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Kein Rückgaberecht nach Registrierung bei Apple.

  • Ersteller dasWinky
  • Erstellt am

dasWinky

Gast
Hallo,

ich habe bei Gravis ein Macbook bestellt und das ist gestern bei mir angekommen. Ich habe dann festgestellt das das Display einen Pixelfehler hat. Ich habe also bei Gravis angerufen und wollte mich auf mein 14tägiges Rückgaberecht berufen. Dort wurde mir nun mitgeteilt dass ich dies nicht könne, da ich das MacBook schon bei Apple registriert habe (das hab ich auch, ich bin einfach den Anweisungen in der Anleitung gefolgt). Dies würde eine Wertminderung darstellen und ich könne das MacBook nicht mehr zurückgeben. Ist das so korrekt? Der eine Pixelfehler ist jetzt nicht so schlimm, aber eigentlich genau der Grund warum ich online bestellt habe und nicht im Laden.

Viele Grüße,

Stefan
 

Raffles

Erdapfel
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Das Recht auf Gewährleistung beträgt in Deutschland nach §438 Abs. 1 Nr. 3 BGB zwei Jahre. Diese Regelung gilt seit dem 01.01.2002 und da ist es unerheblich, ob eine Registrierung erfolgte oder nicht.

Gruß
Raffles
 

VersatileMind

Uelzener Rambour
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Nach dem Fernabsatzgesetzt hat man doch mind. 14 Tage Rueckgaberecht ohne Angabe von Gründen. Ich kann Gravis da echt nicht verstehen ... ist mal wieder typisch.
 

Markus Oliver

Martini
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Ich würde sofort zu einem Anwalt gehen und das ganze durchsetzen lassen. Ansonsten droht Dir der Fristablauf.
 

dasWinky

Gast
Also es geht nicht um die Gewährleistung, sondern um das 14tägige Rückgaberecht.
Gravis sagt die Registrierung bei Apple geht über das hinaus, was unter das "Ausprobieren" im Sinne des Fernabsatzgesetzes fällt. Ich könne das schließlich auch nicht im Laden machen, wenn ich ein MB ausprobiere.
Zum Anwalt werd ich sicher nicht gehen, das ist mir den Zeit und Ärgeraufwand nicht Wert. Werde den Pixelfehler wohl in Kauf nehmen müssen.
 

BerndderHeld

Spätblühender Taffetapfe
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Jedoch bezieht sich Winky nicht auf die Gewährleistung sondern auf das Fernabsatzgesetz. Dieses sollte eigentlich möglich sein (es ist ja auch nicht so das Gravis so eine Registrierung nicht wieder rückgängig machen könnte). Nur würde Ich da auf jedenfall jetzt drann bleiben weil es ja nur 14 Tage gilt. Schau halt mal ein bischen genauer in die AGBs von Gravis. Da sollte es einen Punkt zu diesem Thema geben.
 

VersatileMind

Uelzener Rambour
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Ich würde sofort zu einem Anwalt gehen und das ganze durchsetzen lassen. Ansonsten droht Dir der Fristablauf.

Sehe ich aehnlich. Zumindest noch einmal anrufen und auf das Fernabsatzgesetz henweisen. Notfalls eine Drohung mit einem Anwalt hat schon oft geholfen, auch wenn es traurig ist, dass man dies immer wieder machen muss.

Ich kenne sehr viele Menschen, die Notebooks immer (!) bestellen, schon allein wegen dem uneingeschraenkten Rueckgaberecht, falls mal etwas damit sein sollte. Gravis kann sich da nur weigern, wenn ausdruecklich anderes in den AGBs beschrieben steht. Vielleicht solltest Du auch das noch einmal pruefen.
 

lemming71

Weisser Rosenapfel
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Hallo,

ich habe bei Gravis ein Macbook bestellt und das ist gestern bei mir angekommen. Ich habe dann festgestellt das das Display einen Pixelfehler hat. Ich habe also bei Gravis angerufen und wollte mich auf mein 14tägiges Rückgaberecht berufen. Dort wurde mir nun mitgeteilt dass ich dies nicht könne, da ich das MacBook schon bei Apple registriert habe (das hab ich auch, ich bin einfach den Anweisungen in der Anleitung gefolgt). Dies würde eine Wertminderung darstellen und ich könne das MacBook nicht mehr zurückgeben. Ist das so korrekt? Der eine Pixelfehler ist jetzt nicht so schlimm, aber eigentlich genau der Grund warum ich online bestellt habe und nicht im Laden.

