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  • Ersteller dasWinky
  • Erstellt am

camp7

Elstar
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14.10.12
Beiträge
73
Ruf einen Anwalt an wenn du es wissen willst...AdvoCard ist Anwalts Liebling. Wer sein Recht durchsetzen will muss sich schon selber drum kümmern.
Ich hab es sicher Nötig hier mit angeblichem Wissen zu prahlen. Deine Floskeln "angeblich" kannst du dir getrost sparen.
Wenn du so oberschlau bist wie du vorgibst dann wirst du es sicher schnell rausfinden.

Die Behauptung, dass es ein rechtskräftiges Urteil zur Klausel von Gravis gäbe kam von Dir. Nun, nachdem Du nichts belegen kannst, in der Art zu reagieren, ist reichlich kindisch.
Insofern wird das hier eine laienhafte Sicht von Dir gewesen sein, die Du mit einem angeblichen Anwaltsgespräch versucht hast, zu validieren. Im Ergebnis nur Blabla.
 

kroegi

Cox Orange
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19.12.13
Beiträge
98
Kindisch ist anderen Leuten Dinge zu unterstellen. Ich verweise nach wie vor auf fachliche Unterstützung, sofern benötigt...Nur mit einer Urteilsbenennung alleine kann man ohne anwaltliche Unterstützung eh nichts anfangen oder meinst etwas das interessiert irgendeinen Online Händler oder eine große Technikkette ob da jemand mit einer Nummer von einem Urteil wedelt??
Ich habe lediglich das weitergegeben was mir gesagt wurde. Da mir diese Tatsache nicht weitergeholfen hat, weil ein anderes Hindernis sowieso weitere Versuche verhindert hat, war dies auch der einzige Kontakt zu dem Fachanwalt. Wozu sollte ich mir da ein Urteil nennen lassen oder besser zu zusenden?
Zitat des Anwalts: "die Hürden um eine Rücknahme zu verweigern liegen sehr sehr hoch, da gab es auch mal ein Urteil zu"
Das sollte Leuten weiterhelfen, die sich bisher um anwaltliche Hilfe "gedrückt" haben, vielleicht doch mal nach zu hören. Immerhin mehr nutzen als deine Unterstellungen mein Freund.
Und nun denk was du willst, anderen könnte es ggf weiterhelfen
 
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