Reservist
Stahls Winterprinz
- Registriert
- 26.10.10
- Beiträge
- 5.162
Beurteilen kann das nur der Nutzer und wenn ihn persönlich das nicht stört, dann ist es auch nicht verboten.
Eher nicht. Beurteilen tut das die Sicherheitsfachkraft, der Betriebsarzt und nicht zuletzt die Überwachungsbehörde.
Und folgende Norm (Auszug aus Wiki):
Die Norm ISO 9241-7 (Ergonomische Anforderungen für Bürotätigkeiten mit Bildschirmgeräten – Teil 7: Anforderungen an visuelle Anzeigen bezüglich Reflexionen) formuliert dafür geeignete Messverfahren und Anforderungen. Monitore werden danach in drei unterschiedliche Reflexionsklassen eingeteilt.
Die Klasse I mit den geringsten Reflexionen ist geeignet für den allgemeinen Bürogebrauch. Klasse II mit weniger günstigem Reflexionsverhalten ist nicht für alle Büroumgebungen geeignet. Klasse III, der die Glare-Type-Displays angehören, erfordert eine spezielle, kontrollierte Umgebungsbeleuchtung für den Gebrauch.