Freshcoeur
Cripps Pink
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Und du bist dir da ganz sicher?Illegal ist es meistens trotzdem nicht, da die EULA bei uns nur sehr selten rechtlich verbindent sind.
Und du bist dir da ganz sicher?Illegal ist es meistens trotzdem nicht, da die EULA bei uns nur sehr selten rechtlich verbindent sind.
Wie gesagt, meistens bzw oft.Und du bist dir da ganz sicher?
Nein, die Rechtslage ist da sehr unklar.Das Cracken von Programmen ist definitiv illegal (Umgehung eines Hard- oder Software-Kopierschutzes).
Gilt nicht für Computersoftware.weder in Deutschland noch in Österreich ist es erlaubt den Kopierschutz zu umgehen. In Deutschland ist es der §§ 95a des Urhebergesetzes.
Und was ist da mit dem §42 ?Und in Österreich ist es das Urheberrechtsgesetz Paragraph 90c: https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Dokumentnummer=NOR40041654
Ich zitiere:Was soll da unklar sein, du darfst den Kopierschutz nicht umgehen und wie willst du ein Computerprogramm analog nutzen?
Aber das Thema ist ausgelutscht und wir werden uns hier nur im Kreise drehen, von daher sollte das OT enden.
Quelle: §§ 69 des UhbsG(5) Die Vorschriften der §§ 95a bis 95d finden auf Computerprogramme keine Anwendung.
Nun ja, besagter §42 ist etwas nebulös, je nach Auslegung hebt er §90c auf. Oder kannst du mir begründen, warum das EINDEUTIG nicht so ist?Wieso ist die rechtliche Lage nicht eindeutig? Gesetz A sagt, du darfst dieses und jenes machen. Gesetz B sagt, dass dies für einen bestimmten Fall nicht gilt.
Gut. Du hast gesagt, dass das Recht auf Privatkopie sowieso nicht auf Software anwendbar ist. Von daher stellt sich die Frage nach der Umgehung des Kopierschutzes ja gar nicht erst, oder?Das heißt: Das Gesetz, dass es verbietet, Kopierschutz auszuhebeln ist auf Software nicht anwendbar!
Es ist weder das eine, noch das andere. Es ist einfach nur ein mieses Programm.Es ist Scareware, meinetwegen auf Malware. Eine Infizierung ist durchaus auch möglich.
Stimmt, das habe ich schon wieder vergessen, bitte verzeih mir.Gut. Du hast gesagt, dass das Recht auf Privatkopie sowieso nicht auf Software anwendbar ist. Von daher stellt sich die Frage nach der Umgehung des Kopierschutzes ja gar nicht erst, oder?
Welches Urteil? Ich verliere den Überblick.Und dieser ist, wie man am Urteilsbeispiel des Verwaltungsgerichtshofes sieht, offenbar frei genug, um § 90c zumindest teilweise aufzuheben.
Ein Programm zu cracken und eine technische Kopierschutzmassnahme zu umgehen sind völlig verschiedene Dinge.Das Cracken von Programmen ist definitiv illegal (Umgehung eines Hard- oder Software-Kopierschutzes).
Wird auf der Verlinkten Seite verlinkt.Welches Urteil? Ich verliere den Überblick.![]()
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