Viele Grüße,

Stefan

Gar nicht lange zetern. Zurückscicken, auf das 14tägige Rückgaberecht pochen und fertig. enn die sich querstellen Frist setzen, dann Mahnen, danach mit dem Gerichtsvollzieher drohen. Denn auch als Privatmann hast Du das Recht den zu schicken!

Die wollen sich damit nur aus der Affäre ziehen, weil die genau wissen das viele Leute Ihre Ware aufgrund solcher von Apple nicht annerkannter Pixelfehler zurückgeben.

Gar nicht warten, ehrlich, dann biste selber Schuld. Einpacken, Zettel beilegen das Du vom Kauf ohne Grüne zurücktrittst. Fertig ist dei Soße!
 

Sir_Star_Mac

Jonathan
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Das ist doch mal wieder Typisch! Mit einer so fadenscheinigen Ausrede wolle die sich also aus der Sache mogeln. Geht nicht! Das Fehrnabgabegesetzt ist auch für Gravis bindend.

Wenn Du das Macbook online bestellt hast kannst Du es innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurückschicken und dein Geld zurückverlangen.

Im Übrigen ist es mir nicht bekannt, dass bei Apple das Gerät registriert wird. Das währe ja noch schöner wenn jeder Mac mit seinem Besitzer zusammen registriert würde.

Wenn das Mac OS neu aufgespielt wird merkt der neue Besitzer nichts davon. Das Gerät kann und soll Gravis auch nicht mehr als Neugerät verkaufen. Das nennt mann auch Geschäftsrisiko.

Lass Dich nicht verars.... und schicke das Ding zurück.

Viele Grüße
 

dasWinky

Gast
Also hier das "Kleingedruckte" von Gravis (befindet sich in der Widerrufsbelehrung):



..."IM ÜBRIGEN KÖNNEN SIE DIE WERTERSATZPFLICHT VERMEIDEN, INDEM SIE DIE SACHE
NICHT WIE IHR EIGENTUM IN GEBRAUCH NEHMEN UND ALLES UNTERLASSEN,
WAS DEREN WERT BEEINTRÄCHTIGT.


„SO IST Z. B. DIE REGISTRIERUNG (= ANMELDUNG) EINES GERÄTES BEIM
HERSTELLER ZUR PRÜFUNG NICHT NOTWENDIG UND VERURSACHT EINE
WERTMINDERUNG, DIE VON IHNEN ZU TRAGEN WÄRE.“...

Damit hat sich die Sache wohl erledigt.

Viele Grüße

Stefan
 

cmue

Freiherr von Berlepsch
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Ich würde da wieder gegen argumentieren weil man ohne Registierung Dienste wie dotmac nicht testen kann, dieses wird schließlich auch mitgeliefert!


Zudem würde ich auch einfach nochmal anrufen, in der Hoffnung, das das ein anderer Mitarbeiter rangeht und diesesmal die Registierung verschweigen..


Nicht einfach abwimmelnlassen! Händler mögen dieses 14 Tage Recht einfach nicht!
 

lemming71

Weisser Rosenapfel
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Öm, nö, warum? Gar nicht drauf einlassen. Und die Registrierung haben da ja offenbar (wenn überhaupt) die von Gravis gemacht und nicht Du. Die könne ja nicht von sich aus Deinen Vertragsbestandteil erfüllen. Demnach: ZUrück und Wertminderung ablehnen.
 

arc

Leipziger Reinette
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Zudem steht da "Wertminderung" (die sicher diskutabel ist) - wäre mal zu fragen, um wieviel das den Wert mindert. Evt. bietest Du an diesen Differenzbetrag zu erstatten - wenn er denn in einem vernünftigen Rahmen liegt.
Immer noch besser als das per Gericht regeln zu lassen.
 

