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Kleinanzeigen: Ist diese Kaufbestätigung echt?

Sequoia

Swiss flyer
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Ich folge Deiner Argumentation nicht. Es ist, in meinen Augen, eine typisch anwaltliche Auslegungssache.

Laut Deiner Aussage hört es sich so an, wie:

Jemand räumt Facebook ein, mit seiner Nutzung, über alles zu verfügen, war er macht, hat und kann.
Ja, kann man so stehen lassen mit dem Argument: selbst schuld. Aber ob das so auch rechtens ist. Paypal ist ja in einer regulierten Position.
Und der zitierte Kollege schreibt ebenfalls:
[...]Dass Paypal häufig unseriös agiert und sich auf seine kundenfeindlichen (und m.E. in weiten Teilen unwirksamen) AGB beruft,[...]
 

Mitglied 241048

Gast
"Mach mit meinem Geld, was du willst. Wenn es ein auch nur behauptetes Problem gibt, entscheide du, im Zweifel auch willkürlich und ich muss mich halt um die Folgen kümmern, egal wie schlecht das für mich ist!"

Nochmals. Ich wüsste nicht, dass ich PayPal diesen Freiraum außerhalb des Käuferschutzes gewährt hätte. Aber ich lasse mich da gerne eines Besseren belehren, wenn du mir die entsprechenden Quellen zeigst.

Aber davon abgesehen ist Verkaufen und Kaufen doch irgendwie immer eine gewisse Vertrauenssache. Insbesondere unter Privatleuten. Ob da nun PayPal dazwischen ist oder nicht. Wenn ich jemandem etwas Schlechtes will, dann kann ich das auch ohne PayPal erreichen. Meine Erfahrungen mit PayPal sind jedenfalls bisher ausnahmslos positiv.
 
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SomeUser

Beauty of Kent
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Jemand räumt Facebook ein, mit seiner Nutzung, über alles zu verfügen, war er macht, hat und kann.
Ja, kann man so stehen lassen mit dem Argument: selbst schuld. Aber ob das so auch rechtens ist. Paypal ist ja in einer regulierten Position.
Und der zitierte Kollege schreibt ebenfalls:

Es kann doch vollkommen außer Acht bleiben, ob es in letzter konsequenz korrekt ist, was PP da macht, jedoch: Darüber streiten sich die Verbraucherzentralen schon seit Jahren mit PP und eine wirklich "große Klatsche" haben sie sich ganz offensichtlich bisher nicht eingefangen.
Soweit also einzelne Regelungen bisher zu beanstanden waren, scheint es für den größten Teil der Regelungen nicht so zu sein, dass es da rechtswidrige oder überraschande Klauseln seitens PP in den AGB gibt.

Aber das ist doch auch gar nicht der Punkt. Frei nach dem alten Sprichwort "Wer sich mit Hunden ins Bett legt, wacht mit Flöhen auf", halte ich es für mindestens fahrlässig, wenn nicht sogar vollkommen widersinnig, bei all den bekannten Kritikpunkten an PP dennoch diesen Dienst zu nutzen und dann doch nich "überrascht" zu sein, wenn man wirklich mit Flöhen aufwacht.

Halten wir doch noch mal fest: Es gibt Verbraucherzentralen, einzelne Meinungen etc. zur Einordnung der Regelungen bei PP, dass diese rechtswidrig (überraschend, benachteiligend, ...) sein könnten. Gerichtliche Auseinandersetzungen führen bisher nicht zu größeren Feststellungen und damit Anpassungsbedarf. Offensichtlich scheinen die Regelungen also grenzwertig, aber nicht grenzüberschreitend zu sein. Conclusio: Das Handeln von PP mag zwar subjektiv nicht "richtig" erscheinen, ist aber nun mal offensichtlich keine "eigene Rechtsansicht" die dem Rechtsrahmen grundsätzlich entgegensteht.

Und dennoch hüpfen alle lustig mit PP ins Bett.

Nochmals. Ich wüsste nicht, dass ich PayPal diesen Freiraum außerhalb des Käuferschutzes gewährt hätte. Aber ich lasse mich da gerne eines Besseren belehren, wenn du mir die entsprechenden Quellen zeigst.
Beziehst du dich nun auf dein 180-Tage-Beispiel? Dann ist es doch so - oder verstehe ich es gerade falsch - dass PP sich eben jene 180 Tage über die AGB einräumt (bzw. einräumen will). Und die du abgenickt hast.


Aber davon abgesehen ist Verkaufen und Kaufen doch irgendwie immer eine gewisse Vertrauenssache. Insbesondere unter Privatleuten. Ob da nun PayPal dazwischen ist oder nicht. Wenn ich jemandem etwas Schlechtes will, dann kann ich das auch ohne PayPal erreichen. Meine Erfahrungen mit PayPal sind jedenfalls bisher ausnahmslos positiv.

Sicher. Aber jede zusätzliche Instanz erhöht grundsätzlich das Risiko, dass diese zu einem möglichen Betrug genutzt wird. Es ist an jedem selbst zu entscheiden, welche Möglichkeiten er nutzt. Wenn ich jedoch z.B. eine Zahlungsabweichungsplattform nutze, sollte ich halt schauen, welche Regeln da gelten.
 

Mitglied 241048

Gast
Beziehst du dich nun auf dein 180-Tage-Beispiel? Dann ist es doch so - oder verstehe ich es gerade falsch - dass PP sich eben jene 180 Tage über die AGB einräumt (bzw. einräumen will). Und die du abgenickt hast.

Aber eben nur, wenn ich den Käuferschutz als Verkäufer akzeptiert habe.


Bei der Bezahlung an Freunde und Bekannte gibt es diese 180 Tage nicht.

Ich habe übrigens auch schon mal im Restaurant mit PayPal gezahlt. Wäre ja noch schöner, wenn ich dann das bezahlte Geld wieder zurückrufen könnte, kurz nachdem ich das Restaurant verlassen habe.
 

Quanto

Querina
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ich hatte jetzt das Szenario: ich wollte per Paypal mit Käuferschutz zahlen, aber die Email-Adresse des Verkäufers (war eine ziemlich mit Buchstaben durcheinander gewürfelte Adresse) dort konnte ich den Käuferschutz ganricht auswählen. Es wurde mir nicht angezeigt. Gibt es Email-Adressen bei denen der Käuferschutz über Paypal nicht aktiviert werden kann?

Ich habe den Kauf dann abgebrochen.o_O