereich - anderenfalls wären negative eBay-Bewertungen schließlich auch rufschädigend, und könnten per se rechtliche Konsequenzen mit sich bringen...
Diffamierend ist nur eine nicht bewiesene und daher ungerechtfertigte Unterstellung. Eine einfache Schilderung der Geschehnisse bis hierher, mit Nennung des Namens sind jedoch ein Tatsachenbericht, und durchaus legal - was dann jeder aus dieser Schilderung an Schlüssen für sich zieht, liegt nicht in der Macht des Berichtenden.
Auf der anderen Seite wäre es eventuell als Warnung für die anderen User durchaus hilfreich, falls besagter Nutzer erneut versucht, einen Mac oder Ähnliches in diesem Forum zu verkaufen.
Es geht nicht um Selbstjustiz, oder um ein anprangern, sondern um das Warnen anderer User - und wenn man nur davor warnt, dass sich besagter Verkäufer etwa drei Wochen Zeit mit dem Versand lässt. Solang man ihm nichts unterstellt, ist es im grünen Bereich, würde ich sagen...