• Apfeltalk ändert einen Teil seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), das Löschen von Useraccounts betreffend.
    Näheres könnt Ihr hier nachlesen: AGB-Änderung
  • Seit Gutenbergs Zeiten haben sich nicht nur Bücher über die ganze Welt verbreitet, sondern Buchstaben und Wörter begleiten uns allumfassend. Selbst moderne Devices mit Sprachsteuerung und Super-KI kommen nicht ohne Buchstaben, Wörter oder Symbole aus. Nicht zuletzt darum ist das Thema das Monats Am Anfang war das Wort ---> Klick

Feature iWorm: Neue Malware für OS X infiziert über 18.000 Macs

simmac

Melrose
Registriert
22.03.11
Beiträge
2.482
Und du bist dir da ganz sicher?
Wie gesagt, meistens bzw oft.
ZB wenn die EULA vor dem Download nicht leicht erreichbar ist, in Österreich rechtswidrige Klauseln vorhanden sind, etc.
Das kommt gar nicht so selten vor, wie man vielleicht denkt.
 

Martin Wendel

Redakteur & Moderator
AT Administration
AT Moderation
AT Redaktion
Registriert
06.04.08
Beiträge
45.205
Ändert nichts an der Sache mit dem Kopierschutz.
 

Martin Wendel

Redakteur & Moderator
AT Administration
AT Moderation
AT Redaktion
Registriert
06.04.08
Beiträge
45.205
Die Umgehung eines Kopierschutzes ist laut Gesetz verboten (in Deutschland und in Österreich).
 

simmac

Melrose
Registriert
22.03.11
Beiträge
2.482
Das wäre mir neu. Hast du eine Quelle dafür?
Das würde mich echt interessieren.
 

Macbeatnik

Golden Noble
Registriert
05.01.04
Beiträge
34.305
weder in Deutschland noch in Österreich ist es erlaubt den Kopierschutz zu umgehen. In Deutschland ist es der §§ 95a des Urhebergesetzes.
 

Martin Wendel

Redakteur & Moderator
AT Administration
AT Moderation
AT Redaktion
Registriert
06.04.08
Beiträge
45.205
Wieso ist die rechtliche Lage nicht eindeutig? Gesetz A sagt, du darfst dieses und jenes machen. Gesetz B sagt, dass dies für einen bestimmten Fall nicht gilt.
 

Macbeatnik

Golden Noble
Registriert
05.01.04
Beiträge
34.305
Was soll da unklar sein, du darfst den Kopierschutz nicht umgehen und wie willst du ein Computerprogramm analog nutzen?
Aber das Thema ist ausgelutscht und wir werden uns hier nur im Kreise drehen, von daher sollte das OT enden.
 

simmac

Melrose
Registriert
22.03.11
Beiträge
2.482
Was soll da unklar sein, du darfst den Kopierschutz nicht umgehen und wie willst du ein Computerprogramm analog nutzen?
Aber das Thema ist ausgelutscht und wir werden uns hier nur im Kreise drehen, von daher sollte das OT enden.
Ich zitiere:
(5) Die Vorschriften der §§ 95a bis 95d finden auf Computerprogramme keine Anwendung.
Quelle: §§ 69 des UhbsG

Das heißt: Das Gesetz, dass es verbietet, Kopierschutz auszuhebeln ist auf Software nicht anwendbar!


Wieso ist die rechtliche Lage nicht eindeutig? Gesetz A sagt, du darfst dieses und jenes machen. Gesetz B sagt, dass dies für einen bestimmten Fall nicht gilt.
Nun ja, besagter §42 ist etwas nebulös, je nach Auslegung hebt er §90c auf. Oder kannst du mir begründen, warum das EINDEUTIG nicht so ist?
 

Martin Wendel

Redakteur & Moderator
AT Administration
AT Moderation
AT Redaktion
Registriert
06.04.08
Beiträge
45.205
Das heißt: Das Gesetz, dass es verbietet, Kopierschutz auszuhebeln ist auf Software nicht anwendbar!
Gut. Du hast gesagt, dass das Recht auf Privatkopie sowieso nicht auf Software anwendbar ist. Von daher stellt sich die Frage nach der Umgehung des Kopierschutzes ja gar nicht erst, oder?
 

simmac

Melrose
Registriert
22.03.11
Beiträge
2.482
Gut. Du hast gesagt, dass das Recht auf Privatkopie sowieso nicht auf Software anwendbar ist. Von daher stellt sich die Frage nach der Umgehung des Kopierschutzes ja gar nicht erst, oder?
Stimmt, das habe ich schon wieder vergessen, bitte verzeih mir. ;)
Jedoch gibt es den § 40d (http://www.jusline.at/40d_Freie_Werknutzungen_UrhG.html )
Und dieser ist, wie man am Urteilsbeispiel des Verwaltungsgerichtshofes sieht, offenbar frei genug, um § 90c zumindest teilweise aufzuheben.

Ui, wir bewerfen uns mit Paragraphen :eek:
 

Rastafari

deaktivierter Benutzer
Registriert
10.03.05
Beiträge
18.150
Das Cracken von Programmen ist definitiv illegal (Umgehung eines Hard- oder Software-Kopierschutzes).
Ein Programm zu cracken und eine technische Kopierschutzmassnahme zu umgehen sind völlig verschiedene Dinge.
Es ist zB zu 100% legal, eine Software zu eigenen Zwecken zu disassemblieren und nach Herzenslust zu modifizieren.
Es ist aber zu 100% verboten (und strafbar!), dabei eine Kopierschutztechnik zu umgehen, auch wenn das nur eigenen Zwecken dient.
Wie bitte? Das soll "Juristischer Schildbürgerschwachsinn" sein? Ganz meine Rede...
 

Rastafari

deaktivierter Benutzer
Registriert
10.03.05
Beiträge
18.150
Dir ist schon bekannt, dass die Ausschlussregel für Software sich ganz allein auf die Software selbst bezieht, nicht auf all die anderen Inhalte auf einem Medium auf dem diese verrtrieben wird?
Ist da einfach nur ein einziger Sound-, Bild, Text- oder sonstwas-Clip mitgeliefert auf den ein Schutzanspruch erhoben wird, ist dieser Ausschluss damit ohne jede Bedeutung. Und ich kenne ehrlich gesagt kein App-Paket, bei dem sowas nicht in irgendeiner Form mit dabei wäre.
'oppla.
 
  • Like
Reaktionen: Martin Wendel