Markus Oliver

Martini
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Das mit der Registrierung ist totaler Quatsch. Es ist die Sache von Gravis sich mit dem Zulieferer Apple wegen der Registrierung auseinander zu setzen. Das kann ja wohl kaum mehr als eine E-Mail als Aufwand erfordern. Bei diesen Faxen würde ich sofort zu einem Anwalt gehen. Alternativ die Verbraucherberatung vor Ort aufsuchen.
 

dasWinky

Gast
Also die Registrierung hab ich schon selbst vorgenommen, die wird einem ja beim ersten Start angeboten.
Ab diese Klausel in der Widerrufsbelehrung gültig ist oder nicht ist sicherlich nicht 100% klar, aber auf Anwalt/Gericht hab ich keine Lust. Für den Zeit und Geldaufwand ist mir das eine defekte Pixel nicht gravierend genug.
 

michast

Stahls Winterprinz
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Also hier das "Kleingedruckte" von Gravis (befindet sich in der Widerrufsbelehrung):
Die Tatsache alleine, dass das da steht heisst nicht zwangsläufig, dass das auch so ist. Ich zweifel nämlich auch an, dass das 14-tägige Rückgaberecht nicht greift. Zumal die Registrierung bei Apple ein vergleichsweise automatischer Vorgang ist, der, wenn man nicht aufpasst, mit einem klick erledigt wird.

Ich hab auch schon ein bereits registriertes, gebrauchtes Book registriert. Es wurde einfach neu registriert und es kam keine Meldung von Apple "dieses Book ist bereits registriert". Was also daran wertmindernd sein soll, erschliesst sich mir nicht.

Mal ganz davon abgesehen, dass ich gar nicht lange mit Gravis diskutiert hätte. Pixelfehler festgestellt, angerufen auf das Rücksenderecht verwiesen, ansonsten eventuellen Fragen aus dem Weg gegangen. Die Festplatte hätte ich mit dem Festplattendienstprogramm vorher gelöscht.

Aber "hätte, könnte, wäre". Bist Du im Rechtsschutz? Nimm Dir nen Anwalt. Bist Du nicht, dann würde ich es auch nicht machen.
 

mauser

Gast
EINDEUTIG: Du hast ein Rückgaberecht!

Wie schon von anderen gesagt: Du hast ein Rückgaberecht nach den §§ 354, 355 BGB (Diese Regelungen befanden sich früher im Fernabsatzgesetz).

Dieses Recht können Dir bei einem neuen Produkt (? gebrauchte Ware) im Geltungsbereich der deutschenJurisdiktion keine AGB der Welt nehmen. Das nennt man zwingendes (Gesetzes-)Recht! Einschränkungen gibt es für BTO-Produkte (built-to-order). Deshalb ist der für einen Käufer schlimmste Fall lediglich, dass er für einen eventuellen Wertverlust der Kaufsache Ersatz leisten muss, d.h. kaufst Du online eine Packung Gummibärchen, isst die Hälfte und schickst sie dann zurück hast du ~1/2 des Preises zu zahlen. Deine Registrierung bei Apple führt aber noch nicht einmal zu einem Wertverlust.

Nochmals ganz klar: DEIN RECHT ZUR RÜCKGABE BESTEHT IN JEDEM FALL. AUCH DANN WENN EIN WERTVERLUST EINGETRETEN IST! Die Registrierung bei Apple ist UNERHEBLICH! Was in den AGB steht ist Sch...egal!

Konkreter Rat: Schick das Teil gegen Empfangsbestätigung an Gravis, leg' ein Schreiben bei das Du mit "Widerruf & Mahnung" überschreibst und in dem Du Rückerstattung des Kaufpreises innerhalb von 2 Wo forderst. Dann gibt Gravis nach! Falls nicht: Ab zum Anwalt - Bist Du wie beschrieben vorgegangen, hat Gravis sogar Deine Anwaltskosten zu tragen, und zwar alle, auch die der anwaltlichen Beratung!

Btw: Dass sich Versandhändler in diesen Fällen doof stellen kommt häufig vor, doch die Rechtslage ist eindeutig! Ich habe die gleiche Geschichte mit dem Händler "Bullman" erlebt. Wenn Du noch was Gutes tun willst (andere Besteller vor Gravis-Nepp schützen), google mal nach Verbraucherverbandsklage AND Fernabsatz und schildere Deine Erfahrungen; die sorgen dann für eine kostenpflichtige (für Gravis) Abmahnung von Gravis. Für Dich entstehen dabei keine Kosten!

LG,
Julia
 

lemming71

Weisser Rosenapfel
Registriert
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Dem ganzen kann man nur 100% zustimmen und es ist eigentlich auch nichts mehr hinzuzufügen. Julia hat hier alles gesagt was Du benötigst. Lass Dir den Pixelfehler nicht gefallen. Glaub mir, selbst dieser eine Fehler kann unenedlich nerven, besonders wenn man ersteinmal darauf fixiert ist. Du wirst dich regelmäßig dabei ertappen das Deine Augen genau dorthin fokusieren.