MACaerer
Charlamowsky
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Ich habe mich gerade mal kundig gemacht, der juristische Sachverhalt sieht so aus:
Erstmal muss man unterscheiden zwischen Gewährleistung und Garantie. Erstere ist gesetzlich geregelt und dauert zwei Jahre, wobei allerdings mach einem halben Jahr die Nachweispflicht auf den Käufer übergeht. Die Garantie ist dagegen eine freiwillige Zusatzleistung des Verkäufers. Bei Reparaturen innerhalb der Gewährleistungspflicht erhalten getauschte Ersatzteile erneut die zweijährige Gewährleistung mit der o. g. halbjährigen Einschränkung. Falls Ersatzteile dagegen während der Garantiezeit kostenlos ausgetauscht werden gilt dafür allerdings keine Gewährleistungspflicht, allenfalls wieder eine (freiwillige) Garantie wie in dem Fall 90Tage. Di Frage ist also wann wurde das Board zum erstem Mal getauscht. War das noch innerhalb der Gewährleistung? oder erst nachher?
MACaerer
Erstmal muss man unterscheiden zwischen Gewährleistung und Garantie. Erstere ist gesetzlich geregelt und dauert zwei Jahre, wobei allerdings mach einem halben Jahr die Nachweispflicht auf den Käufer übergeht. Die Garantie ist dagegen eine freiwillige Zusatzleistung des Verkäufers. Bei Reparaturen innerhalb der Gewährleistungspflicht erhalten getauschte Ersatzteile erneut die zweijährige Gewährleistung mit der o. g. halbjährigen Einschränkung. Falls Ersatzteile dagegen während der Garantiezeit kostenlos ausgetauscht werden gilt dafür allerdings keine Gewährleistungspflicht, allenfalls wieder eine (freiwillige) Garantie wie in dem Fall 90Tage. Di Frage ist also wann wurde das Board zum erstem Mal getauscht. War das noch innerhalb der Gewährleistung? oder erst nachher?
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