Wuchtbrumme
Golden Noble
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Also in der Schweiz kann man kein Recht, das in der Gesetzgebung verankert ist, freiwillig abgeben. Alles, was in AGB`s und Verträgen steht, das Rechtswidrig ist, macht entweder diese Klausel oder gegebenenfalls sogar den ganzen Vertrag (AGB inkl) ungültig.Hallo? Der Kunde verzichtet freiwillig auf dieses Recht, @Martin Wendel .
Wenn ich in eine Techno-Disco gehe verzichte ich auch freiwillig auf mein gesetzlich garantiertes Recht auf körperliche Unversehrtheit und Lärmschutz.
In der Schweiz kann man Verträge abschliessen wie man will, sie dürfen einfach nie schlechter sein als das OR.Also in der Schweiz kann man kein Recht, das in der Gesetzgebung verankert ist, freiwillig abgeben.
Genau das wollte ich damit sagen. Ansonsten werden Bestandteile oder der ganze Vertrag ungültig.In der Schweiz kann man Verträge abschliessen wie man will, sie dürfen einfach nie schlechter sein als das OR.
Deswegen gibt es in der Schweiz wohl keine Discos, Konzerte, Motorsportveranstaltungen, Fussball oder ähnliches wo ein körperlicher Schaden für die Beteiligten nicht auszuschließen ist? Oder werden dort alle Betreiber zu horrenden Schadenersatzforderungen für die bei der Veranstaltung erlittenen Dinge verknackt?Also in der Schweiz kann man kein Recht, das in der Gesetzgebung verankert ist, freiwillig abgeben.
Sebiges denke ich mir bei deinen Beiträgen auch. Aber da du wie immer sehr überzeugt bist und das hier sowieso Offtopic ist: Bleib in deinem Irrglauben, dass Unterehmen in ihre AGB reinschreiben können was sie wollen und das ganze dann wirksam ist - Hauptsache der Kunde setzt sein Häkchen. Verbraucherschutz? Pff, wer braucht denn schon sowas.Hallo?
In der Schweiz werden tatsächlich Veranstalter oder gegebenenfalls verantwortliche Tontechniker zur Rechenschaft gezogen, wenn körperliche Schäden durch zu hohe Schallpegel entstanden sind. In Zürich gabs mal ein Urteil, wonach ein Techniker wegen Grobfahrlässiger Körperverletzung verurteilt wurde, weil ein Zuhörer einen Gehörschaden erlitten hatte. Ich bin übrigens selber professioneller Tontechniker, bei dem Thema solltest Du Dich nicht mit mir anlegen.Deswegen gibt es in der Schweiz wohl keine Discos, Konzerte, Motorsportveranstaltungen, Fussball oder ähnliches wo ein körperlicher Schaden für die Beteiligten nicht auszuschließen ist? Oder werden dort alle Betreiber zu horrenden Schadenersatzforderungen für die bei der Veranstaltung erlittenen Dinge verknackt?
Sorry, so einfach ist die Materie nicht.
Die Schall- und Laserverordnung steht nicht im OR festgeschrieben.Ergänzung: Wer das OR nicht kennt soll sich bitte auch nicht darüber auslassen. Danke
Dies muss er sogar da die Kiste auf Pump gekauft wurde und er somit noch nicht einmal Eigentümer ist.Und dem TE würd ich halt einfach mal raten, in das Geschäft zu gehen, wo das Gerät herstammt.....
Dies muss er sogar das die Kiste auf Pump gekauft wurde und er somit noch nicht einmal Eigentümer ist.
Er wusste wohl nicht, dass EtreCheck ein Programm ist und meinte, es müsse irgendwo vorhanden sein im Launchpad oder so.... Sei geduldig, viele hier sind nur Anwender, keine Systemprofis.kannst Du auch etwas Eigeninitiative zeigen?
Hab es zweimal verlinkt. Man muss etwas Geduld haben.kannst Du auch etwas Eigeninitiative zeigen?
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