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aus dem Bereich Betriebsfestigkeit.
Das heißt, du bestellst das Bier wenn ihr was zu feiern habt? Hr hr hr
aus dem Bereich Betriebsfestigkeit.
war das eigentlich eine antwort auf meine frage ?Inzwischen habe ich die Angabe aus dem Apple Store, dass ich die Garantie nicht gefährde, wenn ich die SSD tausche ohne was kaputtzumachen.
Iwo, unsere Abteilung testet die Bruchfestigkeit von Bierflaschen bei den Betriebsfesten.Das heißt, du bestellst das Bier wenn ihr was zu feiern habt? Hr hr hr
Inzwischen habe ich die Angabe aus dem Apple Store, dass ich die Garantie nicht gefährde, wenn ich die SSD tausche ohne was kaputtzumachen.
Das ist schlicht und ergreifend falsch. Bei vielen Komponenten hat der Hersteller (aus Sicherheitsgründen) sogar die gesetzliche Pflicht, einen Laien mit adäquaten technischen Mitteln an der zerstörungsfreien Offnung des Gehäuses zu hindern (nicht nur durch simple Aufkleber). Nur mal so am Rande bemerkt.Kein Hersteller kann übrigens die Garantie/Gewährleistung verweigern, nur weil das Gerät geöffnet wurde.
Das ist schlicht und ergreifend falsch. ...
Auch die haben den Vorschriften zu Brand- und Explosionsschutz, Schadstoffemissionen oder solchen "Nebensächlichkeiten" wie zB Arbeitsschutzvorschriften (Lärmentwicklung etc) zu folgen. Der zB durch die Normen des VDE eingeforderte Schutz vor den Folgen elektrisch bedingter unmittelbarer Verletzungen ist nur ein Aspekt von vielen. Und nur in dieser einen Hinsicht geniessen Geräte für "Schutzkleinspannung" (bis 48 Volt) eine Sonderrolle - weil man damit niemanden durch direkte Stromeinwirkung "grillen" kann, egal wie blöd man sich damit anstellt. (Ein Herzversagen herbeizuführen ist unterhalb von ca 55-60 Volt schlicht nicht möglich.)Dies gilt nicht für Kleinspannungsgeräte.
Mit Verlaub lieber Rastafari, aber ich habe den Eindruck als ob du die beiden Begriffe "Haftung durch unsachgemäße Handhabung" und "Gewährleistung" ohne zu differenzieren in einen Topf wirfst. Sicher kann man durch Manipulation an einen mit Strom betriebenen Gerät einen Kurzschluss und damit z. B. einen Brand verursachen. Aber hier ging es doch darum, ob das Öffnen des Gehäuses an oder im Gerät einen Defekt hervorruft oder nicht. Innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungspflicht muss der Hersteller beweisen, dass das Öffnen des Gehäuses einen (Bauteil)-Schaden hervorgerufen hat oder nicht. Dass man als unbedarfter Anwender die Finger von elektrischen Geräten lassen soll, darüber brauchen wir erst gar nicht lang zu disktutieren.Das ist schlicht und ergreifend falsch. Bei vielen Komponenten hat der Hersteller (aus Sicherheitsgründen) sogar die gesetzliche Pflicht, einen Laien mit adäquaten technischen Mitteln an der zerstörungsfreien Offnung des Gehäuses zu hindern (nicht nur durch simple Aufkleber). Nur mal so am Rande bemerkt.
Dass man als unbedarfter Anwender die Finger von elektrischen Geräten lassen soll, darüber brauchen wir erst gar nicht lang zu disktutieren
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